Hagen. . Der Vorsitzende des Reitervereins Hagen (44) muss wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz insgesamt 1000 Euro Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht verwarf gestern in Abwesenheit seine Einsprüche gegen zwei Bußgeldbescheide der Stadt: Ein Attest eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes, das den Vereinsvorstand für krank erklärte, wurde von Richter Paulo da Costa Pereira nicht akzeptiert.

Der Vorsitzende des Reitervereins Hagen (44) muss wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz insgesamt 1000 Euro Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht verwarf gestern in Abwesenheit seine Einsprüche gegen zwei Bußgeldbescheide der Stadt: Ein Attest eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes, das den Vereinsvorstand für krank erklärte, wurde von Richter Paulo da Costa Pereira nicht akzeptiert.

Fünf Zeugen, überwiegend Mitarbeiter der Stadt, sowie ein Staatsanwalt, der eigens zur Teilnahme an diesen beiden Ordnungswidrigkeiten-Verfahren geladen worden war, standen um acht Uhr morgens im Gerichtssaal – nur der Betroffene fehlte: Der Reitervereins-Chef hatte in der Nacht zuvor ein Attest ans Gericht gefaxt, er sei erkrankt und würde deshalb dem Prozess fernbleiben.

In der Bescheinigung des HNO- Mediziners war von einer Verhandlungsunfähigkeit jedoch keine Rede. Insofern fehlte der Vereinsvorsitzende unentschuldigt. Mit den entsprechenden juristischen Folgen.

Für den ersten Bußgeldbescheid sind 400 Euro zu berappen. Darin wird dem Vorstand vorgeworfen, bei einer amtlichen Kontrolle am 21. Dezember letzten Jahres auf dem Vereinsgelände am Höing hartnäckig Auskünfte verweigert zu haben. Auch hätte er Amtsveterinär Dr. Edwin Esser den Zutritt zum Futtermittellager verwehrt. Zuvor waren bereits zwei Kontrolltermine gescheitert. Angeblich waren „keine Schlüssel greifbar“.

Beim dritten Anlauf durften die Boxen (zumindest von außen) inspiziert werden. Darin wurde von Amtstierarzt Esser ein fuchsfarbenes Pferd entdeckt, das sich „staksig auf den Vorderbeinen bewegte“. Der Aufforderung, die verschlossene Box zu öffnen, soll sich der Vereins-Vorsitzende verweigert haben: „Ich bin nur verpflichtet, einen Zugang zum Gebäude zu ermöglichen, aber nicht zu weiterer Hilfeleistung.“ Dann soll er weg gegangen sein, so dass die Untersuchung des offenbar kranken Pferdes nicht möglich war.

Im Stalltrakt entdeckten die Kontrolleure „großflächige, grau-schwarze Schimmelbeläge an Wand und Decke.“ Daraufhin angesprochen, hätte der Reitervereinsvorsitzende patzig geantwortet: „Schimmel habe ich auch unter meinen Füßen.“

Bereits im Oktober 2011 verurteilt

Der zweite Bußgeldbescheid beträgt 600 Euro. Am 15. Mai mussten sogar die Polizei und ein Schlüsseldienst hinzugezogen werden, um das Gelände auf dem Höing kontrollieren zu können. Dabei wurde ein Zosse mit einer Stirnverletzung, einer dunkelroten Verkrustung, vorgefunden. Ein weiteres Pferd hatte sein rechtes Auge halb verschlossen – darum herum war ein handtellergroßer Bereich angeschwollen.

Der Reitervereins-Vorsitzende hatte nicht das erste Mal gegen Tierschutzbestimmungen verstoßen: Bereits im Oktober 2011 war er deswegen zu 150 Euro Bußgeld verurteilt worden.