Hochsauerlandkreis. Das Weihnachtshochwasser steckt vielen noch in den Knochen. Nun soll das Warnsystem verbessert werden. Kommunen werden aufgefordert, zu handeln.
Das Weihnachtshochwasser steckt vielen noch in den Knochen. Auch im Altkreis Brilon waren ansonsten so friedliche Gewässer wie Nuhne, Diemel, Wilde Aar oder Orke zu reißenden Flüssen angeschwollen. Keller mussten ausgepumpt, Häuser vorübergehend evakuiert und Sandsäcke verteilt werden.
„Außergewöhnliches Ereignis in NRW“
Das Landesumweltministerium hat einen sehr umfangreichen, schriftlichen Bericht zur Hochwasserlage verfasst, der kürzlich im Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume vorgestellt wurde. Das Ministerium bezeichnet das Hochwasser dabei in seiner räumlichen Ausdehnung und seiner Dauer als „außergewöhnliches Ereignis“ in NRW.
Messdaten zum Beispiel über die Pegelstände erhebt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) an über hundert Messpunkten durch automatische Anlagen. In Bredelar wird zum Beispiel die Hoppecke überwacht, in Westheim die Diemel, in Olsberg die Ruhr, bei Büren die Afte und in Weine die Alme. Das Niederschlagswasser wird unter anderem in Medebach, Madfeld, Züschen, Brilon und Medebach an automatischen Stationen gemessen. Dort war „Medebach-Hooren“ am Tag vor Heiligabend mit 45,2 mm Niederschlag binnen 24 Stunden einer der nassesten Punkte in NRW.
200 Liter Regen binnen sechs Tagen
Binnen sechs Tagen fielen im Altkreis Brilon bis zum ersten Weihnachtstag sage und schreibe bis zu 200 Liter Regen pro Quadratmeter. Wetter-Experte Julian Pape: „Wir hatten in der Gegend einen starken Südwest- beziehungsweise Westwind. Normalerweise regnen die Wolken vor dem Rothaarkamm ab. Aber in diesem Fall war der Wind so kräftig, dass er die Wolken über die Gebirgskämme gedrückt hat, wo sie sich dann ausgeregnet haben.“ An insgesamt acht der 123 Wasserstandspegel wurde beim Weihnachtshochwasser der maximale Informationswert 3 überschritten; diese höchste Stufe wurde im HSK nicht erreicht. An 29 Pegeln wurde maximal der Informationswert 2 und an weiteren 45 Pegeln der Informationswert 1 überschritten.
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Das LANUV erhebt die Informationen zur Hochwasserlage, veröffentlicht die Daten und verschickt sie auch per E-Mail an die jeweils von der Hochwasserlage regional betroffenen einheitlichen Leitstellen der Kreise und kreisfreien Städte und die Bezirksregierungen sowie an das Lagezentrum des Innenministeriums. Künftig soll das Warnsystem verbessert und auch direkt für die Öffentlichkeit noch weiter ausgebaut werden. In dem Bericht heißt es dazu: „Derzeit ist die regionsbezogene Warnung der Öffentlichkeit noch nicht umgesetzt, sondern es wird unter www.hochwasserzentralen.de für ganz Nordrhein-Westfalen angezeigt, dass ein Hochwasserbericht vorliegt. Die Umsetzung der regionsbezogenen Warnung steht kurz vor dem Abschluss, ein dafür erforderliches Softwareupdate in den Systemen des LANUV konnte bereits mit Erfolg in einem Testsystem erprobt werden. Mittelfristig soll die regionsbezogene Warnung in der Warn-App NINA möglich sein.
Erheblichen Sanierungsbedarf festgestellt
Das Ministerium kommt zu der Feststellung: „Durch die Ereignisse im Zusammenhang mit der Hochwasserlage ist der zum Teil erhebliche Sanierungsbedarf der Hochwasserschutzanlagen in Nordrhein-Westfalen erneut in den Fokus gerückt. Ein Großteil der Hochwasserschutzanlagen in Nordrhein-Westfalen erfordert Maßnahmen zur Ertüchtigung und Anpassung an die allgemein anerkannten Regeln der Technik, um den vorgesehenen Schutz im Hochwasserfall zuverlässig gewährleisten zu können.“ Der nächste Schritt sei die Fertigstellung des im Aufbau befindlichen Katasters für Hochwasserschutzanlagen (Deichkataster) mit einer flächendeckenden Bestandsaufnahme der Hochwasserschutzanlagen und einer Übersicht über Eigenschaften und Zustand der Anlagen. Das Ministerium macht aber auch deutlich: „Die Zuständigkeit für die Sanierung und die Instandhaltung der Hochwasserschutzanlagen liegt bei den unterhaltungspflichtigen Kommunen und Deichverbänden. Die Bereitschaft und der tatkräftige Einsatz der Unterhaltungspflichtigen ist für die Verbesserung des Hochwasserschutzes unverzichtbar.“