Essen. Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll? Und wie teuer ist er? Ein Essener Anwalt gibt Tipps und erklärt, wie ein Rosenkrieg verhindert werden kann.

  • Obwohl ein Drittel aller Ehen in Deutschland geschieden werden, schließen viele Paare keinen Ehevertrag.
  • Der Essener Anwalt Christian Nohr unterstreicht jedoch die Wichtigkeit, um einen schlimmen Rosenkrieg zu verhindern.
  • Wer sollte einen Ehevertrag schließen? Was genau lässt sich alles regeln? Und wie teuer ist ein Ehevertrag? Wichtige Fragen und Antworten im Überblick.

Das Kleid ist ausgesucht, die Torte bestellt, die Ringe graviert – und dann sagt der Verlobte: „Wir müssen noch den Ehevertrag machen, Schatz.“ Vor der Hochzeit schon an die Scheidung denken? Für viele verliebte Paare ist das unromantisch oder gar ein Beweis für Misstrauen. Die allermeisten von ihnen unterzeichnen daher keinen Ehevertrag – obwohl ein Drittel aller Ehen in Deutschland geschieden wird.

Christian Nohr, Familienanwalt in Essen, lernt die Paare meist erst dann kennen, wenn sie sich schon streiten – über das Haus, die Firma, die Rente oder die Kinder. „So ein Rosenkrieg lässt sich durch einen Ehevertrag ganz einfach vermeiden“, sagt er. Doch für wen ist ein Ehevertrag wirklich sinnvoll? Was genau lässt sich damit regeln? Und wie viel kostet er? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was ist ein Ehevertrag?

Für Familienrechtler Christian Nohr bietet der Ehevertrag vor allem eines: die Möglichkeit, sich im Guten zu trennen. „Man trifft faire Regelungen, solange man noch fair miteinander redet“, sagt er.

Paare können durch einen Ehevertrag festlegen, was im Falle einer Scheidung gelten soll. Dabei können sie in einigen Bereichen von den gesetzlichen Regeln abweichen. Das ist vor allem für die Punkte sinnvoll, die bei einer Scheidung häufig zu Streit führen, sagt Nohr: die Vermögensaufteilung, Unterhaltszahlungen oder der Versorgungsausgleich zum Beispiel.

Was gilt, wenn Paare keinen Ehevertrag haben?

„Die meisten Menschen denken, dass mit der Eheschließung aus ,meins’ und ,deins’ automatisch ,unseres’ wird. Aber das ist falsch“, sagt Christian Nohr. Das heißt: Beide Ehepartner bleiben Alleineigentümer ihres Vermögens, das vor und während der Ehe entstanden ist. Lassen sie sich jedoch scheiden, kommt es zu einer Vermögensbilanzierung, dem sogenannten Zugewinnausgleich.

Hat der eine Partner etwa zum Anfang der Ehe 20.000 Euro und zum Zeitpunkt der Scheidung 50.000 Euro, liegt der Zugewinn auf seiner Seite bei 30.000 Euro. „Bei einer Scheidung werden die Zugewinne jeweils geteilt und dann wechselseitig ausgeglichen. In der Praxis muss dann der Ehemann häufig der Ehefrau einen höheren Zugewinnausgleich geben“, erklärt Nohr. Diese gesetzliche Regelung soll dem Schutz der Person dienen, die finanziell schwächer dasteht.

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Zum Beispiel: Studien zeigen, dass die Frau in den meisten Fällen die Care-Arbeit übernimmt. Eine Frau hat sich also um Haushalt und Kinder gekümmert und hat es so ihrem Mann ermöglicht, weiter in Vollzeit zu arbeiten, während sie selbst weniger Geld verdient hat. Damit sie bei einer Scheidung finanziell abgesichert ist, muss der Mann den Zugewinn mit ihr teilen.

Ehevertrag ja oder nein? Der Essener Familienanwalt Christian Nohr erklärt, für welche Paare ein Ehevertrag sinnvoll ist, was genau man damit regeln kann und vor welchen Problemen er Paare bewahren kann.
Ehevertrag ja oder nein? Der Essener Familienanwalt Christian Nohr erklärt, für welche Paare ein Ehevertrag sinnvoll ist, was genau man damit regeln kann und vor welchen Problemen er Paare bewahren kann. © FUNKE Foto Services | Lars Heidrich

In welchen Fällen ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Die gesetzlichen Regelungen im Falle einer Scheidung dienen Paaren, die in einer traditionellen Ehe leben: Einer der beiden geht arbeiten, der andere kümmert sich (zumindest zeitweise) vor allem um die Kinder. Das ist heute längst nicht mehr Standard. Nicht alle gesetzlichen Regelungen für eine Scheidung sind daher noch heute für jedes Paar sinnvoll. Vier Beispiele, bei denen ein Ehevertrag wichtig sein kann:

1. Immobilien

Die Frau besitzt bereits vor der Eheschließung ein Haus, das sie für 400.000 Euro gekauft hat. 15 Jahre später – die Durchschnittsdauer einer Ehe in Deutschland – lässt sie sich von ihrem Mann scheiden. Weil die Immobilienpreise in Deutschland in den vergangenen Jahren so stark gestiegen sind, ist das Haus nun 800.000 Euro Wert. „Sie müsste dann die Hälfte des Zugewinns, also 200.000 Euro, an ihren Mann zahlen. Hat sie das Geld nicht, kann es dazu kommen, dass sie das Haus im schlimmsten Fall sogar verkaufen muss“, warnt Nohr. In einem Ehevertrag kann festgelegt werden, dass das Haus nicht zum Zugewinn dazu gezählt wird.

2. Unternehmen

Der Mann ist Anwalt und hat sich mit einer eigenen Kanzlei selbstständig gemacht. Als er seine Frau heiratet, macht seine Kanzlei einen Umsatz von 100.000 Euro im Jahr. Nach 15 Jahren Ehe liegt der Umsatz bei einer Million Euro. „Der Gutachter könnte dann bei der Scheidung sagen: Da sich Umsatz und Gewinn der Kanzlei in der Ehezeit so stark entwickelt haben, hat sich der Wert der Kanzlei um ein Vielfaches erhöht. Und da die Kanzlei im Zugewinn liegt, profitiert die Ehefrau von der Wertsteigerung der Kanzlei und erhält auch insoweit einen entsprechenden Zugewinn von mehreren 100.000 Euro. Das Problem: Der Anwalt hat das Geld gar nicht, es steckt ja in seiner Kanzlei“, so Nohr.

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Der Anspruch auf Zugewinnausgleich kann bei Selbstständigen also dazu führen, dass ihre Kanzlei, ihr Unternehmen oder ihre Praxis finanziell ruiniert – und damit ihre Existenzgrundlage zerstört wird.

3. Unterschiedliches Vermögen

Beim Ehevertrag denken viele automatisch an reiche Familien und ihren Kampf ums Vermögen. Hat einer der beiden Ehepartner ein wesentlich größeres Vermögen als der andere, kann ein Ehevertrag tatsächlich sinnvoll sein. Denn so kann der wohlhabendere Partner zum Beispiel sichergehen, dass der andere ihn nicht nur heiratet, um von seinem Reichtum zu profitieren.

4. Die zweite Ehe

War einer der beiden Partner schon mal verheiratet oder bringt Kinder mit in die neue Beziehung, bietet es sich an, Regelungen zu treffen – zum Beispiel, was Unterhalt und Erbe angeht. Vor allem dann, wenn das Paar plant, noch gemeinsame Kinder zu bekommen.

Wie schließt man einen Ehevertrag?

Weil die Regelungen eines Ehevertrags erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben können, dürfen Paare ihn nicht einfach so abschließen, sondern müssen ihn von einem Notar oder einer Notarin beurkunden lassen. Nach einem ersten Vorgespräch erstellt der Notar in der Regel einen Entwurf, den Paare dann in Ruhe prüfen können und dann bei einem weiteren Termin unterschreiben. Wer sich mehr Beratung wünscht, kann vorab außerdem einen Anwalt aufsuchen. „Wir wissen aus der Praxis, welche Punkte am wichtigsten sind und worauf Paare achten sollten, um einen Rosenkrieg zu vermeiden“, sagt Christian Nohr.

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Die meisten Paare denken noch vor der Eheschließung an ihren Ehevertrag, prinzipiell lässt er sich aber immer abschließen – auch noch kurz vor der Scheidung. Ein bereits abgeschlossener Vertrag lässt sich außerdem verändern.

Kann ein Ehevertrag unwirksam sein?

„Es gibt sittenwidrige und unwirksame Eheverträge“, sagt Christian Nohr. Als Beispiel: Ein reicher Mann heiratet eine Frau, die aus dem Ausland kommt und kein Deutsch spricht. Im Ehevertrag will er festlegen, dass sie im Falle einer Scheidung keinen Trennungsunterhalt bekommt. „Das wäre unwirksam. Es darf nicht passieren, dass der wirtschaftlich stärkere Partner übermäßig profitiert beziehungsweise der schwächere Partner ausgenutzt wird. Eheverträge sind also sittenwidrig und nach § 138 BGB unwirksam, wenn ein Ehepartner die wirtschaftliche oder emotionale Abhängigkeit des anderen zu seinem eigenen Vorteil ausnutzt.“

Was kostet ein Ehevertrag?

Wie teuer ein Ehevertrag ist, hängt davon ab, ob Paare ihn lediglich beim Notar abschließen oder ob sie sich vorher von einem Anwalt beraten lassen wollen. „In der Regel kostet die Erstberatung bei einem Anwalt 190 Euro. Wenn der Anwalt mit der Ausarbeitung des Ehevertrages beauftragt wird, können auch zwischen 1000 und 2000 Euro anfallen.“

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Beim Notar richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem Geschäftswert des Ehevertrags. Dieser setzt sich aus dem Vermögen beider Ehegatten zusammen. Als Beispiel: Liegt der Geschäftswert bei 80.000 Euro, beläuft sich die Gebühr auf 219 Euro. Die Gebühr zahlt man allerdings doppelt, einmal für die Beratung und einmal für die Beurkundung.

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