Hochsauerlandkreis. Die Wasserstände sind niedrig, nun reagiert der HSK und schränkt die Wasserentnahme ein. Was die neue Regelung besagt und welche Folgen sie hat.
Der bisher sehr warme Sommer in Kombination mit den geringen Mengen an Niederschlag sorgen für extrem niedrige Wasserstände in den Gewässern im Hochsauerlandkreis. Der Regen der vergangenen Wochen konnte bisher auch nicht dafür sorgen, dass sich die Situation grundlegend verbessert. Deswegen reagiert der HSK jetzt mit einer Allgemeinverfügung, die zum Teil die Entnahme von Wasser untersagt. Sonst drohen kostspielige Folgen.
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Die Verfügung tritt ab dem 28. Juli in Kraft und bleibt bis zum 31. Oktober bestehen. Im gesamten Kreisgebiet mit Ausnahme der Gewässer Ruhr und Lenne ist es untersagt, Wasser aus den Oberflächengewässern zu entnehmen. Das betrifft den Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch. Verboten ist es damit nicht nur, größere Wassermengen (beispielsweise mit fahrbaren Behältnissen), sondern auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten zu entnehmen. Ausgenommen davon ist das Schöpfen mit Handgefäßen. Wer also einen Eimer oder eine Gießkanne befüllt, ist auf der sicheren Seite, aber es sollte nicht ausarten. Zigfach Gefäße befüllen ist also nicht Sinn der Sache.
Viehtränken sind ausgenommen
Ebenfalls ausgenommen sind Viehtränken, die unmittelbar an die Gewässer angeschlossen sind. Hierbei verlaufen oberirdische Bäche durch Weiden und die Tränken werden daraus gespeist. Die Tiere können über einen Knopf dafür sorgen, dass Wasser zur Verfügung gestellt wird. „Das muss weiter gewährleistet sein, denn dabei geht es auch um das Tierwohl“, sagt Jürgen Uhl, Pressesprecher des Hochsauerlandkreises.
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Die Gewässer leiden unter den geringen Wasserzuflüssen. Der Lebensraum Gewässer für die darin lebenden Organismen und Pflanzen wird dadurch nachhaltig beeinträchtigt. Das Abpumpen bzw. die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt dienachteilige Beeinträchtigung erheblich. Dadurch wird nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern bedroht, sondern auch die natürliche Selbstreinigungskraft der Gewässer. Bedingt durch die niedrigen Wasserstände sinkt die Sauerstoffzufuhr, während die Wassertemperatur steigt.
Es drohen hohe Bußgelder
Der Kreis warnt: Es bestehe die Gefahr einer „massiven Störung der Gewässerökologie und des Wasserhaushalts sowie einer nachhaltigen und weitreichenden Schädigung der Lebensräume der aquatischen Tiere und Pflanzen“.
Wenn es zu Zuwiderhandlungen kommt, hat die Untere Wasserbehörde des HSK die Möglichkeit, diese im Einzelfall mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro zu ahnden. Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird überwacht. Laut Uhl muss von Fall zu Fall entschieden wird, wie hoch das Bußgeld ausfällt. Das hänge davon ab, in welchem Maße gegen die Allgemeinverfügung verstoßen werde.
Sehr extreme Situation
„Normalerweise reichte es einen Appell auszusprechen, um zu zeigen, wie ernst die Lage ist. In der Historie mussten wir noch nicht zu dem Mittel der Allgemeinverfügung greifen. Aber das zeigt, wie extrem die Situation derzeit ist“, erklärt Uhl weiter.
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Doch was für Auswirkungen hat die Allgemeinverfügung für die heimischen Landwirte? Die brauchen Wasser zum Beispiel zum Tränken der Tiere. Antworten gibt Josef Schreiber aus Medebach. Er ist Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes im HSK und Sprecher der Bauern im Regierungsbezirk Arnsberg. „Für die Landwirte hat das im Prinzip keine dramatischen Folgen. Der Wasserstand war ohnehin schon so niedrig, dass kaum noch etwas entnommen wurde.“
Es werden alternative Wege gefunden
Außerdem seien nicht viele Betriebe im Sauerland direkt von der neuen Regelung betroffen. Nur wenige würden bislang zum Beispiel Weidepumpen nutzen, um Wasser zu entnehmen. „Viele Weiden haben sowieso kein Flussbett oder Ähnliches in der Nähe“, erklärt Schreiber. Und wer zum Tränken von Vieh bislang doch Wasser aus Oberflächengewässern entnommen habe, der müsse das jetzt eben auf andere Art und Weise machen, so der Landwirt. Die großen Wasserfässer werden dann zum Beispiel mit einem Schlauch am Stall vollgemacht und dann auf die Weide gebracht. Es werden also einfach alternative Wege gefunden, um die Tiere zu versorgen.