Marsberg. Hundehalter haben eine Steuerpflicht: Eine Hundezählung in Marsberg bringt dutzende Verstöße ans Tageslicht. Es kommt sogar zu einer Strafanzeige
Eine Hundezählung im Marsberger Stadtgebiet während des vergangenen Jahres zeigt: Viele Hundehalter melden ihre Vierbeiner nicht ordnungsgemäß an. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung der Stadt Marsberg hervor. Im Rahmen der Zählung wurden im vergangenen Jahr 9.019 Haushalte in Marsberg aufgesucht, hierbei stellten die Behörden zahlreiche Verstöße fest.
Maßnahme soll für Steuergerechtigkeit in Marsberg sorgen
Die Hundebestandsaufnahme im Auftrag der Stadt Marsberg wurde zum ersten Mal durchgeführt. In den vergangenen Jahren sei immer wieder festgestellt worden, dass Halter ihren Hund erst nach einer Anmeldeaufforderung durch die Stadt angemeldet haben. „Hierbei wurde vielfach der Unmut über die fehlende Steuergerechtigkeit geäußert, da manche Hundehalter mit ihrem Verhalten sogar noch in der Öffentlichkeit geprahlt haben“, erklärt die Finanzverwaltung der Stadt Marsberg. Um die Steuergerechtigkeit als Grundsatz in Marsberg sicherzustellen und weiteren Unmut unter den Steuerpflichtigen zu vermeiden, habe man sich für die Durchführung der Zählung entschieden. Seit dem Beginn der Erhebung im vergangenen Jahr seien bereits in 71 Fällen Hunde nachträglich von ihren Besitzern angemeldet worden. Die vollständige Auswertung der knapp 680 Datensätze aus der Hundezählung stehe derzeit noch aus.
Grundsätzlich gilt für jeden Hundehalter die Pflicht zur Anmeldung zur Hundesteuer. Nach der Anschaffung des Hundes haben Besitzer 14 Tage Zeit, den Hund beim Steueramt der Stadt anzumelden. Bei einer Missachtung dieser Frist drohen den Haltern Verwarngelder.
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Hundehaltung verschleiert: Stadt Marsberg leitet Bußgeldverfahren ein
Wer seinen Hund nicht fristgemäß anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgeldes hierfür kann bis zu 5000 Euro betragen, wie die Stadt mitteilt. Bei den insgesamt 71 Steuerpflichtigen, die ihre Hunde seit Beginn der Bestandsaufnahme nachträglich angemeldet haben, habe die Stadt in 34 Fällen zusätzlich ein Bußgeldverfahren eingeleitet oder werde das in naher Zukunft tun. Grund dafür sei die verspätete Anmeldung zur Hundesteuer. „Hierbei musste auch wieder festgestellt werden, dass etliche Steuerpflichtige die verspätete Anmeldung immer noch als Kavaliersdelikt ansehen und auch bei der nachträglichen Anmeldung noch versucht haben, die genauen Haltungsdaten zu verschleiern oder zu verändern“, so die Stadt Marsberg. Derartige Versuche würden sich strafverschärfend auswirken und hätten eine Erhöhung der Geldbuße zur Folge.
Die Ursache dafür, dass Halter ihre Hunde nicht anmelden, liege meist in der Bequemlichkeit oder darin, dass der Halter sich seiner Pflichten nicht bewusst ist, wie die Finanzverwaltung der Stadt Marsberg erklärt. Dass die Nichtanmeldung eines Hundes häufig als Bagatelle betrachtet wird, sei ein großes Problem: „Im Bereich der Hundesteuer ist es jedoch so, dass durch die Nichtanmeldung ein Schaden gegenüber der Allgemeinheit entsteht.“ Das habe zur Folge, dass die finanziellen Mittel, die aus der Hundesteuer generiert und für kommunale Aufwendungen benötigt werden, dann durch andere öffentliche Mittel oder Steuererhöhungen ausgeglichen werden. „Entsprechend der gesetzlichen Formulierung handelt es sich vielmehr um eine Steuerstraftat, welche konsequent zu ahnden ist.“
In einem Fall sei es sogar zur Strafanzeige durch die Stadt Marsberg gekommen: Ein Hundehalter habe mittels einer Urkundenfälschung versucht, die Hundesteuer noch nachträglich zu verkürzen. Die Stadt Marsberg betont, dass auch in Zukunft bei Feststellung einer Straftat grundsätzlich mit einem Antrag auf Strafverfolgung gerechnet werden müsse.
Mehr als 13.000 Euro nachträgliche Erträge für die Stadt
Für das Haushaltsjahr 2023 habe sich durch die nachträgliche Hundesteuerveranlagung ein Mehrertrag von mehr als 13.000 Euro für die Stadt ergeben, nach Abzug der Kosten für den Dienstleister, der mit der Datenerhebung beauftragt worden war. Auch für das nächste Jahr sei bereits jetzt eine Mindestsumme von 12.000 Euro abzusehen. Hinzu kämen für beide Jahre noch die Mehrerträge durch die Verwarn- und Bußgelder, die bereits verhängt wurden oder noch ausstehen. Eine genaue Summe könne man wegen der noch laufenden Verfahren jedoch nicht nennen, wie die Stadt Marsberg mitteilt.
Die Maßnahme der Hundezählung sei bei den Marsberger Bürgern überwiegend auf Zuspruch gestoßen. Das Thema Steuergerechtigkeit sei den Marsbergern wichtig und die Hundebestandserhebung dahingehend als förderliche Maßnahme eingestuft worden. „Als Fazit ist somit festzustellen, dass die Hundezählung seitens der Bürger positiv aufgenommen wurde und dazu beigetragen hat, dass die Steuergerechtigkeit bei der Hundesteuer in der Stadt Marsberg weiter gewahrt werden kann“, so die Stadt Marsberg.