Brilon/Marsberg/Winterberg. Bis zum 15. März müssen Pflegekräfte ihren Impfstatus nachweisen. Die Krankenhäuser in Brilon, Marsberg und Winterberg sagen, was sie vorhaben.

Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten müssen voraussichtlich bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenen-Nachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Geschieht dies nicht, hat das Konsequenzen. So ist der Stand bei den Kliniken im Altkreis Brilon.

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Das Maria-Hilf-Krankenhaus in Brilon hat unter den Beschäftigten eine Impfquote von 98,2 Prozent. Von 450 Personen sind acht nicht geimpft. Permanent wirbt das Krankenhaus intern für eine Impfung. „Dabei setzen wir auf persönliche Ansprachen, auf individuelle Anschreiben und nicht zuletzt auch auf die Ansprache der unmittelbaren Vorgesetzten und Kolleginnen“, heißt es von Pflegedirektor Thomas Pape.

Thomas Pape, Pflegedirektor Krankenhaus Maria Hilf Brilon
Thomas Pape, Pflegedirektor Krankenhaus Maria Hilf Brilon © Krankenhaus Brilon

Der Gesetzestext liest sich so, dass ab dem 15. März bei weiterhin bestehender Nicht-Immunisierung dem Mitarbeiter ein Betretungsverbot der Einrichtung durch das zuständige Gesundheitsamt ausgesprochen werden kann. „Das führt dazu, dass der Mitarbeiter seine Arbeitsleistung nicht zur Verfügung stellen kann und somit das Arbeitsverhältnis soweit ruhend gestellt wird, bis ein anderer Status oder andere Gesetze die Situation auflösen“, so Pape weiter.

Am Maria-Hilf-Krankenhaus in Brilon ist bis auf wenige Ausnahmen das gesamte Personal geimpft.
Am Maria-Hilf-Krankenhaus in Brilon ist bis auf wenige Ausnahmen das gesamte Personal geimpft. © Fabian Vogel

Wenn Personal fehlen wird, lautet die Strategie, dass betroffene Bereiche Festgestellt werden sollen, um dann zu schauen, was und mit wie vielen Mitarbeitern wird sich dort etwas unter Umständen ereignen. „Die sich daraus ergebenden Erkenntnisse werden für die Kompensationsplanung genutzt. Danach beginnt die eigentliche Havarie-Planung mit möglichem Ausgleich der entstehenden Vakanzen von Ersatzbeschaffung über zusätzlichen Personalgewinn bis hin zur Re-Organisation von Arbeitsabläufen und Dienstplänen.“

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Am St.-Marien-Hospital in Marsberg ist die Situation in der Hinsicht entspannt und die „Impfpflicht für Pflegeberufe“ sorgt für keine Unruhe. „Alle Pflegekräfte im St.-Marien-Hospital Marsberg sind geimpft; fast alle haben auch bereits ihre Booster-Impfung erhalten“, sagt Pressesprecher Claudia Blecher. Generell gab es ihrer Auskunft nach von Anfang an eine sehr hohe Impfbereitschaft unter allen Mitarbeitenden des Hauses. Zudem wurde die hohe Bedeutung der Impfung sowohl extern als auch intern immer wieder beworben und konstant ein Impfangebot für die Mitarbeitenden aufrechterhalten.

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Im St.-Franziskus-Hospital in Winterberg sieht es ein wenig anders aus. Dort sind 1,9 Prozent der Pflegekräfte noch nicht oder nicht vollständig geimpft. Das sind vier Mitarbeiter-/innen. Das Krankenhaus wirbt laut Geschäftsführer Dennis Figlus aktiv für die Impfungen zum besseren Schutz vor Corona. Final geklärt ist allerdings noch nicht, welche Konsequenzen auf das Personal warten werden, wenn bis zum 16. Februar keine vollständige Impfung vorliegt. Ein etwaiger Ausfall der Arbeitskräfte stresst Figlus nicht. „Dadurch, dass es sich hierbei um eine klare Minderheit handelt, ist die Kompensation des Ausfalls nicht wesentlich.“

Dennis Figlus, designierter Geschäftsführer des Winterberger St.-Franziskus-Hospitals, ist mit Blick auf die Impfquote des Personals zuversichtlich..
Dennis Figlus, designierter Geschäftsführer des Winterberger St.-Franziskus-Hospitals, ist mit Blick auf die Impfquote des Personals zuversichtlich.. © Krankenhaus Winterberg

Das sind die Regeln für Pflegepersonal

Der Bundestag hat am 10. Dezember 2021 den Gesetzentwurf von SPD, Grüne und FDP zur Impfpflicht für pflegendes und medizinisches Personal ab dem 15. März beschlossen. In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen und die Unionsfraktion für den Gesetzentwurf gestimmt, die AfD dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

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Beschäftigte betroffener Einrichtungen müssen bis zum 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenen-Nachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen.

Arbeitgeber müssen Gesundheitsamt über fehlende Impfung informieren

Arbeitgeber müssen das zuständige Gesundheitsamt informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden. Das Gesundheitsamt kann die Beschäftigung in den Einrichtungen oder den Zutritt dazu untersagen.

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Ab dem 16. März 2022 ist ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises keine Aufnahme der Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen mehr möglich.

Die Nachweispflichten gelten ab dem Stichtag Mitte März beispielsweise in folgenden Einrichtungen: Krankenhäusern, Vorsorge- oder Rehabilitations- und Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Arztpraxen, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, Rettungsdienste, voll- und teilstationären Pflegeheimen für ältere, behinderte oder pflegebedürftiger Menschen und ambulante Pflegediensten.