Arnsberg/Wittgenstein. Regionalrat und Bezirksregierung wollen regionale Windkraftplanung trotzdem wie vorgesehen bis zum Frühjahr abschließen.
Die politischen und juristischen Auswirkungen des Richterspruchs des Oberverwaltungsgerichtes in Münster zur Windkraft sind groß. Das zeigt eine gemeinsame Pressemitteilung, die am Donnerstag veröffentlicht worden ist. Hintergrund ist, dass das OVG den Landkreisen und Kommunen eine Steuerungsmöglichkeit genommen hat. Diese konnten bei der Bezirksregierung anfragen und dann bei einzelnen Windkraftprojekten eine Zurückstellung der Genehmigungsverfahren beantragen. Möglich war dies durch den Paragraf 36, Absatz 3 des Landesplanungsgesetzes.
Mehr zum Thema Windkraft in Bad Berleburg
- OVG kippt Vorrangzonen in Bad Berleburg
- Windkraft im Kreis Olpe: Eine fatale Entwicklung
- Windkraft: Wo Bad Berleburg ja sagt und wo nicht
- Bauarbeiten am Ohrenbach gestartet
- Interkommunaler Windpark Bad Berleburg/Hallenberg
In der Mitteilung wird noch einmal die Idee hervorgehoben: „Absicht dieser gesetzlichen Regelung des Landes war es, eine rechtlich gesicherte Situation für den Zeitraum bis zur Rechtskraft der Windvorrangflächen im Regionalplan zu erreichen, der dann Windvorrangflächen ausweist, die auf der kommunalen Ebene auch weitestgehend Akzeptanz finden.“ Das OVG hat nun aber entschieden, dass dies rechtswidrig ist.
„An diesem Vorgehen hält der Regionalrat weiterhin fest. Dies ist auch der ausdrückliche Wille aller Fraktionen und Gruppen im Regionalrat.“
Deswegen habe sich der Ältestenrat des Regionalrates mit Vertretern der Bezirksregierung Arnsberg zur Beratung der neuen Lage getroffen. Formuliert wird dabei die größte Sorge: „Durch diese veränderte Rechtslage wird die bisherige Arbeit des Regionalrates Arnsberg zur Steuerung des Ausbaus der Windkraft mit den Mitteln der Landesplanung in Teilen infrage gestellt. Nun entsteht die Möglichkeit, dass Windkraftanlagen an Standorten genehmigt werden können, die weder nach regionalplanerischen noch nach kommunalen Gesichtspunkten und im Sinne der Akzeptanz des Ausbaus der Windkraft in den fünf südwestfälischen Kreisen sinnvoll erscheinen.“
Die Bezirksregierung Arnsberg habe als Regionalplanungsbehörde in den vergangenen zwei Jahren in einem intensiven und Konsens orientierten Dialogverfahren mit klaren Kriterien gemeinsam mit den Kreisen, Städten und Gemeinden in Südwestfalen daran gearbeitet, Windkraftvorrangzonen für den Regionalplan zu identifizieren, die weitgehend Akzeptanz fänden, heißt es. An diesem Plan wird festgehalten und das weitere Prozedere erläutert: Der Entwurf für den Teilabschnitt für die Kreise Siegen-Wittgenstein, Olpe und den Märkischen Kreis sowie für das Überarbeitungsverfahren für den Teilabschnitt Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis wird erneut öffentlich ausgelegt. Dann besteht die Möglichkeit, Einwendungen und Bedenken zu formulieren. Die werden erörtert und in den Planentwurf eingehen, der im Frühjahr 2025 dem Regionalrat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird. „An diesem Vorgehen hält der Regionalrat weiterhin fest. Dies ist auch der ausdrückliche Wille aller Fraktionen und Gruppen im Regionalrat“, betont der Vorsitzende des Regionalrates, Hermann Josef Droege aus Wilnsdorf.
Auch interessant
Parallel zur Entscheidung des OVG gibt es auf Bundesebene eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Baugesetzbuches, die bei einer tatsächlichen Umsetzung ebenfalls negative Auswirkungen auf die Arbeit der Landesplanung bei der Steuerung des Ausbaus der Windkraft haben würde. Deswegen haben sich die Vorsitzenden aller Regionalräte in NRW bereits mit der Bitte an die Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien gewandt, dass die entsprechenden Passagen so angepasst werden, dass ein gängiges Steuerungsinstrument für den Übergangszeitraum bis zum endgültigen Inkrafttreten eines Regionalplanes zur Verfügung steht.
Der Regionalrat Arnsberg appelliert so an den Bundesgesetzgeber, dass bundesgesetzliche Regelungen, die den Ausbau der Windkraft betreffen, es den Ländern und Regionen ermöglichen, Regelungen im regionalen oder kommunalen Konsens zu entwickeln. Dies ermögliche langfristig einen weitgehend akzeptierten Ausbau der Windkraft. In gleicher Absicht hat sich das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit einem Antrag an den Bundesrat gewandt.
„Es ist für uns entscheidend, diesen Grundkonsens weiterhin zu sichern und durch eine möglichst zügige Verabschiedung einer regionalplanerisch abgesicherten Windkraftplanung verlässliche Planungsgrundlagen für den erforderlichen Ausbau der Windkraft in Südwestfalen zu erhalten. Daher wird die Arbeit an den beiden Teilplänen des Regionalplanes Arnsberg wie vorgesehen mit aller Sorgfalt und vereinten Kräften fortgesetzt“, machen die Vertreter und Vertreterinnen der im Regionalrat Arnsberg vertretenen Fraktionen und Gruppen deutlich.
Die Stadt Bad Berleburg hatte ähnliches in einer Resolution formuliert.