Brilon-Wald. Autofahrer sind gefrustet: Die Tempo-30-Regelung in Brilon-Wald schlägt hohe Wellen schlägt. Jetzt kommt vielleicht Bewegung in die Sache.
Tut sich was in Sachen „Tempo-30-Ärgernis“ in Brilon-Wald? Die Berichterstattung in der WP über das heiß-diskutierte Thema hat möglicherweise etwas bewegt: Hunderte wurden dort bereits „geblitzt“. Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärte die Stadt Brilon: „Zurzeit prüft die Straßenverkehrsbehörde, ob eine zeitliche Beschränkung der Geschwindigkeitsreduzierung rechtlich und vom Arbeitsablauf der Baufirmen her möglich ist.“ Das würde zumindest für eine gewisse Entspannung der Situation sorgen.
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Die Tempo-30-Reduzierung in der Ortsdurchfahrt von Brilon-Wald bzw. die Berichterstattung in unserer Zeitung hat in den Sozialen Netzwerken hohe Wellen geschlagen; die Maßnahme dort erntet kaum Verständnis. Nur einige wenige sagen: Wenn sich die Autofahrer einfach ans vorgegebene Tempolimit halten würden, könne dort auch niemand geblitzt werden. Die meisten anderen Meinungen sind jedoch drastischer:
„So ein Schwachsinn! Wie man da Tempo-30-Schilder aufstellen kann? Da gehört schon eine Menge Dreistigkeit zu. Am besten den ganzen Ort mit 30-Schildern zupflastern und dann alle zwei Tage auf die Lauer legen“, schreibt ein User bei facebook. Ein anderer spricht von „gewollter Abzocke“ und empfiehlt: „Freitagnachmittag, Samstag und Sonntag arbeitet dort niemand! Kann man die mobilen Verkehrszeichen nicht einfach umlegen? Wäre doch auch für die Anwohner der Straße ein Vorteil und weniger Feinstaub-Belastung.“
Viele Verkehrsteilnehmer/innen gefrustet
Ein anderer Leser bezieht sich auf den Zeitungsbeitrag und hat sich mit einem freundlichen und langen Schreiben an den Hochsauerlandkreis gewandt: „Das Thema bewegt und verärgert viele betroffenen Menschen in der Region (und deren Besucher). Täglich fahre ich mindestens einmal an der Baustelle vorbei und habe im Sommer, bei einer Besichtigung der DB Baustelle vor Ort, bereits das Gespräch mit der Bauleitung über die nach meinem Empfinden unverhältnismäßig lange Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gesucht.“ Damals sei er jedoch von der Deutschen Bahn an den Hochsauerlandkreis verwiesen worden.
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Er respektiere die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung und erkenne die sicherheitsrelevante Bedeutung, so der Leser aus dem Raum Olsberg. „Dennoch halte ich die aktuelle Länge der Zone für übertrieben. Die Länge der Geschwindigkeitsbegrenzung orientiert sich an den beiden Zufahrten zum großen Lagerplatz. Eine dieser Zufahrten liegt direkt gegenüber der Baustelleneinfahrt (in Ordnung und sicher richtig). Die zweite befindet sich ca. 200 bis 300 Meter in Richtung Willingen. Diese zweite Zufahrt ist durch ein Vorhängeschloss gesichert und wird, nach meiner Beobachtung und aufgrund von Nachfragen anderer Verkehrsteilnehmer vor Ort, nur selten oder gar nicht genutzt.“
Vor diesem Hintergrund erscheint es dem Leser sinnvoll, im gegenseitigen Verständnis auf diese zweite Ausfahrt als Grund für die Ausdehnung der Dreißiger Zone zu verzichten und die Geschwindigkeitsbegrenzung zu verkürzen. Er sei überzeugt, dass eine Anpassung im Sinne der Bürger und des allgemeinen Verständnisses für die Baustelle auf breite Zustimmung stoßen werde.
Kreis ist nicht zuständig
Leider ist sein Schreiben beim Hochsauerlandkreis an der falschen Adresse. Denn in diesem Fall hat die Bahn eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt. Und dies ist im konkreten Fall die Stadt Brilon. Kleinere Kommunen wie Hallenberg, Medebach, Marsberg, Eslohe und Winterberg haben keine eigenen Straßenverkehrsbehörden und lassen diese Fragen durch den Kreis klären. Arnsberg, Brilon, Meschede, Olsberg (gemeinsam mit Bestwig) sowie Schmallenberg und Sundern habe eigene Straßenverkehrsbehörden.
Immerhin scheint die zuständige Behörde die Problematik ernst zu nehmen und zu prüfen. Denn ansonsten müssen die Autofahrer noch viel Geduld aufbringen. Wie schon in dem ersten Beitrag zu dem Thema erwähnt, soll die Geschwindigkeitsbeschränkung aller Voraussicht nach bis Ende 2025 bestehen bleiben.