Winterberg/Schmallenberg. 31 Geldautomaten geknackt, 100.000 Euro Beute: Jetzt ist der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter geplatzt.

Der Prozess gegen einen mutmaßlichen Bankautomatenknacker war schneller vorbei als gedacht. Eigentlich hätte heute (20. September) vor der vierten großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg der Prozess gegen einen 50-jährigen Mann aus Neunkirchen wegen des Vorwurfs des besonders schweren Diebstahls starten sollen. Laut Anklage soll er in 31 Fällen Geldautomaten in Banken aufgebrochen zu haben – darunter auch in Winterberg, Schmallenberg und Korbach. Doch der Angeklagte erschien nicht. Verteidiger Arslan Yücel, Staatsanwältin Daniela Lippert sowie der Vorsitzende Richter Petja Pagel und die beisitzende Richterin Leonie Wagener warteten vergeblich auf den Angeklagten. Dabei war die Staatsanwaltschaft ihm schon im Vorfeld entgegengekommen und hatte zugestimmt, dass der Haftbefehl gegen den Mann außer Vollzug gesetzt wurde. Daraufhin wurde er unter Auflagen vorläufig aus der Untersuchungshaft entlassen.

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Haftbefehl wird wieder in Kraft gesetzt

Landgericht Arnsberg
Verteidiger Arslan Yücel (links) und Staatsanwältin Daniela Lippert (rechts) warteten vergeblich auf den Angeklagten, der im Sauerland mehrere Bankautomaten aufgeknackt haben soll. Richter Petja Page (Mitte) setzte daraufhin den Haftbefehl wieder in Kraft.  © WP | Benedikt Schülter

Richter Pagel erklärte, dass man ihn darüber in Kenntnis gesetzt habe, dass sich der 50-Jährige schon seit Wochen nicht mehr bei der Polizei gemeldet habe. Dazu wäre er aber, laut Auflagen, verpflichtet gewesen. „Es ist jetzt nicht überraschend, dass der Angeklagte nicht da ist“, sagte Pagel. Strafverteidiger Yücel aus Kreuzau zeigte sich über das Nichterscheinen seines Mandanten verärgert. Auch er habe seit ein paar Wochen keinen Kontakt mehr. Nach kurzer Beratung entschied die Strafkammer, dass der Haftbefehl gegen den 50-Jährigen wieder in Kraft gesetzt wird. Eine Polizeistreife werde nun zu der gemeldeten Wohnanschrift des Mannes in Neunkirchen fahren und den Mann wieder in eine Justizvollzugsanstalt bringen - wenn die Beamten ihn dort antreffen sollten.

Laut Strafprozessordnung kann ein Haftbefehl unter bestimmten Umständen außer Vollzug gesetzt werden, wenn weniger einschneidende Maßnahmen ausreichen, um den Zweck der Untersuchungshaft zu erreichen. Bei einer Außervollzugsetzung können dem Beschuldigten verschiedene Auflagen erteilt werden, darunter unter anderem Meldeauflagen. Der Beschuldigte muss sich dann regelmäßig bei einer bestimmten Stelle wie einem örtlichen Polizeirevier melden. Verstößt der Beschuldigte gegen die Auflagen oder treten neue Umstände ein, die eine Verhaftung erforderlich machen, kann der Richter den Vollzug des Haftbefehls anordnen.

Beute beträgt mehr als 100.000 Euro

Der 50-jährige Angeklagte soll, laut Staatsanwaltschaft Arnsberg, zwischen dem 29. November 2021 und dem 17. April 2023 in mehreren Orten im Sauerland, darunter Medebach, Eslohe, Lennestadt sowie weiteren Städten in Nordrhein-Westfalen und Hessen, Geldautomaten mit einem Stemmeisen gewaltsam geöffnet haben. Die Gesamtsumme des entwendeten Geldes beläuft sich laut Anklage auf mehr als 100.000 Euro.

Besonders betroffen sind die Städte Winterberg und Medebach, wo die Taten neben finanziellen Schäden auch erhebliche Sachschäden an den betroffenen Geldautomaten verursachten. Die Kriminalpolizei konnte den Mann nach gezielten Observationen und Überwachungsmaßnahmen identifizieren, wie der Pressesprecher des Landgerichts Arnsberg, Alexander Brüggemeier, bereits im Vorfeld des Prozesses mitteilte. Diese Maßnahmen führten schließlich zu seiner Festnahme.

Das Strafgesetzbuch sieht für besonders schwere Fälle des Diebstahls eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren vor. Angesichts der Vielzahl der Taten und des hohen Schadens könnte das Gericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe tendieren. Die Tatorte erstrecken sich über mehrere Städte, darunter Medebach, Winterberg, Schmallenberg, Eslohe, Lennestadt, Wenden, Drohlshagen, Korbach und Frankenberg. Der Prozess war eigentlich für insgesamt vier Verhandlungsterminen angesetzt worden. Ein Urteil wurde für den 11. Oktober erwartet. Dieser Zeitplan ist nun nicht haltbar. Der nächste Termin, am 27. September, ist bereits aufgehoben. Nun soll am Montag, 7. Oktober, weiterverhandelt werden - wenn sich der Täter dann in der Obhut der Justiz befinden sollte.