Duisburg-Laar. . Der Duisburger Hans-Peter Haßelkamp hat seine 65-Quadratmeter-Wohnung an Arbeitslosengeld-II-Bezieher vermietet. Jetzt hat er ein Problem: Die rund 370 Euro Nachzahlung, die von den Mietern noch fällig sind, kann er möglicherweise abschreiben. Der Vermieter ist nicht der einzige, der über Probleme mit Jobcenter-Mieter klagt.
Wer als Vermieter an Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) vermietet, die sich als nicht vertrauenswürdig erweisen, steht am Ende mit leeren Händen da. Zu dieser Einsicht musste sich jetzt Hans-Peter Haßelkamp durchringen. Er besitzt seit 20 Jahren ein Dreifamilienhaus an der Florastraße in Laar. Bis zuletzt hatte er mit Mietern keine großen Sorgen. Und auch jetzt geht es vorläufig „nur“ um eine Betriebskostennachzahlung von 373 Euro, die ihm fehlt. Aber die Lage für ihn ist praktisch aussichtslos.
Das junge Paar, dem er die 65-Quadratmeter-Wohnung 2010 vermietet hat, schien ihm vertrauenswürdig. Ihm war klar, dass beide ALG II bezogen. Aber sie unterschrieben ihm problemlos eine so genannte Abtretungserklärung.
Und die besagt, dass das Jobcenter, dass ihnen das ALG II auszahlt, die Miete direkt an den Vermieter überweist. Mit Miete ist das Paar auch (noch) nicht in Rückstand. Aber Haßelkamp vermisst die längst fällige Nachzahlung. „Ich habe sie etliche Male angesprochen“, sagt der Buchholzer. Dafür muss er stets nach Laar fahren und anklingeln. Denn er hat keine Telefonnummer von ihnen. Post blieb unbeantwortet.
Nachzahlung von zwei Jahren
Anfangs hatte er Kontakt, zuletzt im Mai. Seitdem nicht mehr. Immerhin drückte die Mieterin ihm damals ein Schreiben des Jobcenters in die Hand, wonach die Nachzahlung für 2011 von 270 Euro wieder direkt ihn überwiesen würde. Aber das geschah nicht. Und von den rund 100 Euro Nachzahlung für 2010 ist gar keine Rede mehr. Haßelkamp geht davon aus, dass der Betrag den Mietern selbst gutgeschrieben wurde. „Warum ist keine Verrechnung mit nachfolgenden Zahlungen an sie möglich?“, fragt er.
Aber das Jobcenter gibt weder dem Vermieter noch der Redaktion in dem Fall Auskunft: Datenschutz. „Halten Sie sich an Ihren Vermieter“, habe man ihm mehrfach erklärt.
Georg Jachmich von „Haus und Grund“ Duisburg sieht ein grundsätzliches Problem: „Bei Vermietung an ALG-II-Bezieher sollte man vorsichtig sein“, rät er. Denn solche Mieter könnten die Abtretungserklärung jederzeit zurücknehmen. Werde aber erst einmal auch keine Miete mehr gezahlt, müsse mit hohem Kostenaufwand geklagt und zwangsgeräumt werden - ohne Aussicht, sich das Geld bei den Mittellosen je wieder holen zu können.