Arnsberg/Hochsauerland. Der Bundesgerichtshof kippt das Urteil: Ein Prozess um einen Vergewaltigungsvorwurf im Raum Olsberg wird neu verhandelt. Worum es im Detail geht.

Vor der 4. Großen Strafkammer als Jugendkammer des Landgerichts Arnsberg muss sich ab dem 29. Oktober ein 24-Jähriger aus dem Altkreis Brilon verantworten. Der Vorwurf: Er soll einen jungen Mann, der damals 16 Jahre alt war, vergewaltigt haben. Die mutmaßliche Straftat soll der Ältere in der Nacht vom 22. auf den 23. Dezember 2020 im Großraum Olsberg verübt haben; wegen ihr wurde schon einmal vor dem Landgericht verhandelt. Das Verfahren endete im September 2022 mit einem Freispruch.

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Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Mit Erfolg, denn der Bundesgerichtshof hat das Urteil vor knapp einem Jahr aufgehoben und entschieden, dass vor einer anderen Kammer des Landgerichts neu verhandelt werden muss. Knackpunkt aus Sicht des BGH war, dass das Gericht einen Beweisantrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt hatte.

Zwei Verhandlungstage angesetzt

Welche Vorwürfe stehen im Raum? Dem heute 24-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, nach einer gemeinsamen Geburtstagsfeier eines Dritten mit dem erheblich alkoholisierten Zeugen und mutmaßlich Geschädigten nach Hause gegangen zu sein und den heute 20-jährigen, schlafenden Jugendlichen dort vergewaltigt zu haben. Ein weiterer Zeuge hatte angegeben, die beiden durch ein Fenster mit heruntergelassenen Hosen gesehen zu haben. Auf Basis dieser Informationen hatte der junge Mann später Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet.

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Das Landgericht hatte den Angeklagten freigesprochen, weil – so der BGH in der Begründung - vieles dafür spreche, dass sich die kurze Beobachtung und Bewertung des Zeugen „immer weiter verselbständigt und verfestigt habe, den Geschlechtsverkehr gesehen zu haben“. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Hilfsbeweisantrag gestellt, bei des um ein Sachverständigengutachten zum Nachweis von Spermaspuren des Angeklagten auf den sichergestellten Kleidungsstücken und der Bettwäsche des Nebenklägers gerichtet war. Diesen Antrag hatte das Landgericht abgelehnt. Für den neuen Prozess sind zwei Verhandlungstage angesetzt.