Fröndenberg. Ein Gefangener starb im JVK in Fröndenberg, weil er nichts mehr essen und trinken wollte. Warum der Mann so handelte, ist unklar.
Im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg (JVK) soll nach Behördenangaben ein Untersuchungshäftling aus eigenem Willen verdurstet und verhungert sein. Der 67-Jährige Häftling starb bereits am 13. Dezember, wie aus einem aktuellen Bericht der Vollzugskommission im Rechtsausschuss des Landtags hervorgeht. Warum der Mann nichts mehr essen und trinken wollte, sei nach wie vor unklar. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Ermittlungen eingestellt, es habe sich keiner strafbar gemacht.
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Wie ein Sprecher der Landesjustizvollzugsdirektion erläuterte, befand sich der Mann aus Sicht der Behörden nicht in einem Hungerstreik - da er keine Forderungen gestellt hatte. Er habe aus unbekannten Gründen die Aufnahme von Nahrung eingestellt und sei schließlich an Organversagen gestorben. Bevor er in das Haftkrankenhaus überstellt worden war, habe er bereits in seiner eigentlichen JVA nichts mehr gegessen und getrunken. Der Mann habe wegen Totschlagsverdachts in Untersuchungshaft gesessen.
Elf Tote im JVK Fröndenberg im Jahr 2020
Der Bericht der Vollzugskommission listet insgesamt 56 Todesfälle in den Justizvollzugsanstalten des Landes 2020 auf. Darunter auch elf Tote im Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg. Die Gründe für den Tod sind meist nicht angegeben. 23 der insgesamt 56 Todesfälle sind Suizide sowie eine Tötung: Ein Häftling war in der JVA Münster von einem Spezialeinsatzkommando erschossen worden, als er eine Bedienstete als Geisel genommen hatte. Der Fall des 67-Jährigen gilt laut Ministerium allerdings nicht als Suizid - da er kein äußeres Mittel zu Hilfe genommen hat. Eine Tötung - zum Beispiel durch Unterlassen - war es laut den Behörden auch nicht.
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So hatte die Dortmunder Staatsanwaltschaft nach dem Tod des 67-Jährigen im Justizvollzugskrankenhaus ein Todesermittlungsverfahren aufgenommen und die Leiche obduzieren lassen. Das Ermittlungsverfahren wurde laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft bereits am 8. Januar - also rund drei Wochen nach dem Vorfall - wieder eingestellt. Es habe keinen begründeten Verdacht für eine Straftat gegeben. So lange ein Mensch Herr seines Willens sei, dürfe er nicht zwangsernährt werden. Das könne erst entschieden werden, wenn der Mensch es nicht mehr selbst entscheiden kann. Weil er zum Beispiel ins Koma fällt. (dpa)