Hochsauerland. Neue Passregelung : Seit Januar 2024 gibt es für Kinder keinen Kinderreisepass mehr. Das müssen Eltern nun beachten.
Bis zur Hauptreisezeit ist es noch ein wenig hin. Trotzdem sollte jeder einmal nachschauen, ob die Reisedokumente vollständig bzw. noch gültig sind. Denn auch Kinder - egal wie alt - benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Und da hat der Gesetzgeber zum Jahresanfang eine gravierende Änderung vorgenommen. Kinder bis zwölf Jahre konnten bisher einen eigenen Kinderreisepass beantragen. Der war günstiger, wenn auch nicht so lange gültig. Der Bundestag hat aber 2023 beschlossen, den extra Reisepass für Kinder abzuschaffen. Seit 1. Januar dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Hat ein Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument nur noch bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.
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Stattdessen wird nun auch für Kinder ein „normaler“ elektronischer Reisepass ausgestellt oder ein Personalausweis. Hauptgrund für die Änderung: Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert.
Für Türkei oder USA braucht man einen Reisepass
Wofür brauchen Kinder einen Reisepass? Einfach gesagt: Für Reisen innerhalb des Schengenraums und der EU ist ein Personalausweis ausreichend. Wen es weiter weg zieht, zum Beispiel in die Türkei oder in die USA, braucht man einen Reisepass – das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Rabea Kappen, Sprecherin der Stadt Winterberg: „Der Personalausweis gilt für fast alle Länder in Europa - Ausnahme ist zum Beispiel Großbritannien und auch bei Schiffsreisen empfiehlt es sich, die Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder vorab beim Reiseveranstalter abzuklären oder zum Beispiel beim Auswärtigen Amt nachzulesen. Der Reisepass gilt für Reisen weltweit.“
Chip mit Fingerabdrücken
Seit 2021 gab es den Kinderreisepass nur noch mit einer Gültigkeit von einem Jahr. Einmalig konnte er für ein weiteres Jahr verlängert werden. Davor war der Pass sechs Jahre lang gültig. Die neuen Reisepässe haben ebenfalls wieder eine Gültigkeit von sechs Jahren, teilen die örtlichen Rathäuser mit. Der größte Unterschied: Die elektronischen Reisepässe verfügen über einen Chip, auf dem die Fingerabdrücke gespeichert werden. Das gilt für Kinder ab sechs Jahren, ab 10 Jahren müssen sie auch eigenhändig auf dem Dokument unterschreiben und das gilt sowohl für den Reisepass als auch für den Personalausweis. Der Reisepass ist bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig, trotzdem sollte gerade bei Kindern darauf geschaut werden, dass man das Foto im Ausweisdokument der Person nach wie vor zuordnen kann. Bei Personen ab dem 24. Lebensjahr ist der Reisepass zehn Jahre gültig.
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Doch wie häufig wurde in den vergangenen Jahren überhaupt ein Reisepass ausgestellt? Durchaus häufig! 2022 wurden in Brilon 491 Kinderreisepässe beantragt und 2023 waren es sogar 714. Im Zeitraum von Januar 2018 bis Ende Dezember 2023 wurden in Winterberg zum Beispiel 404 Kinderreisepässe ausgestellt. In Medebach waren es im Jahr 2022 beispielsweise 157 und im vergangenen Jahr sogar 175. Marsberg kommt auf 1008 im Zeitraum Januar 2020 bis Ende 2023, Olsberg allein im Jahr 2023 auf 365 (inkl. Verlängerungen). 2022 waren es dort 264 Kinderreisepässe und 2021 exakt 118. Selbst in Hallenberg, der kleinsten der sechs Altkreisstädte, waren es 80 Neuausstellungen in 2023 (plus 40 Verlängerungen) und 62 in 2022 (22 Verlängerungen).
Bürgerbüros können nach IT-Attacke wieder Anträge bearbeiten
Die gute Nachricht: Personalausweise und Reisepässen können nach dem IT-Hackerangriff auf die Südwestfalen IT im Oktober vergangenen Jahres mittlerweile in allen Städten wieder problemlos beantragt werden. Das Fachverfahren dafür steht seit Anfang Januar wieder zur Verfügung, so dass die Abteilungen Bürgerservice größtenteils wieder ohne Einschränkungen arbeiten können. In Brilon z.B. war nach dem Hackerangriff aber auch eine Ausstellung von Ausweisdokumenten in den benachbarten Kommunen Bad Wünnenberg und Willingen möglich.
Und was kostet nun so ein Reisepass? Für Personen ab 24 Jahren werden Gebühren von 70 Euro erhoben (zehn Jahre gültig), für Personen unter 24 Jahren sind es 37,50 Euro (sechs Jahre gültig).