Bad Berleburg. Der Bauausschuss hat jetzt einstimmig Entscheidungen für, aber auch gegen einzelne Standorte von insgesamt 13 Projekten im Stadtgebiet gefällt.

Das Votum war klar und eindeutig. Mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen, UWG und AfD wurden insgesamt acht Bauanträgen das kommunale Einvernehmen versagt. Das bedeutet, dass die Stadt sich nicht einverstanden mit den Projekten erklärt und diese Planungen damit zurückgestellt werden können. Der Grund: Sie liegen allesamt sowohl außerhalb der von der Stadt verabschiedeten Windkraftvorrangzonen und auch außerhalb der von der Regionalplanung vorgesehenen möglichen Windkraftbereiche. Das erläuterte der zuständige Baudezernent Christoph Koch.

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Aktuell gibt es zwar noch keinen rechtsgültigen Regionalplan und die Windkraftvorrangzonen der Stadt Bad Berleburg sind aufgrund einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster vorläufig außer Kraft gesetzt. Dennoch bietet eine neue Landesgesetzgebung die Möglichkeit, solche Bauvorhaben auf Eis zu legen. Die Zurückstellung kann nach § 36 Absatz 3 Landesplanungsgesetz NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt werden. Das hat die Stadt Bad Berleburg auch getan.

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Betroffen sind von dieser Regelung mehrere Windkraftprojektierer, die in der Verwaltungsvorlage auch namentlich genannt werden. Es geht um einen Antrag der Prinz Wittgenstein Projektentwicklung GmbH zur Errichtung von drei Windenergieanlagen südwestlich von Richstein. Einen Antrag von Jochen Maaß zur Errichtung einer Windenergieanlage südöstlich von Girkhausen und ein Antrag von Jochen Maaß zur Errichtung einer Windenergieanlage östlich von Bad Berleburg. Weiterhin haben die Bruchteilsgemeinschaft Stünzel einen Antrag zur Errichtung von drei Windenergieanlagen südöstlich von Stünzel gestellt und ein Antrag stammt von Marie Irene von Hartz zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen nördlich und südlich der K53 zwischen Richstein und Beddelhausen.

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Oberverwaltungsgericht entscheidet jetzt

Der Wemlighäuser Jochen Maaß hat mit zwei weiteren Mitstreitern gegen die Vorrangzonenplanung der Stadt Bad Berleburg eine sogenannte Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht. Der Grund: Sie wollen Windräder auch außerhalb der städtischen Zonen bauen. Die überplanten Flächen waren in einer ersten Phase des Regionalplanes noch als Windkraftflächen vorgesehen. Sie sind es aber inzwischen nicht mehr. Die Investoren hatten die Auswahlkriterien der Stadt angezweifelt und in ihrer Klage betont, dass der Stadt „zahlreiche beachtliche Abwägungsfehler unterlaufen seien“. In einem Eilverfahren hatte das Klägertrio am 17. Juni 2024 zunächst Recht bekommen. Dadurch ist der Teilflächennutzungsplan Windkraft der Stadt Bad Berleburg vorerst außer Vollzug gesetzt. Das Hauptverfahren läuft noch. Eine Entscheidung soll hier aber laut dem OVG Münster am 27. September um 13 Uhr im Sitzungssaal II fallen. (Aktenzeichen: 22 D 48/24.NE).

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Bad Berleburg winkt diese fünf Standorte durch

Für fünf weitere Windenergieanlagen der Unternehmen Eurowind Energy (3 WEA nordöstlich von Wunderthausen) und Wiso Energie GmbH (2 WEA nördlich von Sassenhausen) wurde das Einvernehmen erteilt, da die Anlagen jeweils innerhalb der kommunalen Planungen in Form des Teilflächennutzungsplanes liegen.

In den aktuell noch außer Kraft gesetzten Vorrangzonen weist Bad Berleburg in einer Größe von 2175,5 Hektar für Windenergie aus . Das entspricht 7,9 Prozent der kommunalen Fläche. Damit, so ist in der Vorlage zu lesen, leistet die Stadt „in NRW einen deutlichen Beitrag zur Energiewende. Die Flächen-Planungen wurden ausgewogen vorgenommen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Bevölkerung, Natur- und Artenschutz.“