Oberschledorn. Die Polizei fahndet weiter nach den Automatensprengern von Oberschledorn. Nun bietet die Polizei an, Videomaterial im Netz hochzuladen.
Im Fall der Bankautomatensprengung in Medebach-Oberschledorn gibt es noch keine neuen Erkenntnisse. Das sagten Polizei in Dortmund und Sparkasse Hochsauerland auf Anfrage.
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In der Nacht zum Donnerstag vergangener Woche hatten Unbekannte den Geldautomaten in der Dorfmitte gesprengt, großen Sachschaden angerichtet und Bargeld in nicht genannter Höhe erbeutet. Der Automat, der gemeinsam mit der Volksbank Sauerland betrieben wird, befindet sich in einem Anbau direkt neben einem Wohnhaus. Personen kamen zum Glück nicht zu Schaden.
Die Täter waren nach Augenzeugenberichten mit einem schwarzen Audi RS6 geflüchtet. Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen, bei denen unter anderem auch ein Polizeihubschrauber eingesetzt worden war, verliefen bislang ohne Erfolg. Die Polizei in Dortmund erklärte auf Nachfrage, dass sie weiterhin Hinweise unter der 0231/132-7441 entgegennimmt. Mögliche Fotos oder Videos der Tat können im Hinweisportal der Polizei NRW unter https://nrw.hinweisportal.de/2022051912_gaa_sprengung hochgeladen werden.
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Inwieweit das Gebäude, in dem sich der Geldautomat befand, durch die Sprengung in Mitleidenschaft gezogen wurde, werde derzeit noch geprüft, sagte die Sprecherin der Sparkasse, Marianna Witt-Stuhr, auf Nachfrage. Man sei einfach nur froh, dass keine Personen Schaden erlitten hätten.
„Sprengung von Geldautomaten“ ist ganz oben auf der Liste des LKA
Das Thema „Sprengung von Geldautomaten“ ist ganz oben beim Landeskriminalamt angesiedelt. Zur Bekämpfung dieses Phänomens wurde in NRW eigens die zentrale Sonderkommission BEGAS (Bekämpfung und Ermittlung von Geldautomaten-Sprengungen) ins Leben gerufen. Seit 2015 gibt das LKA Handlungsempfehlungen für Betreiber von Geldautomaten. Außerdem steht die Polizei regelmäßig im Austausch mit den Vertretern der Kreditinstitute, der Geldautomaten-Hersteller, der Werttransportunternehmen und anderen Verantwortungsträgern. Neben Videoüberwachungen durch zentrale Sicherheitsleitstellen wird den Betreibern von Geldautomaten der Einbau von automatisierten Nebelanlagen, bessere mechanische Sicherung der Zugangsmöglichkeiten, der Verschluss des Zugangsbereiches in den Hauptangriffszeiten, der Einsatz von Geldfärbemitteln und die Installation neuartiger Pavillons mit massiver Stahlbetonrundkonstruktion empfohlen. Zudem wird geraten, die verfügbare Bargeldmenge in den Automaten zu reduzieren.
Strafen verschärft
Erst vor vier Wochen wurde das Strafmaß für Automatensprenger verschärft. Mindestens zwei Jahre Haft, statt wie bisher nur ein Jahr, lautet der Plan der Bundesregierung, die Anfang Oktober einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt hat. In besonders schweren Fällen - das heißt, wenn ein Mensch ums Leben kommt - sollen künftig auch Haftstrafen von bis zu 15 Jahren möglich sein. Bisher lag die Höchststrafe bei zehn Jahren. Das Gesetz sieht außerdem mehr Befugnisse für die Ermittlungsbehörden vor. Bei gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz soll künftig die Telekommunikationsüberwachung angeordnet werden können.