Hagen. Die Promillegrenze gilt auch auf einem E-Scooter, für den man eigentlich keinen Führerschein braucht. Das erfuhr schmerzlich ein junger Mann.

Überrascht, ja bestürzt reagierte ein junger Mann, dem die Polizei in Hagen den Autoführerschein abnahm. Dabei war er doch nur auf einem E-Scooter unterwegs - allerdings mit einer gehörigen Portion Alkohol intus.

Mit dem E-Scooter einer Verleihfirma fuhr der 21-jährige Hagener am frühen Sonntagmorgen von einer Party nach Hause. Da er sehr auffällig fuhr, so die Polizei, wurde er gegen 4.50 Uhr von zwei Beamten angehalten und überprüft. Er räumte ein, etwas Bier getrunken zu haben.

Atemtest zeigt 1,4 Promille an

Ein Atemalkoholtest zeigte einen Wert von rund 1,4 Promille an. Dies hatte zur Folge, dass dem Mann eine Blutprobe entnommen und eine Strafanzeige geschrieben wurde. Obwohl für die Nutzung des E-Scooters keine Fahrerlaubnis notwendig ist, gelten die Promillegrenzen wie für das Fahren mit Kraftfahrzeugen, betonte die Polizei Hagen. Und wer mehr als 1,1 Promille aufweist, gilt als absolut fahruntauglich und begeht eine Straftat.

Überrascht war der Mann dennoch, als ihm die Polizisten daraufhin seinen Führerschein (Klasse B für Pkw) abnahmen und das Papier beschlagnahmten.

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Wie die Polizei Hagen erläuterte, kann man sogar ab 0,5 Promille als fahruntüchtig erklärt werden, wenn man nämlich während der Fahrt mit dem E-Scooter Ausfallerscheinungen zeigt (das können zum Beispiel Verkehrsverstöße sein).

Etwas anders stellt sich die Lage bei Fahrradfahrern dar. Denn der E-Scooter gilt als Kleinstkraftrad, das Fahrrad nicht. Deshalb erreichen Fahrradfahrer die absolute Fahruntüchtigkeit erst ab einer Promillegrenze von 1,6. Wer mit so einem hohen Wert erwischt wird, macht sich strafbar und muss den Autoführerschein abgeben. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann nach Lage der Umstände darüber, ob der Fahrradfahrer den Führerschein zurückbekommt oder ob das Dokument für längere Zeit einbehalten wird, so dass man es nur nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (im Volksmund „Idiotentest“) wiedererlangen kann.