Schmallenberg. Anwohner hatten eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingereicht wegen geplanter Tiny-Häuser für Flüchtlinge. Es gibt ein Ergebnis.
In Schmallenberg sollen Tiny-Häuser für Flüchtlinge entstehen. Die Pläne der Stadtverwaltung, kurzfristig im Außenbereich - direkt angrenzend an ein Neubaugebiet - diese Unterkünfte zu bauen, haben für Aufruhr gesorgt. Anlieger aus dem Neubaugebiet „An der Viehbahn“ haben daraufhin Anfang August Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingereicht, die beim Hochsauerlandkreis angesiedelt ist. Nun hat der Landrat geantwortet.
Die Anlieger wollten wissen, ob die Prozesse unter dem herrschenden Zeitdruck richtig gelaufen sind. Ziel war „die Aufhebung des Ratsbeschlusses“. Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben sie, da im Außenbereich gebaut werden soll.
In seinem Antwortschreiben, das der Redaktion vorliegt, betont Landrat Dr. Karl Schneider, dass die Unterbringung von geflüchteten Menschen die Kommunen landesweit weiterhin vor große Herausforderungen stelle. Noch bis Jahresende würden der Stadt Schmallenberg laut Prognose 280 Personen zugewiesen. „Einschließlich der bereits im Bau befindlichen Unterkünfte gibt es aktuell über 140 freie Plätze; rechnerisch fehlen damit bis Jahresende aber weitere 140“, so der Landrat.
Vor diesem Hintergrund sei es nachvollziehbar und notwendig, dass die Stadt Schmallenberg die Unterbringungskapazitäten überprüfe und nach Möglichkeiten zur Erweiterung suche.
„Die zeitlichen Abläufe waren sicherlich sehr knapp, aber rechtlich nicht zu beanstanden.“
Weiter erklärt er: „Verfahrensfehler (Ladungsfrist, Öffentlichkeitsprinzip, etc.) sind bezüglich des Beschlusses des Rates der Stadt Schmallenberg nicht erkennbar. Die zeitlichen Abläufe (Vorlage 12.6.2024, Anliegerinformation 25.6.2024, Rat 27.6.2024 waren sicherlich sehr knapp, aber rechtlich nicht zu beanstanden.“
Bauantrag läuft
Wohnraum für Geflüchtete an den vorgesehenen Standorten zu errichten, sei aus Sicht der Kommunalaufsicht „zumindest denkbar“ - das gesamte Vorhaben müsse aber noch ganz regulär im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Ein Bauantrag ist bereits gestellt.
Dazu erläutert Dr. Karl Schneider: „Als Baugenehmigungsbehörde unterliegt die Stadt der Rechtsaufsicht des Landes. Im vorliegenden Fall wird auch die obere Bauaufsichtsbehörde beim Hochsauerlandkreis mit in die Entscheidung über das Bauantragsverfahren einbezogen. Die Entscheidung über die Anträge bleibt abzuwarten.“
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Dann werde es auch um den Einwand der Anlieger gehen, dass zuvor nicht sämtliche Möglichkeiten im Innenbereich - nämlich auch private Flächen - von der Verwaltung in Betracht gezogen worden seien. „Dieser Aspekt ist im Übrigen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens darzustellen. Im Ergebnis muss zumindest eine sich aus der kommunalen Situation ergebende Plausibilität erkennbar sein“, heißt es in dem Antwortschreiben.
Auf Anfrage der Redaktion nach den weiteren Schritten der Stadt Schmallenberg, erklärt Pressesprecherin Anke Sibert: „Einen genauen Zeitplan gibt es bisher nicht, da die weitere Entwicklung zunächst von der Erteilung der Baugenehmigung abhängig ist.“ Erst danach könnten die Bauarbeiten beginnen. „Wenn die Baugenehmigung erteilt wird, ist aus heutiger Sicht mit einer Fertigstellung der Häuser vermutlich im Herbst dieses Jahres zu rechnen.“
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