Schwelm. . Annegret Krick war jahrelang zufriedene Buskundin. Ihre Meinung über die Kundenfreundlichkeit im Nahverkehr hat sich vor Tagen gewaltig geändert. Die Frau fühlt sich von einem Kontrolleur der Verkehrsgesellschaft Ennepe Ruhr (VER) ausgetrickst, der sie wie eine „Schwarzfahrerin“ behandelt habe. Vorgeworfen wird ihr der Verstoß gegen eine Bestimmung, von der die Schwelmerin noch nie etwas gehört hat.

Darum geht es: Annegret Krick ist seit 1992 eine Kundin des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr(die VER ist als Verkehrsgesellschaft Teil des VRR als Verkehrsverbund) und Besitzerin eines „Tickets 2000 – 9 Uhr“. Ihr Ticket ist also ab 9 Uhr morgens gültig, und nie hatte sie Probleme damit – bis zum Montag vergangener Woche. „Ich hatte einen frühzeitigen Zahnarzttermin in Ennepetal, so dass ich schon kurz vor 9 Uhr an der Haltestelle Oberloh abfahren musste. Da ich sehr korrekt bin, löste ich um 8.58 Uhr beim Busfahrer ein zusätzliches Kurzstreckenticket, um die zwei Minuten bis zur Gültigkeit meines Ticket-2000 zu überbrücken.“

Extra Ticket für Kurzstrecke gelöst

Ihre Schilderungen gehen weiter: „Kurz nach Abfahrt des Busses wurde ich kontrolliert und zeigte dem Kontrolleur mein Kurzstrecken-Ticket und zusätzlich mein 9 Uhr-Ticket, zu welchem er lediglich anmerkte, dass dieses ja wohl noch nicht gültig sei – mittlerweile war es 8.59 Uhr –, worauf ich erwiderte, dass ich dafür extra das Kurzstreckenticket gelöst hätte Alles in Ordnung, dachte sie sich, packte ihre Tickets wieder ein, während der Kontrolleur ohne weiteren Kommentar hinter ihr Platz nahm.

Hartnäckiger Kontrolleur verlangt 40 Euro

Kurz nach der Haltestelle Sedanstraße sei der Kontrolleur dann erneut zu ihr gekommen und habe sie gefragt, wie weit sie mit ihrem Kurzstreckenticket denn fahren wolle, da es ja nur für drei Stationen gelte und somit schon ungültig sei. Annegret Krick erinnert sich: „Auf meine Antwort, dass es mittlerweile schon 9 Uhr sei und ich nun mit dem jetzt gültigem Ticket-2000 weiterführe, sagte er: ,Dass sei so nicht legal und ich würde jetzt ohne gültigen Fahrausweis fahren, da ich die Fahrt ohne auszusteigen fortgesetzt habe.’“

Der Kontrolleur erklärte ihr, dass sie an der dritten Station hätte aussteigen und vorne wieder einsteigen müssen, um mit dem nun gültigen Ticket-2000 weiterfahren zu dürfen. Und weil sie dies nicht tat, bekam sie von ihm eine Zahlungsaufforderung über ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 Euro ausgestellt und in die Hand gedrückt.

Annegret Krick versteht die Welt nicht mehr. Hinten aussteigen und vorne wieder einsteigen, obwohl sie ihre Tickets vorgelegt hat? Und sie fühlt sich ausgetrickst: „Der Kontrolleur hatte sein Opfer gefunden, so lange ruhig gewartet, bis er zuschlagen konnte, und ließ nun nicht mehr mit sich diskutieren.“ Sie ist sauer auf die VER: „Unter Kundenfreundlichkeit verstehe ich etwas anderes. Konnte der Kontrolleur mich nicht auf die Tatsache hinweisen, dass ich die Fahrt nicht ohne Ausstieg und Wiedereinstieg fortsetzen dürfe?“

Laut VER hat Kontrolleur "völlig korrekt gehandelt“ 

Die VER teilte auf Nachfrage mit, dass der Kontrolleur „völlig korrekt gehandelt“ habe. Das Unternehmen verweist auf die Bestimmungen: Laut Beförderungsbedingungen des VRR ist ab Starthaltestelle bis zur Zielhaltestelle ein insgesamt gültiges Ticket zu lösen. Demnach ist es nicht zulässig, ein kleines Stück mit dem Kurzstreckenticket zu fahren und dann das Ticket 2000 ab 9 Uhr geltend zu machen. „Die Aneinanderreihung verschiedener oder gleicher Tickets mit verschiedener oder gleicher Preisstufe bzw. Regionszugehörigkeit für eine Fahrt ist unzulässig“, teilte das Unternehmen mit.

Missbrauch von Tickets verhindern

Zum Verhalten des Kontrolleures teilte das Unternehmen mit: Um einen Missbrauch von Tickets zu verhindern, sei der Kontrolleur generell angehalten, ein erhöhtes Beförderungsgeld einzufordern, und zwar immer und ausnahmslos. „Er prüft nicht auf Irrtum oder Kulanz. Das geschieht jedoch in aller Regel im Gespräch im Kundencenter. So ist die rechtsgültige Faktenlage.“

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Annegret Krick machte ihrem Ärger Luft und schrieb die VER an. Ihr wurde im Gespräch mit dem Kundencenter, das sich bei ihr meldete, auch tatsächlich sofort in Aussicht gestellt, auf das erhöhte Beförderungsgeld zu verzichten. „Wir nahmen Frau Krick ab, dass sie nicht in betrügerischer Absicht gehandelt hat und versicherten ihr auch direkt, dass in ihrem Fall ein Irrtum zu ihren Gunsten geltend gemacht werden kann, um dann die Sache auf sich beruhen zu lassen.“

Gleichwohl bleibt bei Annegret Krick ein bitterer Beigeschmack hängen. Hätte der Kontrolleur sie auf die Bestimmungen aufmerksam gemacht, wären ihr der Ärger und die „unangenehme Situation“ erspart geblieben. Dazu erklärte die VER, dass dem Kontrolleur anfangs nur ein Ticket, nämlich das Kurzstreckenticket, gezeigt wurde. So stehe es im Bericht des Kontrolleurs an das Kundencenter.

Fall von "Willkür" für Kundin Annegret Krick

Annegret Krick versichert hingegen, dass sie dem Kontrolleur, der von Kollegen begleitet wurde, sofort beide Tickets gezeigt habe. Für sie ist das der nächste Punkt, über den sie sich ärgert. Nun stehe Aussage gegen Aussage, und sie habe keine Möglichkeit, dagegen etwas zu machen. Für sie ist der ganze Vorgang im Bus ein Fall von „Willkür“.