Ennepetal. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Pfleger erhoben, der in einem Ennepetaler Seniorenheim demenzkranke Frauen vergewaltigt haben soll.
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Pfleger erhoben, der im Korian-Zentrum für Betreuung und Pflege mehrere demenzkranke Bewohnerinnen vergewaltigt haben soll. Dem 51-Jährigen wird nach Abschluss der Ermittlungen nun schwere sexuelle Nötigung in 15 Fällen vorgeworfen. Insgesamt seien sechs Frauen als Betroffene ermittelt worden, berichtete der Hagener Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli auf Nachfrage dieser Redaktion.
Ende Juli hatte die Staatsanwaltschaft Hagen den Fall öffentlich gemacht, der bundesweit für Aufsehen sorgte: Einem Pfleger der Einrichtung an der Rollmannstraße im Ortsteil Voerde wurde vorgeworfen, sich an demenzkranken und damit widerstandsunfähigen Frauen vergangen zu haben. Der 51-jährige verheiratete Familienvater war wenige Wochen zuvor frühmorgens von einem Arbeitskollegen erwischt worden, als er sich nackt über das Bett einer Bewohnerin gebeugt hatte. Fast zeitgleich war ein anonymer Hinweis auf die Taten bei der Polizei eingegangen. Am 13. Juli wurde Haftbefehl erlassen und der Pfleger darauf hin am selben Tag in Untersuchungshaft genommen.
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Im Zuge der Ermittlungen waren bei dem Beschuldigten mehrere mobile Endgeräte sichergestellt worden. Die Ermittler fanden darauf Video- und Fotodateien, die der 51-Jährige offenbar selbst aufgenommen hatte und die ihn bei Ausführung seiner Taten zeigen. Die Auswertung der Inhalte ist inzwischen abgeschlossen, die Anklage stütze sich im Wesentlichen darauf, so Oberstaatsanwalt Pauli. „15 selbstständige Handlungen“ legt die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten nun zur Last.
Der Pfleger arbeitete seit April 2021 als Pflegekraft im Zentrum für Betreuung und Pflege, das 89 stationäre Plätze bietet und in dem 76 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatten sich die Unternehmenssprecherinnen der Korian-Gruppe, die das Heim betreibt, „zutiefst erschüttert“ über die Taten gezeigt, die dem Mitarbeiter zur Last gelegt werden. Das Verhalten sei, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, „zutiefst schockierend und unentschuldbar“. Die Heimbetreiber hatten damals betont, dass die Personalunterlagen, Zeugnisse und Befähigungsnachweise (inklusive polizeiliches Führungszeugnis) nichts Nachteiliges beinhaltet hätten. Nachdem man von den Vorwürfen gehört habe, sei der Betreffende sofort freigestellt und das Beschäftigungsverhältnis beendet worden.
Im September waren im Rahmen einer Durchsuchung in dem Seniorenzentrum auch Geschäftsunterlagen sichergestellt worden. Dabei ging es nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft um die Sicherung von Spuren. Dr. Gerhard Pauli erklärte, dass die Einrichtung bei den Ermittlungen umfangreich kooperiert habe.
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Das Landgericht Hagen muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Wann im Falle einer Zulassung mit der Eröffnung des Verfahrens zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Untersuchungshaft darf in der Regel nicht länger als sechs Monate andauern, so dass demzufolge der Prozess prinzipiell spätestens Anfang kommenden Jahres beginnen müsste. In Ausnahmefällen kann das Oberlandesgericht diese Frist im Rahmen einer Haftprüfung verlängern.
Im Falle einer Verurteilung wegen schwerer sexueller Nötigung (Vergewaltigung) drohen dem Angeschuldigten bis zu 15 Jahre Haft. Die Mindeststrafe für diesen Straftatbestand liegt bei zwei Jahren.