Berllin. Wenn der Vermieter einem Mieter überhastet mit der Kündigung droht, könnte dies ein teurer Spaß werden. Denn wie das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschied, muss er im Falle einer unberechtigten Kündigung für die Anwaltskosten des Mieters aufkommen.
Droht ein Vermieter vorschnell mit der Kündigung, kann das teuer für ihn werden. Denn wenn die Androhung unberechtigt war, muss er für die Anwaltskosten der Mieter aufkommen. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Az.: 12 C 1/12), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 12/2013) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.
In dem verhandelten Fall hatte ein Vermieter einem Mieter wegen eines angeblichen Mietrückstandes eine Mahnung geschickt. Das Schreiben enthielt den Hinweis "bevorstehende fristlose Kündigung". Die Mieter schalteten einen Anwalt ein und wollten nach Abschluss des Verfahrens die Kosten für den Rechtsbeistand von ihrem Vermieter ersetzt bekommen.
Vermieter habe seine Pflichten verletzt
Die Richter gaben den Mietern Recht: Der Vermieter habe seine Pflichten verletzt, weil er mit einer fristlosen Kündigung gedroht habe. Einen Grund habe er dafür nicht gehabt, denn der Mieter war nicht im Rückstand. Da die Forderung des Vermieters hoch und die Frist kurz gewesen sei, sei es durchaus nachvollziehbar, dass sich die Mieter mit Hilfe eines Anwalts wehrten. (dpa)