Hochsauerlandkreis. Die Polizei registriert immer mehr illegale Autorennen im Hochsauerlandkreis. Von einem Problem spricht sie dennoch nicht. Es rohen hohe Strafen.

Bundesweit hat die Zahl illegaler Autorennen zugenommen - obwohl härtere Strafen genau das eigentlich verhindern sollen. 2017 wurde dafür der sogenannte „Raser-Paragraf“ eingeführt. Auch im Hochsauerland folgen die Zahlen dem Trend bisher.

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Besonders auffällig sind die Zahlen in Nordrhein-Westfalen. Dort hat sich die Zahl der illegalen Autorennen von 2019 bis 2021 von 766 auf 2037 fast verdreifacht.

Illegale Autorennen im Hochsauerlandkreis

Die Zahlen umfassen jeweils illegale Autorennen mit mehreren Beteiligten, aber auch einzelne Raser, die mit dem gefährlichen Ziel, Maximalgeschwindigkeit zu erreichen, auf der Straße unterwegs sind. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Fahrer versuchen, vor der Polizei zu flüchten.

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Nach Informationen der Polizei im Hochsauerlandkreis kam es 2019 zu 13 Rennen mit Kraftfahrzeugen im Gebiet. Schon beinahe eine Verdopplung zu den sieben Fällen, die im Jahr zuvor verzeichnet wurden. 2020 folgte dann aber der ganz große Sprung, denn in dem Jahr haben es die Polizeikräfte bereits mit 35 Rasern zu tun gehabt, die illegale Rennen gefahren sind. In einem Fall ist es dabei auch zu einem Verkehrsunfall gekommen.

Immer mehr Verkehrsunfälle durch Raser im HSK

2021 stieg die Zahl stark an, als es zu fünf Anzeigen wegen Verkehrsunfällen in Folge von Rennen gekommen war. In dem Jahr sind 27 Kfz-Rennen in der Statistik der Polizei im HSK notiert. In diesem Jahr könnte erneut die 30er-Marke erreicht werden, denn Stand Anfang August gibt es schon 15 Fälle, die die Beamten bearbeiten mussten. 13 Mal ist eine Strafanzeige erstattet worden, in zwei Fällen kam es zu einer Anzeige nach einem Verkehrsunfall als Resultat der Straßenrennen. Bei Verkehrsunfällen sind bisher in diesem Jahr bereits fünf Personen ums Leben gekommen. Drifter, die im Winter vor allem in Winterberg ihr Unwesen treiben, zahlen nicht auf die Raser-Statistik ein.

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Laut Sebastian Held wird bei einer Strafanzeige auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nicht immer verhärtet sich der Anfangsverdacht und die Angelegenheit ist straffähig. Eigentlich wollten die Gesetzgeber die illegalen Autorennen mit härteren Strafen eindämmen. 2017 wurde dafür der sogenannte „Raser-Paragraf“ im Strafgesetzbuch eingeführt. Anlass dafür war unter anderem ein illegales Autorennen zweier junger Männer auf dem Berliner Kurfürstendamm im Februar 2016. Damals kam ein unbeteiligter Fahrer ums Leben.

Haftstrafen bis zehn Jahren drohen Rasern

Mittlerweile gelten Autorennen nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wird, sondern als Straftat - bis zwei Jahre Haft drohen allein für die Teilnahme. Kommt dabei ein Mensch zu Schaden, sieht der Paragraf 315d Haftstrafen bis zu zehn Jahren vor.

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„Aber in der Stadt ist das noch mal etwas anderes als auf dem Land, denn hier sind ganz andere Geschwindigkeiten möglich“, erklärt Sebastian Held. „Die Rennen kommen hier auch vor, aber es ist schwer bei den Zahlen schon von einem Problem zu sprechen. Fakt ist, dass es sich dabei um kein Kavaliersdelikt handelt, sondern um einen Verbrechenstatbestand.“

Mit 200 Km/h von Bigge nach Möhnesee

2020 sorgte ein Raser in Brilon für Aufsehen, als er bei der Ausfahrt von der Autobahn bei Bigge an der Kreuzung ein wartendes Fahrzeug berührte und dann rund 50 Kilometer bis zum Möhnesee geflüchtet war. Vor dem Amtsgericht in Brilon gab es die entsprechende Strafe: Zehn Monate Freiheitsstrafe wegen Unfallflucht, fahrlässiger Körperverletzung, Nötigung und eines illegalen Autorennens. Die Flucht ging in diesem Fall nicht nur über Hauptstraßen, sondern auch durch Wohngebiete in Brilon, über Wirtschaftswege und sogar auf die grüne Wiese.

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Zwei Kreisverkehre nahm der Fahrer entgegen der Fahrtrichtung, und weiter ging es durch die Stadt auf die Möhnestraße und dann in Richtung Warstein. Bis zu 200 km/h soll er auf dem Tacho gehabt haben und nutzte in Kurven die Gegenfahrbahn.