Berlin. Wie die Zeitschrift “Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ berichtet, dürfen Vermieter nicht mehr drei Monate warten, wenn sie dem Mieter wegen verspäteter Mietzahlungen kündigen wollen. Sonst darf der Mieter darauf vertrauen, dass der Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses als nicht unzumutbar ansieht.
Vermieter müssen auf verspätete Mietzahlungen zügig reagieren. Wollen sie dem Mieter aus diesem Grund kündigen, dürfen sie nicht drei Monate warten, entschied das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg (Az.: 8 C 192/12), wie die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" (Heft 5/2013) berichtet. Denn der Mieter darf nach diesem Zeitraum darauf vertrauen, dass der Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses als nicht unzumutbar ansieht.
Mit Kündigung nicht zu lange warten
In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin im Jahr 2011 die Miete mehrmals nicht pünktlich überwiesen. Die Vermieterin mahnte sie deshalb im November ab. Nachdem danach die Miete im Dezember ein weiteres Mal unpünktlich auf ihrem Konto ankam, kündigte die Vermieterin den Mietvertrag - allerdings erst Mitte März 2012. Gegen diese Kündigung zog die Mieterin vor Gericht.
Mit Erfolg: Die Kündigung ist unwirksam, weil sie zu spät ausgesprochen worden sei, entschieden die Richter. Der Vermieter dürfe mit einer Kündigung nicht zu lange warten, wenn ein Mieter auf eine Abmahnung nicht reagiert. Zudem sei die Miete im Dezember nur mit einem Tag Verspätung auf dem Konto der Vermieterin gutgeschrieben worden. Das allein rechtfertige keine Kündigung. (dpa)