Breckerfeld. Immer wieder fällt ein Breckerfelder auf, der ohne Führerschein fährt. Ein aufmerksamer Polizist stoppt ihn mit einem E-Scooter in der Innenstadt

Am Abend des 6. Oktober vergangenen Jahres ist ein Polizist auf Fußstreife an der Frankfurter Straße in Breckerfeld unterwegs. Plötzlich fällt ihm ein fahrender E-Scooter ohne Licht und vor allem ohne Versicherungsschutz auf dem Bürgersteig auf. Er hält den Führer des Rollers an und es kommt zur Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Folglich findet sich der 28-jährige Breckerfelder auf der Anklagebank des Amtsgerichts Schwelm wieder. „Es war nicht mein Roller. Ich habe den Roller mit der Hand zu meiner Schwester geschoben. Ich bin nicht auf der Straße gefahren. Der Scooter ist zu klein für mich. Ich habe nicht gewusst, ob er versichert ist“, gibt der Mann an. Ob er den Fuß auf der Trittfläche hatte und gerollt ist, will die Richterin wissen. Das bejaht der 28-Jährige.

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Schon mehrfach aufgefallen

„Wenn der Fuß auf der Trittfläche war, haben Sie den Scooter auch benutzt“, erläutert die Vorsitzende die Sachlage. Dabei spiele keine Rolle, ob sich der Mann auf der Straße oder dem Bürgersteig befunden hatte. „Das ist nicht entscheidend. Sie haben am Straßenverkehr teilgenommen“, so die Richterin weiter. „Okay, dann entschuldige ich mich“, legt der Angeklagte nach der Erklärung ein Geständnis ab.

Am Ende verurteilt das Gericht den Mann zu 80 Tagessätzen zu je 15 Euro und damit zu 1200 Euro Geldstrafe. Außerdem verhängt die Richterin ein viermonatiges Fahrverbot. Ausschlaggebend für die Höhe des Urteils sind zwei Vorstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und die „hohe Rückfallgeschwindigkeit“. Erst fünf Monate vor der Tat war der Breckerfelder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt worden.