Hochsauerlandkreis. Elternwünsche vs. Kita-Kapazitäten: Der Hochsauerlandkreis hat das nächste Kita-Jahr durchgeplant. So ist die Lage in Brilon, Winterberg und co.

In Großstädten wird um Kita-Plätze praktisch mit dem Schwangerschaftstest gekämpft. Im Hochsauerlandkreis ist die Lage natürlich nicht ganz so angespannt, aber alle Kinder, die einen Anspruch haben oder aus anderweitigen Gründen eine Betreuung benötigen, unterzubringen und den Wünschen der Eltern gerecht zu werden ist nicht leicht. Der Kreis gibt der WP einen Überblick über die aktuelle Lage.

Wann habe ich für mein Kind im Kreis HSK Anspruch auf einen Kita-Platz?

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. So erklärt es der Kreis auf Anfrage der Westfalenpost. „Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht.“

Die Kita-Plätze für das neue Jahr 2024/2025 sind im HSK schon geplant.
Die Kita-Plätze für das neue Jahr 2024/2025 sind im HSK schon geplant. © DPA Images | Christoph Soeder

Ist es im Hochsauerlandkreis schwierig, einen Kita-Platz zu bekommen – insbesondere mit Blick auf die U2- und U3-Kinder?

Seitens des Kreises heißt es auf Anfrage: „Nach Fertigstellung der zurzeit im Bau befindlichen Erweiterungen und Neubauten sollte eine nahezu einhundert prozentige Bedarfsdeckung erreicht sein.“ Aus dem Planungsbeschluss für das Kita-Jahr 2024/2025 geht hervor, was sich in den einzelnen Städten tun muss, um den Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken. So gibt es in Brilon genug Kita-Plätze seit Inbetriebnahme der Kita Wassermühle im August letzten Jahres. In Hallenberg sind mit der Inbetriebnahme der Außenstelle der Kath. Kita Mariä Königin alle Betreuungswünsche erfüllt. Zu Marsberg heißt es in dem Planungsbeschluss: „Nach Auswertung des Anmeldeverfahrens für das kommende Kindergartenjahr kann nach Inbetriebnahme des DRK Kindergartens, Bredelarer Str., jedem Kind im Stadtgebiet ein Platz angeboten werden.“ Nach derzeitigem Projektstand, könne davon ausgegangen werden, dass die Kita am 1. August diesen Jahres öffnet. Auch in Olsberg kann, nach Fertigstellung der Außenstelle der Kita Assinghausen, jedes Kind einen Kita-Platz erhalten. In Medebach muss nachjustiert werden. „Das Provisorium in Oberschledorn hat den Betrieb im vergangenen August in den von der Stadt Medebach hergerichteten Räumen der ehemaligen Grundschule aufgenommen. Die bauliche Erweiterung der Kath. Kita St. Agatha kann jetzt aufgenommen werden“, heißt es seitens des Kreises. Zeitgleich erfolgt die Erweiterung der Kita Hohoff um eine weitere Betreuungsgruppe. Mit der Fertigstellung ist im Laufe des künftigen Kindergartenjahres zu rechnen. In der Winterberger Kernstadt ist die Anzahl der Betreuungsplätze auskömmlich. „Etwas problematisch ist die Situation in den Sozialräumen Niedersfeld/Hildfeld/Grönebach und Siedlinghausen/Silbach. Neben fehlenden Plätzen entspricht die Kath. Kita St. Agatha in Niedersfeld nicht mehr den heutigen Standards. Sie soll mittelfristig neu gebaut werden. Der Kita-Träger, die Stadt Winterberg und das Jugendamt haben hierzu bereits ein Gespräch geführt.“

Wann sollten Eltern ihr Kind bei der Kita anmelden, um sicher einen Platz zu bekommen – schon vor der Geburt?

Die Anmeldung über das HSK KiTaPortal sollte dann erfolgen, wenn die Eltern sich über den Zeitpunkt der Betreuungsaufnahme im Klaren sind. „Frühest-möglicher Anmeldezeitpunkt ist zwei Jahre vor der Aufnahme der Betreuung“, so Reuther.

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Welche Entfernung einer Betreuungsstätte ist für eine Familie zumutbar?

„Es gibt keine gesetzliche Definition des Begriffes „zumutbar“. Nach der ständigen Rechtsprechung ist die Zumutbarkeit anhand des Einzelfalles zu beurteilen“, erklärt Kreissprecher Martin Reuther. Dabei sei die räumliche Entfernung ebenso zu berücksichtigen, wie die zeitliche Komponente. Im ländlich geprägten Jugendamtsbezirk des HSK sind andere Maßstäbe anzulegen, als in Ballungsräumen, in denen der ÖPNV in kürzeren Abständen als im ländlichen Bereich verkehrt. „Die Entfernung zwischen Wohnung und Kita sollte keinesfalls mehr als 25 bis max. 30 Minuten in Anspruch nehmen.“