Hagen. In 78 Hagener Straßen finden in den nächsten fünf Jahren Bauarbeiten statt. In manchen Fällen müssen auch die Anwohner die Kosten tragen.
Die Stadt Hagen hat ihre aktualisierte Prioritätenliste zur Sanierung oder auch endgültigen Fertigstellung von Straßen, Wegen und Plätzen vorgelegt. Demnach sollen bis zum Jahr 2028 insgesamt 78 Maßnahmen angegangen werden, bei denen zumindest in Teilen auch die Anwohner bei den auflaufenden Kosten beteiligt werden. Die Anlieger, so sagt die Verwaltung in dem aktualisierten Konzept gegenüber der Politik zu, sollen in den Planungs- und Ausgestaltungsprozess nach Möglichkeit einbezogen werden.
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WBH ermittelt Schäden
Grundlage für die überarbeitete Prioritätenliste sind – neben der Abstimmung mit den Versorgungsträgern sowie den Kanalbauern des Wirtschaftsbetriebes Hagen (WBH) – vor allem die Zustandsklassen der Straßen, die vom WBH im Rahmen einer Schadensermittlung erhoben wurden. Dabei werden während einer Befahrung die Griffigkeit, Spurrinnentiefen, Unebenheiten sowie Risse, Schlaglöcher und Flickstellen unter die Lupe genommen und eine Zustandsprognose mit Blick auf die nächsten zehn Jahre erstellt. Aus dieser Gesamtbetrachtung entsteht letztlich eine Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen.
Hier die aktualisierte Auflistung sortiert nach Alphabet und Umsetzungsjahren:
2024:
Albrechtstraße (von Tückingschul- bis Georgstraße)
Ascherothstraße (von Sperberweg bis Karl-Ernst-Osthaus-Straße)
Bahnhofstraße (Fahrradumgestaltung von Graf-von-Galen-Ring bis Karl-Mark-Straße/Fördermaßnahme)
Büddinghardt (von Haus Nr. 2 bis Haus Nr. 9)
Georgstraße (von Albrecht- bis Leopoldstraße)
Voerder Straße (Parkstreifen von Haus Nr. 138 bis 141)
2025:
Am Hardtland (von Willdestraße bis Fichtengrund)
Am Quambusch (von Louise-Märcker-Straße bis Jungfernbruch)
Bergischer Ring (von Wehringhauser Straße bis Mittelstraße/Fördermaßnahme)
Brüderstraße (von Am Sportpark bis Lippestraße)
Büddinghardt (von Tillmannsstraße bis Bahnbrücke)
Bushaltestelle an der Sparkasse (von Körner- bis Badstraße)
Dahmsheide (Stich zur Heidbrache)
Erikastraße (von Haldener bis Rosenstraße)
Färberstraße (von Hohenlimburger Straße bis Bahnübergang)
Feithstraße (von Hoheleye bis Bredelle/Fördermaßnahme)
Heidbrache (gesamt)
Hohenlimburger Straße (von Hünenpforte bis Stennertbahnbrücke/Fördermaßnahme)
Industriestraße (von Dolomit- bis Sauerlandstraße/Fördermaßnahme)
Märkischer Ring (von Hochbrücke bis Rathausstraße/Fördermaßnahme)
Mühlhauser Straße (von Straßburger bis Hohlestraße)
Paschestraße (von Pelmkestraße bis Haus Nr. 39)
Zum Bollwerk (von Ribbertstraße bis Ende)
2026:
Ahmer Weg (von Oststraße bis Haus Nr. 26)
Baukey (von Brockhauser Straße bis Baukey)
Louise-Märcker-Straße (von Jungfernbruch bis Twittingstraße)
2027:
Am Sportpark (von Alexander- bis Brüderstraße)
Max-Planck-Straße (von Cunostraße bis Wendehammer)
Nelkenstraße (Wendehammer)
Wiedenhofstraße (von In den Höfen bis Lievinstraße)
2028:
Baurothstraße (von Busch- bis Pappelstraße)
Freiligrathstraße (von Wilhelm-Raabe- bis Hameckestraße)
Goebenstraße (von Haus Nr. 59 bis Karl-Halle-Straße)
Knüwenstraße (von Stich Schwerter Straße bis Steinhausstraße)
Külpestraße (von Knüwen- bis Steinhausstraße)
Seestraße (von A1 bis Freibad)
Bei den oben genannten Maßnahmen werden die Bürger nicht explizit zur Kasse geben, weil diese lediglich der Bewahrung der Verkehrssicherheit dienen. Anders sieht es bei Unterhaltungsmaßnahmen aus, die eine Wertverbesserung darstellen. Gemeint sind damit Baumaßnahmen auf Straßen, Wegen und Plätzen, die diese endgültig herstellen oder erweitern und qualitativ verbessern. Hier entstehen Beitragspflichten für die Grundstückeigentümer, die Erbbauberechtigten oder auch die Wohn- und Teileigentümer.
Bürger werden beteiligt
So liegt für diese Erschließungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) der Bürgeranteil in NRW derzeit bei 90 Prozent. Für Maßnahmen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden aufgrund der aktuell geltenden Rechtslage des Landes NRW für die Anrainer keine Kosten fällig – diese wurden zuletzt gänzlich abgeschafft.
Hier ein Überblick über die geplanten Baumaßnahmen und die jeweilige rechtliche Einstufung:
2024:
- Hüttenbergstraße (von Am Weitblick bis Krähnockenstraße/BauGB)
2025:
- Ahmer Weg (von Haus Nr. 26 bis Am Sonnenberg/BauGB/KAG)
- Bungstockstraße (von Dümpel- bis Lennestraße/KAG)
- Rembrandtstraße (von Haldener bis Brunnenstraße/KAG)
- Richard-Wagner-Straße (von Dömbergstraße bis Stadtgartenallee/BauGB)
- Stadtgartenallee (von Christian-Rohlfs- bis Richard Wagner Straße/BauGB)
2026:
- Am Lilienbaum (von Am Birkenwäldchen bis Haus Nr. 32/BauGB)
- Heckenweg (von Boeler Straße bis Bürgerstraße/BauGB)
- Helfer Straße (von Hagener Straße bis Osthofstraße/KAG)
- Piepenstockstraße (von Einmündung Ahmer Weg bis Feldstraße/KAG)
- Ulmenstraße (von Sporbecker Weg bis Eibenstraße/BauGB)
- Zur Feldlage (von Westhofener Straße bis Am Stroetken/BauGB)
2027:
- Akazienweg (von Sporbecker bis Wolfskuhler Weg/BauGB)
- Alter Hohlweg (von Tiefendorfer Straße bis Ergster Weg/KAG)
- An der Egge (von Auf dem Kämpchen bis Auf dem Birnbaum/BauGB)
- Auf dem Kämpchen (von Cunostraße bis Auf dem Boden/BauGB/KAG)
- Bergholz (von Zimmerbergstraße bis Ende/BauGB)
- Emster Siepen (von Auf dem Kämpchen bis Ende/BauGB)
- Feldstraße (von Haus Nr. 45 bis Wendehammer/BauGB/KAG)
- Fritz-Reuter-Straße (von Grimmestraße bis Vereinsstraße/BauGB/KAG)
- Im Braucke (Zur Heimke/KAG)
- In der Gewecke (von Im Lindental bis Am Lilienbaum/BauGB)
- Schülinghauser Straße (von Spielbrink- bis Jugendstraße/KAG/BauGB)
- Selbecker Straße (von Eilper Straße bis Ortsausgang/BauGB/KAG)
- Zimmerbergstraße (von Einmündung Wilhelmstraße bis Ende(BauGB)
2028:
- Am Birkenwäldchen (von In der Geweke bis Am Lilienbaum/BauGB)
- Am Schlossberg (von Neuer Schlossweg bis Ende/BauGB)
- An der Kohlenbahn (von Eisenbahnunterführung bis Am Karweg/KAG)
- Auf dem Gelling (von In der Hülsche bis Haus Nr. 27/BauGB)
- Auf dem Gelling (von Haus Nr. 24 bis Im Lindental/BauGB/KAG)
- Blumenstraße (von Dreieck- bis Kinkelstraße/BauGB/KAG)
- Bürgerstraße (von Siedler- bis Loxbaumstraße/BauGB)
- Fehrbelliner Straße (von Wehr- bis Zollstraße/KAG)
- Freiligrathstraße (von Wilhelm-Raabe-Straße bis Hameckestraße/KAG)
- Freiligrathstraße (Kreuzung Hameckestraße/KAG)
- Goebenstraße (von Haus Nr. 5a bis Zur Wiesche/KAG)
- Grimmestraße (von Malmke- bis Fritz-Reuter-Straße/KAG)
- Grimmestraße (von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 17/BauGB/KAG)
- Knüwenstraße (von Steinhaus- bis Külpestraße/KAG)
- Vinckestraße (von Märkischer Ring bis Kinzigstraße/KAG)
Bei den größeren Baumaßnahmen sollen die Bürger über die Details umfassend informiert werden. Darüber hinaus bietet der Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen an, die betroffenen Hagener auf Anfrage über die Beitragspflichten einzelner Straßen zu informieren. Die Verwaltung gibt hier zu der voraussichtlichen Höhe des auf das einzelne Grundstück entfallenden Beitrags eine Einschätzung, sofern das im Einzelfall schon möglich ist.
Wichtiger Hinweis der Stadt
Grundsätzlich weist die Stadt Hagen darauf hin, dass aufgrund des Straßen- und Wegekonzeptes die im Artikel benannten Straßen entsprechend ihrer Dringlichkeit abgearbeitet werden. Für jede Straße, die eine beitragspflichtige Maßnahme darstellt, wird eine Einzelvorlage der Politik zur Entscheidung vorgelegt. Erst zu diesem Zeitpunkt können seitens der Fachverwaltung nähere Angaben zu der jeweiligen Straße gegeben werden. Anlieger, die aufgrund der Baumaßnahme einen Beitrag zu zahlen haben, werden dann entsprechend informiert. Vorab gestellte Anfragen können nicht beantwortet werden.