Olsberg/Arnsberg. Vor dem Landgericht in Arnsberg muss sich eine 19-Jährige aus Olsberg wegen versuchtem Totschlag verantworten. Sie saß schon zwei Jahre im Knast.

„Vier Jahre Freundschaft und dann sowas. Das macht mich innerlich kaputt“, sagt die 19-Jährige Angeklagte aus Olsberg vor dem Landgericht als Jugendgericht in Arnsberg aus. Ein Streitgespräch mit ihrer damaligen besten Freundin soll am 27. Juni vergangenen Jahres gegen 5 Uhr in ihrer gemeinsamen Wohnung in Olsberg eskaliert sein.

Laut Anklageschrift habe die mutmaßlich Geschädigte nach einem Streit in ihrem Bett gelegen, als die Angeklagte zu ihr ins Zimmer gegangen sein soll, um noch einmal über die verbale Auseinandersetzung zu reden. Dabei habe sie allerdings im hinteren Hosenbund eine fünf Zentimeter lange Klinge bei sich getragen. Als die mutmaßlich Geschädigte die Diskussion nicht habe fortführen wollen, soll die Angeklagte insgesamt fünf oder sechs Mal versucht haben, auf die Angeklagte in Richtung Herzen zu stechen. Eine schützende Haltung der mutmaßlich Geschädigten soll die verhindert haben, allerdings soll sie eine drei Zentimeter tiefe Stichverletzung im Oberschenkel davongetragen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr deswegen versuchten Totschlag vor.

Angeklagte war bereits zwei Jahre im Gefängnis

„Ich bin mir sicher, dass ich meine Freundin nicht verletzt habe. Ich habe mich positiv entwickelt und komme mit Problemsituationen besser klar als noch mit 15 Jahren“, sagt die heute 19-Jährige aus. Die Angeklagte fiel bereits mehrfach mit Aggressionsproblemen auf, wurde erst im Dezember 2019 wegen einer ähnlichen Tat aus der Haft entlassen. Derzeit läuft ein Berufungsverfahren in dem es darum geht, dass sie eine andere Frau geschlagen haben soll.

Die mutmaßlich Geschädigte und die Angeklagte waren bis zu dem angeklagten Vorfall vier Jahre beste Freundinnen. Von dem Tag weiß die 19-Jährige aber nicht mehr viel. Sie erinnert sich an eine Meinungsverschiedenheit am Vorabend, als beide zusammen mit zwei Freunden Alkohol getrunken haben. Erst einen Monat später kam es allerdings zur Anzeige. Bei ihrer damaligen Polizeivernehmung sagte die Angeklagte noch, dass sich die Geschädigte selbst mit einer Schere verletzt habe.

Angeklagte und Geschädigte sollen sich selbst verletzt haben

Verletzungen sollen bei beiden fast an der Tagesordnung gewesen sein, wie der Vater der Angeklagten in der Verhandlung erklärte. Immer wieder hätte er eine der beiden jungen Frauen ins Krankenhaus bringen müssen, weil Selbstverletzungen und auch gegenseitige Verletzungen genäht werden mussten. Rechtsanwalt Oliver Brock überlegt daher, ob er einen Antrag stellt, der es den Gerichtsbeteiligten ermöglicht, die Spuren der Verletzungen genauer anzusehen. So könne gegebenenfalls festgestellt werden, ob die Stichwunde der mutmaßlich Geschädigten eine vergleichsweise extreme Verletzung ist, oder im Rahmen der Selbstverletzungen schon einmal in dem Ausmaß stattgefunden haben.

Ob ein entsprechender Antrag von Brock gestellt wird, zeigt sich am nächsten Verhandlungstag am 19. Januar. Dann soll auch die mutmaßlich Geschädigte zu Wort kommen.