Essen. Wie kam der Weichmacher in den Körper von Kindern und Erwachsenen? Die Sonnenschutzmittel sind es nicht, sagt der Chemiekonzern BASF.
Der Chemiekonzern BASF sieht keinen Zusammenhang zwischen dem Fund des fruchtbarkeitsschädigenden Weichmachers DnHexP in Sonnenschutzmitteln und den belasteten Urinproben von Kindern und Erwachsenen in Deutschland. „Auf Grundlage der derzeit vorliegenden Daten kann kein Zusammenhang zwischen Sonnenschutz und den Urinwerten abgeleitet werden“, teilte eine BASF-Sprecherin auf Anfrage dieser Redaktion mit. Der Konzern stützt sich dabei auf eine erste Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).
Verunreinigter UV-Filter als Quelle des Weichmachers: BfR hat keine belastbaren Informationen
Untersuchungsämter in Baden-Württemberg hatten erstmals in Sonnenschutzmitteln in 21 von 57 Proben den Weichmacher DnHexP nachgewiesen. Das BfR hält es für möglich, dass ein verunreinigter UV-Filter Ursache für die Weichmacher-Belastung in Sonnenschutzmitteln ist. Allerdings habe die Behörde bisher keine belastbaren Informationen darüber, ob die Konzentration der Weichmacher ausreichend sei, die Messwerte in den Urinproben hervorzurufen.
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In allen belasteten Sonnenschutzmitteln war der UV-Filter DHHB enthalten, bestätigte das Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg. BASF vertreibt den UV-Filter unter dem Markennamen Uvinul A Plus. Aber auch anderen Hersteller bieten den UV-Filter an.
Zu diesem UV-Filter hielt und hält BASF seit 2003 mehrere Patente. Der Konzern hatte das Verfahren zur Herstellung der Substanz entwickelt. In Patentschriften, die dieser Redaktion vorliegen, beschreibt BASF selbst, dass bei der Herstellung des UV-Filters als Beiprodukt der Weichmacher DnHexP entsteht. Diese Verunreinigung könne nur mit hohem Aufwand, aber nicht vollständig abgetrennt werden, heißt es weiter.
Fragen dieser Redaktion zu den Textpassagen in den Patentschriften ließ BASF unbeantwortet. Auch zur Menge der für den deutschen Markt produzierten UV-Filter wollte sich der Konzern nicht äußern. „Wir nehmen unsere Verantwortung als Hersteller sehr ernst und berücksichtigen neben den gesetzlichen Vorgaben auch eigene weitergehende Sicherheitsbewertungen. Wir vermarkten nur solche Produkte, die den strengen Kriterien für Qualität, Sicherheit und Gesundheit gerecht werden“, heißt es in der Stellungnahme.
Der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IWK) ließ in einer Stellungnahme verlauten, dass es keine wissenschaftlichen Belege dafür gebe, dass Sonnenschutzmittel die Quelle für den in den Urinproben gefundenen Stoff sein könnten.