Hagen. Die Verkehrswende bleibt kompliziert: Der Versuch, den Radverkehr entlang der Rembergstraße neu zu sortieren, scheitert am bestehenden Regelwerk.

Wenn ausgerechnet die CDU, die zuletzt nicht gerade als Speerspitze der Mobilitätswende aufgefallen ist, ihr Herz für den Radverkehr in Hagen entdeckt, gilt es genau hinzusehen. So geschehen in dieser Woche in der Bezirksvertretung Mitte.

Die Idee: Der Radweg entlang der Rembergstraße, der von der Bettermann-Insel hinauf bis zum höchsten Punkt in Eppenhausen führt, solle für Zweiräder und E-Scooter auch in der Gegenrichtung, also talwärts freigegeben werden.

Bislang müssen die Verkehrsteilnehmer dort nämlich offiziell eigentlich auf der Fahrbahn bleiben und sich in Fahrtrichtung Innenstadt tapfer zwischen Autos und Lkw behaupten. Manche machen’s, andere nutzen einfach den Radweg und werden somit offiziell zu Geisterfahrern.

Radfahrer Symbolbild
Viele Einmündungen und Einfahrten erhöhen entlang der Rembergstraße das Risiko für die Radfahrer. © DPA Images | Sven Hoppe

Genau diesen Zustand wollte die Union jetzt legalisieren und den bestehenden Radweg für beide Fahrtrichtungen ausweisen. Mit einer Breite von zwei Metern sei dieser ja schließlich breit genug.

Denkste.

Denn die Hagener Verwaltung stellt klar: Hier sei nicht etwa der gesunde Menschenverstand gefragt. „Maßgebliches Regelwerk für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen sind die ,Empfehlungen für Radverkehrsanlagen‘ (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen“, informiert der Technische Beigeordnete Henning Keune. Und hier sei festgelegt, dass bei einer hohen Dichte an Konfliktpunkten durch Einmündungen und Grundstückszufahrten sowie einer Gefällstrecke eine Mindestbreite von 3,00 Metern bei Radwegen eingehalten werden müsse.

Entlang der Rembergstraße sind jedoch lediglich Breiten zwischen 2,00 und 2,40 Metern vorhanden. Eine Freigabe des einseitigen Radweges in beide Richtungen bleibt somit ein Ding der Unmöglichkeit.

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Somit bleiben am Remberg Rad- und E-Scooter-Fahrer bergab ein Teil des Straßenbildes. Und da dort ja ohnehin nicht schneller als 30 km/h gefahren werden darf, erscheint das ja vielleicht sogar zumutbar, sofern zumindest eine erkennbare Markierung den schwächeren Verkehrsteilnehmern ein wenig Luft zum ungefährdeten Fahren lässt.

Dennoch Dank an die CDU, dass sie es zumindest versucht hat. Aber an einem Regelwerk für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen kommt in Deutschland eben niemand vorbei.