Flensburg/Berlin. Die Nazi-Parolen auf Sylt haben für die Beteiligten viele berufliche Konsequenzen. Drei von ihnen droht nun auch eine Anklage.
Nach dem Skandal um das Singen rechtsextremer Parolen in einem Club auf Sylt hat die Staatsanwaltschaft Flensburg gegen drei Verdächtige Ermittlungen wegen Volksverhetzung und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgenommen. Dies berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf Oberstaatsanwalt Bernd Winterfeldt.
Die drei waren Teil der Gruppe, die in dem inzwischen bundesweit bekannten Video zu dem Song „L’amour toujours“ von DJ Gigi D’Agostino eine rassistische Parole sang. Einer von ihnen deutete zudem den Hitlergruß und ein Hitlerbärtchen an. Das „Pony“, in dem sich der Vorfall ereignete, meldete die Namen von fünf mutmaßlich Beteiligten an die Polizei. Zwei von ihnen werden nun aber nicht beschuldigt.
Neben den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen hat der Vorfall aber für mehrere der Beteiligten auch weitreichende private Folgen: Viele wurden von ihren Arbeitgebern gekündigt und einer beteiligten Studentin aus Hamburg droht nun auch die Exmatrikulation.
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Staatsanwaltschaft ermittelt auch zu weiteren rassistischen Vorfall auf Sylt
Auch ein weiterer rassistischer Vorfall, der sich an Pfingsten vor einem Nobelclub auf Sylt ereignet haben soll, wird von der Staatsanwaltschaft laut „Spiegel“ verfolgt: Dabei soll eine männliche Person eine 29-jährige Frau rassistisch beleidigt und geschlagen haben. Die Frau filmte die Tat und stellte einen Clip ins Internet.
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