Hohenlimburg. Wie steht es um die Qualität des Sees, der im Hohenlimburger Steinbruch entstehen wird. Die Bürgerinitiative fordert Antworten.

Die Bürgerinitiative für den Erhalt des Ahm als Natur- und Erholungsraum (BI) hat die Gutachten zur geplanten Vertiefung des Kalksteinbruchs Steltenberg der Hohenlimburger Kalkwerke nach eigener Aussage nochmals einer eigenen fachlichen Prüfung unterzogen. Nach einem Erörterungstermin im Februar im Hagener Rathaus (diese Zeitung berichtete) ergeben sich für die Bürgerinitiative weiterhin „formale und schwerwiegende inhaltliche Defizite in den Antragsunterlagen“, wie die Initiative selbst erklärt. Es geht dabei vor allem um die Wasserqualität des später im Steinbruch geplanten trichterförmigen Sees mit einer Tiefe von bis zu 120 Metern und einer Fläche von 13 Hektar. Aber kommen diese Einwände nicht viel zu spät?

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Erörterungstermin schon acht Monate her

Kritiker der geplanten Steinbruch-Vertiefung in Hohenlimburg hatten bei einem Erörterungstermin die Gelegenheit, ihre Einwände und Bedenken direkt an die Betreiber der Hohenlimburger Kalkwerke zu richten. Eine der Kernfragen: Welche langfristigen Folgen hat es für die Natur und die Wohnhäuser im Umfeld, wenn der Steinbruch in Hohenlimburg wie beantragt bis zu 108 Meter tiefer in den Boden als bisher genehmigt gehen darf und damit den Grundwasserspiegel unterschreitet? Pumpen sollen das Wasser aus dem Steinbruch abpumpen, damit die Arbeiten im Trockenen stattfinden können. In der Folge wird sich ein Absenktrichter um den Tagebau ausbilden.

Rund 10 bis 15 Jahre soll dieser Abbau in die Tiefe andauern. Für diesen Zeitraum wird der natürliche Fluss des Grundwassers verändert, auch wenn das Grundwasser schließlich wieder in die Lenne eingeleitet wird. Das Umweltamt schätzte im vergangenen Jahr die Auswirkungen der Erweiterung gegenüber dem bereits genehmigten Abbau als moderat ein. Schließlich verändere sich die Fließrichtung des Grundwassers nicht wesentlich. Auch die Fachgutachter, die für die Kalkwerke das Unterfangen geprüft haben, unterstrichen bei dem Erörterungstermin, dass es aus wissenschaftlicher Sicht keinen Grund für Schweißperlen auf der Stirn gebe.

Bürgerinitiative sieht Mängel

Das sieht die Bürgerinitiative nun acht Monate später völlig anders. „Erstaunlich ist, dass keine Bilanzierung der Austauschzeit des Seewassers erfolgt. So fehlen auch genauere Angaben dazu, wie später die Sauerstoffversorgung und damit die Qualität des neu geschaffenen Gewässers für die gesamte, sehr große Seetiefe sichergestellt werden soll. Grundsätzlich lassen die Antragsunterlagen - wie sonst üblich - Angaben aus einem vergleichbaren Referenzgewässer vermissen. Zudem wurden keinerlei Vorgaben zur Überwachung der Seeentwicklung sowie geeignete Maßnahmen zur Steuerung der Seegüte festgeschrieben“, erklärt die BI.

Auch werde keine genaue Wasserbilanz des Grundwasserkörpers, der während der gesamten Dauer des Abbaus von einer umfangreichen Grundwasserabsenkung betroffen ist, nicht vorgelegt. All diese Aspekte seien auch vor dem Hintergrund der Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nicht haltbar. „Da einige fachliche Anforderungen in den Gutachten nicht erfüllt wurden, sind diese aus Sicht der Bürgerinitiative als unzureichend einzustufen. Dementsprechend ist der vorliegende Antrag - nicht genehmigungsfähig“, so die Vertiefungsgegner.

Ein gewaltiges Abbaugebiet: der Hohenlimburger Steinbruch sorgt seit Jahrzehnten für eine stabile Versorgung der Kalksteinindustrie, aber auch für öffentliche Debatten.
Ein gewaltiges Abbaugebiet: der Hohenlimburger Steinbruch sorgt seit Jahrzehnten für eine stabile Versorgung der Kalksteinindustrie, aber auch für öffentliche Debatten. © www.blossey.eu / FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Klage nicht ausgeschlossen

Die Initiative fordert daher die prüfenden Stellen der Stadt Hagen als Genehmigungsbehörde auf, die Angaben in den Antragsunterlagen nachbessern zu lassen und die Zustimmung abhängig zu machen von konsequenten Auflagen. „Das Umweltamt der Stadt Hagen hat von uns eine umfangreiche und detaillierte Aufstellung der zu überprüfenden kritischen Punkte und Vorschläge für Auflagen erhalten“, erklärt die Bürgerinitiative. Je nach Ausgang prüfe man den Klageweg. Nach eigener Rechtsauskunft bestünden hierzu gute Erfolgsaussichten.

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„Das Schreiben der Bürgerinitiative liegt der Unteren Wasserbehörde vor“, erklärt Stadt-Pressesprecher Michael Kaub. Und weiter: „Die Frist für Einwände ist allerdings schon vor einiger Zeit abgelaufen, bereits am 20. Februar dieses Jahres fand der Erörterungstermin zu den Einwänden statt. Wir lassen daher zurzeit juristisch prüfen, inwieweit das Schreiben in dem Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden kann.“ Allerdings seien die in dem Schreiben genannten Punkte, die sich im Wesentlichen auf wasserwirtschaftliche Punkte beziehen würden, bereits überwiegend auch in den Einwendungen und im Erörterungstermin thematisiert worden. „Vor diesem Hintergrund haben wir den Antragsteller bereits zur inhaltlichen Stellungnahme zu den genannten Punkten aufgefordert“, so Michael Kaub.