Brilon/Willingen. Im Kreis Waldeck-Frankenberg, zu dem auch Willingen zählt, treten wegen hoher Fallzahlen strenge Regeln in Kraft. Wo es jetzt Alkoholverbot gibt.
Bei dem Versuch, das Corona-Infektionsgeschehen zu bremsen und vor allem die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante einzudämmen, gehen die Länder unterschiedliche Wege. Nachdem der Inzidenzwert im Nachbarkreis Waldeck-Frankenberg am Montag bei 466,6 lag und damit am dritten Tag in Folge den Wert von 350 überschritten hatte, gelten nach den Regelungen des Landes Hessen im Landkreis seit Dienstag weitere Hotspot-Regelungen – auch in der Tourismushochburg Willingen unweit von Brilon. Die dadurch geltenden Auflagen ähneln zum Großteil denen in NRW. In Nordrhein-Westfalen gibt es aber keine Inzidenzstufen mehr, nach deren Erreichen Maßnahmen verschärft würden.
Alkoholverbot
Laut Landesverordnung in Hessen gilt dort jetzt bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich wie auf dem Sportplatz, in Fitnessstudios, im Kino oder Theater und in der Gastronomie und bei touristischen Übernachtungen im Innenraum die 2G-Plus-Regel und draußen die 2G-Regel. Die 2G-Plus-Regel bedeutet, dass Genesene und Geimpfte, die noch keine Booster-Impfung bekommen haben, zusätzlich zu ihrem Impf- oder Genesenen-Status einen negativen Testnachweis vorzeigen müssen, wenn sie die genannten Bereiche besuchen möchten. Dies gilt nicht für frisch doppelt Geimpfte, deren zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Darüber hinaus müssen auch Prostitutionsstätten wieder geschlossen werden.
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Weiterhin untersagt das Land Hessen den öffentlichen Konsum von Alkohol an publikumsträchtigen Orten. Nun könnte man meinen, dass da zum Beispiel die Touristen-Hochburg Willingen betroffen wäre. Weit gefehlt: Der Landkreis hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die diese Plätze in den Waldeck-Frankenberger Mittelzentren ausweist: In Bad Arolsen betrifft diese zum Beispiel den Belgischen Platz, den Kirchplatz und die Große Allee, in Korbach die Bahnhofstraße und die Prof.-Bier-Straße. Außengastronomische Angebote in diesen Bereichen sind davon ausgenommen.
Keine Inzidenzstufen in NRW
Sobald die Inzidenz den Schwellenwert von 350 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unterschreitet, treten die Regelungen am darauffolgenden Tag automatisch wieder außer Kraft. In NRW und damit auch im HSK gibt es diese Staffelung nach Inzidenzstufen nicht mehr. Die seit Donnerstag gültige Schutzverordnung gilt in NRW bis zum 9. Februar.
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Um wiederholte Kontrollen zu ersparen, erklärt die Gemeinde Willingen auf ihrer Homepage, dass ein Kontroll-Bändchen eingeführt worden sei. Die Ausweis-Bändchen sind mit dem Willingen-Logo gekennzeichnet und am Arm des Trägers gut zu erkennen. Urlauber können es somit über die gesamte Zeit ihres Aufenthalts nutzen. Polizei und Ordnungsamt haben stichprobenartige Kontrollen angekündigt, die Träger der Bändchen müssen darum zusätzlich stets ihre Original-Impfnachweise und Ausweispapiere mit sich führen. Die Bändchen werden laut Gemeinde Willingen auch in Winterberg akzeptiert.