Berlin. Viele Mieter streiten sich mit mit ihren Vermieter, wenn Mängel in der Wohnung auftreten. Doch wer trotzdem die Miete ohne Vorbehalt weiterzahlt, kann das Geld nicht einfach so zurückverlangen. Das hat jetzt ein Gericht bestätigt.

Wer den Vermieter auf Mängel in der Wohnung hingewiesen hat, zahlt die Miete besser nur unter Vorbehalt weiter. Denn andernfalls können Mieter später das Geld nicht einfach zurückverlangen. So lautet ein Urteil des Kammergerichts Berlin, über das die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 7/2013) berichtet. Wer wisse, dass ein Mangel ihn eventuell zur Kürzung der Miete berechtige und trotzdem weiterzahle, sei selbst schuld (Az.: 8 U 286/11).

"Gezahlt ist gezahlt"

Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Klage eines Mieters ab. Er wollte zwei Monatsmieten zurückbekommen, weil der Vermieter Mängel in der Wohnung zunächst nicht beseitigt hat. Der Vermieter war aber der Meinung: "Gezahlt ist gezahlt". Für eine Rückzahlung gebe es keine Rechtsgrundlage. Das Kammergericht sah dies ebenso. Der Mieter hätte die Miete zumindest unter dem Vorbehalt zahlen sollen, dass er sie zurückfordern werde, wenn der Vermieter den Mangel nicht umgehend beseitige (dpa)