Fröndenberg. Gleich mehrfach soll ein 31-Jähriger Bedienstete des JVK bepöbelt und attackiert haben. Vor Gericht gibt es Ungereimtheiten.
Alles andere als gute Manieren: ein Häftling des FröndenbergerJustizvollzugskrankenhauses (JVK) soll mehrfach verschiedene Pfleger und Vollzugsbeamtebeleidigt haben. Der weitere Vorwurf von Faustschlägen gegen einen Pfleger konnte zunächst noch nicht aufgeklärt werden.
Mehrfach handgreiflich geworden?
Der heute 31-jährige ist kein unbeschriebenes Blatt, hat mehr als ein Dutzend Vorstrafen unter anderem wegen Diebstahls, Körperverletzung oder Raub, saß dafür auch bereits mehrere Haftstrafen ab. Weitere Strafverfahren sollen wohl aktuell auch noch laufen. Derzeit sitzt der Mann in der JVA Attendorn, im Sommer 2020 aber verbrachte er krankheitsbedingt Zeit im Fröndenberger Justizvollzugskrankenhaus. Und fiel auch hier ziemlich unangenehm auf. Im Juli und August 2020 soll er mehrere Bedienstete des JVK übel beleidigt haben, sowohl Krankenpfleger als auch Wachpersonal. Entsprechend viele Zeugen waren geladen, als der Prozess gegen den 31-Jährigen vor dem Amtsgericht Unna startete. Und sie schilderten die Situationen: Meist meldete sich der Mann per Sprechanlage aus seiner Zelle, forderte verschiedene Dinge ein. Und wurde vor allem dann ausfallend, wenn es aus seiner Sicht nicht schnell genug ging. Aufgrund vorheriger Vorfälle – unter anderem Handgreiflichkeiten –, war der Mann bereits einmal innerhalb des JVK verlegt worden, es galten für ihn besondere Sicherungsmaßnahmen, seine Zelle betraten die Pfleger nur mit zwei Justizbeamten an ihrer Seite.
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Trotz dieses Schutzes soll es im August zu weiteren Handgreiflichkeiten gekommen sein. Der Angeklagte, der im Rollstuhl sitzt, soll in der Zelle hinter dem Pfleger hergefahren sein als der ihm das Tablett mit Essen brachte und dann mit Faustschlägen von hinten auf ihn eingeprügelt haben. So schilderte es das mutmaßliche Opfer. Der Angeklagte selber äußerte sich nicht in der Verhandlung. Stattdessen kommentierte er höhnisch lachend Zeugenaussagen. Amtsrichter Granseuer musste ihn mehrfach zur Ordnung rufen. Als ein anderer Zeuge, ebenfalls ein Pfleger, die Beleidigungen gegen ihn genau nannte, flüsterte der Angeklagte, vom vorsitzenden Richter mutmaßlich nicht zu verstehen: „Das war eine Feststellung.“ Strittig in der Aufarbeitung war vor allem die angeklagte Körperverletzung.
Auch ohne eigene Aussage war dem 31-Jährigen durch seine Gestik anzusehen, dass er diese Vorwürfe für falsch hält. Das mutmaßliche Opfer schilderte nicht nur den Vorfall, sondern auch die Folgen detailliert: Hämatome und eine blutige Lippe. Vor allem aber auch durch die psychischen Folgensei er mehrere Wochen danach nicht arbeitsfähig und deshalb krankgeschrieben gewesen. In fast 30 Jahren Dienst als Pfleger im Strafvollzug sei ihm so etwas noch nicht passiert, beteuerte der Mann.
Anwalt äußert Zweifel
Der Vollzugsbeamte, der ihn damals in die Zelle begleitete, war auch als Zeuge geladen. Seine Erinnerung war ziemlich lückenhaft. An die Faustschläge des Häftlings konnte er sich zunächst nicht erinnern, konnte einiges erst bestätigen, nachdem ihm der Richter das damals von ihm selbst erstellte Protokoll vorgelesen hatte. Der zweite Vollzugsbeamte, der bei der mutmaßlichen Körperverletzung dabei war, war nicht als Zeuge geladen. Insbesondere der Verteidiger bestand darauf, diese müsse für eine Aufklärung auf jeden Fall gehört werden. „Die Schilderungen der anderen Zeugen weichen so deutlich voneinander ab.“
Die Verhandlung wird fortgesetzt.