Siegen. Höchstgeschwindigkeit 30 km/h überall in Siegen? Aktuell nicht. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Das hängt auch von der Berliner Ampel ab
Das gesamte Straßennetz des Siegener Stadtgebiets zu einer Tempo-30-Zone zu machen – schwierig, meint die Verwaltung. „Eine generelle Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf allen Städten Straßen ist gemäß StVO nicht möglich“, heißt es in der Beantwortung einer Anfrage der Linke für den Verkehrsausschuss.
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Die Straßenverkehrsordnung biete allerdings Möglichkeiten, von der vorgeschriebenen Regelgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen abzuweichen. Denn, so wie es die Linke in ihrer Anfrage schreibt, ist es zutreffend, dass eine geringere Geschwindigkeit zu einer erhöhten Verkehrssicherheit führt und gerade im Fuß- und Radverkehr auch zu einer höheren Attraktivität.
An welchen Stellen in Siegen Tempo 30 zulässig wäre:
Mit der Höchstgeschwindigkeit 50 Stundenkilometer „wurde angenommen, dass damit die allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs abgedeckt werden“, heißt es weiter von der Stadt. Geschwindigkeitsbeschränkungen können laut StVO angeordnet werden:
- um Unfälle zu vermeiden und um den Verkehr flüssiger abzuwickeln. Dafür müsse aber eine „besondere Gefahrenlage“ (Unfallhäufungen, schlechte Sichtweite) sowie ein erheblich höheres Risiko als an vergleichbaren Straßen nachgewiesen werden.
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- um sensible Einrichtungen zu schützen wie Kindergärten, Schulen, Kliniken, Senioren- und Pflegeeinrichtungen. Die Einrichtungen müssen, um entsprechend schutzwürdig zu sein, einen „direkten Zugang zur Straße“ haben oder von starkem Ziel- und Quellverkehr von und zur Einrichtung betroffen sein.
- um Anwohner vor Lärm und Abgasen zu schützen. Auch hier muss eine „besondere Gefahrenlage“ nachgewiesen werden; etwa weil der Lärmpegel höher ist als bestimmte Grenzwerte.
Was in Siegen passieren müsste, bevor Tempo 30 erlassen werden könnte:
Bevor Tempo 30 auf einer Hauptverkehrsstraße auch nur erwogen werden kann, muss eine „intensive Prüfung“ vorgenommen werden. Abgewogen werden müssen die Schutz-Ziele gegen technische und wirtschaftliche Auswirkungen. Konkret ob Tempo 30
- mit bestehenden Ampelschaltungen verträglich ist,
- negative Auswirkungen auf den Öffentlichen Nahverkehr hat (und die verträglich sind)
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- die Verkehrsfunktion der Straße durch die höheren Fahrzeiten beeinträchtigt wird (und ob das vertretbar ist)
- ungewollte Verlagerungen des Verkehrs verursacht.
Was in Zukunft für mehr Tempo-30-Zonen in Siegen gebraucht würde:
Unter Verweis auf die bestehende Straßenverkehrsordnung bedeutet das: Aus Sicht der Stadt sind keine Änderungen in Richtung flächendeckendes Tempo 30 möglich, so lange die StVO nicht geändert wird. Weil die Hürden etwa für Unfallschwerpunkte vergleichsweise hoch sind (Diskussionen darum entbrannten beispielsweise bislang um eine Blitzeranlage am Ortseingang Langenholdinghausen oder an der Einmündung Bahnhof Weidenau in die Breite Straße), brauche es eine „deutliche Erleichterung zur Anordnung von Tempo 30 in innerörtlichen Bereichen“, was verschiedene Verbände seit längerem fordern. Die Stadt erwartet hier möglicherweise auch Impulse von der neuen Bundesregierung.
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Erarbeitet wurde bereits ein gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept (wir berichteten). Auf dieser Basis soll das Straßennetz neu strukturiert werden können – auch vor dem Hintergrund, dass die StVO angepasst wird.