Essen. Steckt hinter Elektroschrott Methode? Weil eine Reparatur zu teuer oder nicht möglich ist, landen Millionen Geräte im Müll. Nun handelt die EU.

Trotz vieler Appelle und Initiativen wachsen in der EU die Berge von Elektroschrott. Viele Geräte des Alltags, vom Handy bis zur Waschmaschine, enden auf den Wertstoffhöfen, weil der Neukauf unkomplizierter und oft auch günstiger ist als eine Reparatur. Nun schreitet die EU ein und zwingt Hersteller zur Nachhaltigkeit: Verbraucher erhalten das Recht, Geräte reparieren zu lassen.

Eine große Mehrheit der Europaabgeordneten stimmte in Straßburg für das sogenannte Recht auf Reparatur. Das neue EU-Gesetz verpflichtet Hersteller dazu, Informationen bereitzustellen, um Reparaturen auch unabhängigen Werkstätten zu erleichtern. Kleine, unabhängige Reparaturdienste sollen so nicht mehr am Einbau von gebrauchten oder 3D-gedruckten Ersatzteilen gehindert werden können. Wenn der Rechtstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden ist, müssen die Vorgaben innerhalb einer Frist von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

Nachhaltigkeit: Verbraucherzentralen kritisieren Verschwendung von Ressourcen

Mit der Stärkung von Verbraucherrechten will die EU die Lebensdauer von Alltagsgeräten verlängern und so Klima und Ressourcen schützen: Die EU-Kommission schätzt, dass, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden können. Zudem sollen drei Millionen Tonnen weniger Abfall anfallen..

Jedes Produkt, das auf diesem Planeten hergestellt wird, verbraucht Ressourcen. Und jedes hat eine Umweltwirkung. Wie nachhaltig ein Auto, ein Kühlschrank oder ein Mixer ist, hängt jedoch nicht allein von den Rohstoffen ab, aus denen sie hergestellt wurden. Entscheidend ist, wie lange Verbraucher und Verbraucherinnen das Produkt nutzen.

Auf den Wertstoffhöfen Deutschlands lässt sich jeden Tag besichtigen, wie kurz die Lebensdauer eines typischen Haushaltsgerätes manchmal ist – und wie verschwenderisch mit Rohstoffen umgegangen wird. Rund 60 Prozent der Elektrogeräte, die dort abgegeben werden, sind eigentlich voll funktionsfähig, sagt Philip Heldt, Referent für Ressourcenschutz bei der Verbraucherzentrale NRW. Sind Geräte defekt, landet der Großteil eh direkt im Müll. Und statt sie zu reparieren, werden Produkte ersetzt. Eine Verschwendung, die in Zeiten von Ressourcenknappheit und Klimakrise nicht länger tragbar sei, kritisieren die Verbraucherzentralen.

Öko-Institut: Längere Lebensdauer von Geräten spart Millionen Tonnen CO₂ ein

Eine Studie des Öko-Instituts im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat aufgezeigt, wie wir Umwelt und Geldbeutel schonen könnten, würden sich Verbraucher dazu entscheiden, länger haltbare Produkte zu kaufen und sie länger zu nutzen. Die Studie ergab, dass eine längere Lebensdauer allein in der Produktgruppe der Fernseher, Smartphones, Waschmaschinen und Notebooks eine Einsparung von rund vier Millionen Tonnen klimaschädliches CO₂ jährlich bedeuten würde. So viel, wie 1,85 Millionen Autos verursachen.

Wie aber geht das? Wie können Verbraucher länger haltbare Produkte erkennen? Und welche Möglichkeiten haben sie, ein Recht auf Reparatur durchzusetzen? Ein Blick auf das Mögliche.

EU einig: Verbraucher sollen ein Recht auf Reparaturen haben

Das Europaparlament und die EU-Staaten hatten sich zuvor auf die Vorgaben eines neuen EU-Gesetzes geeinigt. Erstmals soll es einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware – darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte – und typischen Alltagsprodukten wie Smartphones geben. Mit den neuen Regeln soll es nicht nur einfacher, sondern auch deutlich günstiger werden, defekte Geräte reparieren zu lassen.

Die Vereinbarung verpflichtet Hersteller, Informationen über Ersatzteile auf ihrer Website bereitzustellen, wodurch der Wettbewerb unter Reparaturanbietern verbessert werden soll. Diese Informationen müssen auch kleinen Werkstätten zu einem angemessenen Preis zur Verfügung gestellt werden, teilten die EU-Staaten mit. Zudem sollen Praktiken verboten werden, durch die unabhängige Betriebe daran gehindert werden, gebrauchte oder 3D-gedruckte Ersatzteile zu verwenden.

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Online soll künftig auch über die Kosten einer Reparatur informiert werden. Damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher darauf verlassen können, dass sich eine Reparatur lohnt, soll auch eine Gewährleistung eingeführt werden. Ein Jahr lang soll diese Gewährleistung in Kraft sein, nachdem etwa eine Spülmaschine repariert wurde. Das soll sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher darauf vertrauen können, dass sich eine Reparatur lohnt.

Michael Mehnert lötet in einem Reparaturcafe in Bochum die Platine eines defekten Gerätes.
Michael Mehnert lötet in einem Reparaturcafe in Bochum die Platine eines defekten Gerätes. © Funke Foto Services | Svenja Hanusch

Der Reparaturbonus: So sollen Verbraucher bei hohen Rechnungen entlastet werden

Einer der Hauptgründe, warum Verbraucher defekte Geräte ersetzen, statt zu reparieren: Die Reparatur ist teuer, ein neues Gerät kostet nicht viel mehr. Die Verbraucherzentralen fordern aus diesem Grund die Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus. Eine zeitlich begrenzte finanzielle Förderung von Reparaturen durch den Bund soll kurzfristig Verbraucher finanziell entlasten. In Frankreich müssen sich Hersteller bestimmter Produkte über einen Fonds an den Kosten für Reparaturen beteiligen. Das Bundesland Thüringen unterstützt seit 2021 Reparaturen über einen Reparaturbonus, im Schnitt waren das 75 Euro pro Reparatur. 2022 wurden rund 12.000 Geräte repariert.

Diese Regeln erleichtern die Instandsetzung von Elektrogeräten

Was nur wenige Verbraucher wissen: Bereits seit März 2021 gelten EU-weit für Geräte wie Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen oder Fernseher strengere Anforderungen für die Reparierbarkeit. Hersteller hatten bislang dazu viele Hürden errichtet: Verklebte Gehäuse bei Elektrogeräten, fest verbaute Akkus in Spielzeug, überteuerte Ersatzteile oder fehlende Reparaturanleitungen verhinderten in vielen Fällen eine Instandsetzung: „Oft bekommen Kunden und Kundinnen zu hören, dass sich eine Reparatur nicht lohnt“, kritisieren die Verbraucherzentralen.

Nun gilt: Hersteller müssen für TV-Geräte sieben Jahre lang Ersatzteile vorrätig halten. Für Waschmaschinen sogar zehn Jahre. Zudem müssen Reparatur-Anleitungen zur Verfügung gestellt werden, Reparaturen sollten mit handelsüblichen Werkzeugen möglich sein. Geregelt ist das in der EU-Ökodesign-Richtlinie, die die Staaten umsetzen müssen.

Wenn etwas kaputt geht: Freie Werkstätten und Repaircafés

„Entpuppt sich die Neuware als fehlerhaft oder funktionsuntüchtig, haben Sie innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz“, merkt die Verbraucherzentrale NRW an. Allerdings gilt: „Um dieses Recht nicht zu verlieren, sollten Verbraucher innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist auf eigene Reparaturversuche verzichten.“

Außerhalb der zweijährigen Gewährleistungspflicht gibt es Möglichkeiten, die Reparatur des Gerätes in Angriff zu nehmen. Kleinere Geräte wie ein Mixer könnten ein Fall für sogenannte Repaircafés sein, so Philip Heldt von der Verbraucherzentrale NRW. „Das sind Initiativen, bei denen unter Anleitung von Ehrenamtlichen gemeinsam repariert wird. Meist zahlt man eine Spende und gegebenenfalls die Kosten für Ersatzteile.“ Ein Tipp für größere Maschinen könne auch sein, nicht den Werkskundenservice zu nutzen, sondern freie Reparaturwerkstätten, so Heldt. Diese seien meist günstiger.

Ein Rat der Verbraucherzentralen: Bevor sich ein Kundendienst oder gewerblicher Handwerker über ein defektes Gerät beugt, sollten Verbraucher einen Kosten- und Leistungsvergleich von mehreren Anbietern einholen. Dabei ist jedoch zu beachten: Der Kostenvoranschlag muss selbst bezahlt werden. Auch dann, wenn die Fehlersuche erfolglos verläuft. In begründeten Fällen kann der Preis für den Kostenvoranschlag um 15 bis 20 Prozent überschritten werden. Verbraucher sollten im Voraus einen Festpreis vereinbaren, der nicht überzogen werden darf.

Blauer Engel oder Stiftung Warentest: Wie Verbraucher im Handel langlebige Geräte erkennen

Wie lange Geräte halten und wie es um eine Reparatur steht, verraten Testberichte der Stiftung Warentest und das Umweltzeichen „Blauer Engel“. Elektrogeräte etwa sollten mit herausdrehbaren Schrauben verschlossen, Akkus und empfindliche Bauteile leicht austauschbar sein, so die Verbraucherzentrale NRW.

Gebrauchtkauf als günstigere Alternative: So lange halten „Refurbished“-Geräte

In der Regel sind gebrauchte Haushaltsgeräte sehr viel günstiger zu bekommen als ein neues. Doch es macht einen Unterschied, ob man bei einem Händler oder bei einer Privatperson kauft, sagt Michael Morys von der Stiftung Warentest. „Anders als bei privaten Gebrauchtkäufen versprechen Refurbished-Anbieter, die Geräte professionell überprüft und generalüberholt zu haben.“ Gebrauchte und geprüfte Ware bieten nicht nur Fachbetriebe an, sondern auch Gebrauchtkaufhäuser etwa von Entsorgungsbetrieben oder Diakonien.

„Als Verbraucher kann ich teils auch die Lebensdauer meines Geräts verlängern, indem ich es gut warte und entsprechend der Anbieterempfehlungen einsetze“, sagt Morys. Weiße Ware, also Spülmaschine, Waschmaschine oder Kühlschrank, halte zwischen zwölf und 15 Jahre, so Verbraucherschützer Heldt. Manche Konstruktionen, vor allem im Premiumsegment, noch länger. Und auch ein Mixer könne durchaus 30 Jahre halten. (mit dpa)

Unsere Berichterstattung zum Fund des verbotenen Weichmachers: