Schwelm. Bei diversen Durchsuchungen fand die Polizei unter anderem den Laptop des angeklagten Schwelmers. Seine Google-Anfragen lassen aufhorchen.
Die unterschiedlichen Polizeibeamten, die in den vergangenen zwei Wochen am Hagener Landgericht ihre Aussagen bezüglich der Ermittlungen im Schwelmer Mordfall vom 28. Februar 2024 machten, mussten sich nicht nur gegen die Vorwürfe der Verteidiger des Angeklagten behaupten, sondern berichteten auch davon, was bei Durchsuchungen der Wohnungen des Opfers, des Angeklagten und dessen Eltern gefunden wurde.
Was in der Wohnung des Opfers gefunden wurde
Bei der getöteten Schwelmerin fand die Polizei zunächst einen Schnellhefter mit handschriftlichen Notizen über ihre Zeit in der Ehe mit dem Angeklagten. Von 2010 bis 2018 soll sie dort in Form von Tagebucheinträgen ihre belastenden Situationen festgehalten haben. Außerdem wurde ein Merkblatt mit Verhaltenstipps für Opfer häuslicher Gewalt sowie eine Liste mit allen Vorfällen, bei denen ihr Noch-Ehemann nach der Trennung in ihrer neuen Wohnungsumgebung auftauchte, sichergestellt.
Mehrfache Durchsuchungen
Auffällig sei laut Aussage mehrerer Ermittler gewesen, dass in der Wohnung des Angeklagten zunächst gar keine Datenträger gefunden wurden. Im Arbeitszimmer befand sich lediglich ein Monitor, ein dazugehöriger PC fehlte jedoch. Die Vermutung, dass digitale Geräte im Vorfeld bewusst verschrottet wurden, bestätigte sich jedoch nicht. Bei erneuten Durchsuchungen in der Wohnung konnten, auch mit der Hilfe von Datenspürhunden, dann ein Tablet und eine Smartwatch sowie ein PC im Keller gefunden werden.
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Auch bei seinen Eltern, wo der Schwelmer nach der Trennung überwiegend übernachtet haben soll, blieb die erste Suche zunächst erfolglos. Bei einer zweiten Durchsuchung sah das anders aus: Neben einem Ordner, in dem der Schwelmer angeblich durch seine Ehefrau verursachte Verletzungen handschriftlich dokumentierte, wurde dort auch der Laptop des Angeklagten sichergestellt.
Was der Angeklagte gegoogelt hat
Auswertungen seiner Googlesuchanfragen ergaben, dass sich der 48-Jährige unter anderem darüber informierte, wie man nach schwerer Körperverletzung bestraft wird; wie Frauen sich verhalten, wenn sie verletzt sind; wie Frauen Rache üben und mehrfach darüber, wo welche Organe im Körper liegen. Auch nach dem Begriff Haftprüfung wurde gegoogelt.
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Auf dem Handy, was der Schwelmer bei seiner Festnahme bei sich trug, wurden außerdem Googleanfragen im Januar 2024 über die Hagener Staatsanwaltschaft und darüber, ob man bei Verhaftung sein Handy und den SIM-Code an die Polizei aushändigen muss, nachgewiesen. Ein weiteres Handy, das dem Angeklagten zugeordnet wurde und am Tattag noch am frühen Nachmittag in einer Funkzelle eingeloggt gewesen sein soll, wurde bei den Eltern im Keller unter einem Regal in Alufolie eingewickelt gefunden. Ausgewertet werden konnte es nicht – die Hardware inklusive Speichermedium war bereits entfernt worden.