Berlin. Im Winter steigt die Wahrscheinlichkeit von Schimmelbefall in der Wohnung. Richtiges Lüften ist wichtig - aber nicht immer trägt der Mieter Schuld, wenn sich Schimmel bildet. Ist dieser durch Gebäudeschäden oder ähnliches entstanden, kann das ein Wohnungsmangel sein - dann ist eine Mietminderung erlaubt.

Im Winter steigt die Gefahr, dass sich in der Wohnung Schimmel bildet. Feuchte Luft ist eine Ursache dafür. Sie kann entweder von außen eindringen, wird aber auch durch die Bewohner selbst verursacht. Eine vierköpfige Familie produziert etwa zehn Liter Feuchtigkeit pro Tag, allein durch ihre Anwesenheit sowie durch Kochen, Duschen oder Wäschewaschen.

In geschlossenen Räumen steigt so die relative Luftfeuchtigkeit schnell auf 70 Prozent und mehr. Wird die feuchte Luft nicht entfernt, können sich die gefürchteten schwarzen Pilze an Decken und Wänden bilden. Besonders gern siedeln sie sich hinter Möbeln an, die dicht an der Wand stehen.

"Das ideale Raumklima liegt bei 20 Grad Celsius und zwischen 40 und 60 Prozent relativer Feuchtigkeit", informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sinkt die relative Luftfeuchtigkeit unter 30 Prozent, kann die trockene Luft die Schleimhäute reizen. Ist sie aber regelmäßig höher, können sich Schimmelpilze bilden. Je höher die relative Luftfeuchtigkeit ist, desto häufiger muss also gelüftet werden.

Auch Gebäudeschäden können Ursache sein

Viele Vermieter geben den Mietern die Schuld am Schimmelbefall, weil sie angeblich zu wenig heizen oder nicht ausreichend lüften. "Mieter müssen besonders in der kalten Jahreszeit für ausreichende Lüftung ihrer Wohnung sorgen", stellt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund klar. Jeden Morgen ist ein kompletter Luftaustausch notwendig, für den die Fenster einige Minuten lang vollständig geöffnet werden. Wird die Wohnung den ganzen Tag über genutzt, muss mehrmals gelüftet werden. "Das dauerhafte Ankippen der Fenster bringt nichts, damit wird nur unnötig Energie verschwendet", sagt Ropertz.

Doch oft kann der Mieter die Schimmelbildung nicht verhindern, auch wenn er noch so sorgfältig heizt und lüftet. Wenn Schäden am Gebäude vorliegen, durch die Feuchtigkeit ins Innere eintritt, ist der Vermieter in der Pflicht. Er muss in einem Rechtsstreit mit seinem Mieter zuerst nachweisen, dass keine baulichen Ursachen für Feuchtigkeitsschäden vorliegen. Nur wenn ihm das gelingt, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht durch sein Verhalten verursacht wurden, entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: XII ZR 71/01).

Vermieter muss Wärmebrücken beseitigen

Besonders nach der energetischen Sanierung von Mietshäusern und dem Einbau neuer Fenster klagen viele Mieter über Schimmelbefall. Obwohl sie ausreichend lüften, entstehen die schwarzen Flecken an den Wänden. Eine Ursache dafür ist, dass die neuen Energiesparfenster die Räume hermetisch abdichten, während durch die alten Fenster die Luft ständig durch die Ritzen entweichen konnte. Wenn sich dann Wärmebrücken bilden, kann sich an den Wänden Schimmel bilden. Solche Wärmebrücken können auch dann vorhanden sein, wenn der Vermieter das Haus nach den gültigen DIN-Normen gedämmt hat. Dann handelt es sich um einen Baumangel, den der Vermieter beseitigen muss, wie das Landgericht Köln (Aktenzeichen: 6 S 79/90) entschied.

Hedgefonds-Siedlungen

Immobilienfonds kaufen Wohnungen, die sie aber nicht genügend pflegen. Wie im Fall der Siedlung Jungferntahl in Dortmund-Rahm. Mieterin Frieda Weiss beklagt beispielsweise Schäden an Balkon und und Hauswänden.
Immobilienfonds kaufen Wohnungen, die sie aber nicht genügend pflegen. Wie im Fall der Siedlung Jungferntahl in Dortmund-Rahm. Mieterin Frieda Weiss beklagt beispielsweise Schäden an Balkon und und Hauswänden. © WAZ
Die Wohnung der Seniorin ist kein Einzelfall in der Siedlung, ...
Die Wohnung der Seniorin ist kein Einzelfall in der Siedlung, ... © WAZ
... wie die Bilder beweisen. Früher soll es in der Siedlung einmal richtig hübsch gewesen sein, beklagt Mieterin Frieda Weiß.
... wie die Bilder beweisen. Früher soll es in der Siedlung einmal richtig hübsch gewesen sein, beklagt Mieterin Frieda Weiß. © WAZ
Auch in Gelsenkirchen-Hassel gibt es Mieterärger...Auch das Badezimmer und das Schlafzimmer Bulazars sind vom Schimmel befallen. Die Wohneinheiten sind Eigentum der Deutschen Annington. Foto: Joachim Kleine-Büning/WAZ Fotopool
Auch in Gelsenkirchen-Hassel gibt es Mieterärger...Auch das Badezimmer und das Schlafzimmer Bulazars sind vom Schimmel befallen. Die Wohneinheiten sind Eigentum der Deutschen Annington. Foto: Joachim Kleine-Büning/WAZ Fotopool © WAZ Fotopool
In der Wohnung am Eppmannweg 96 von Mieter Ismail Bulazar (40, Schweisser) hat sich in der Küche Schimmel gebildet.
In der Wohnung am Eppmannweg 96 von Mieter Ismail Bulazar (40, Schweisser) hat sich in der Küche Schimmel gebildet. © WAZ Fotopool
Karl-Heinz Schempershauwe und Klaus Arnecke (li.) von der Hasseler-Annington-Mieterinitiative kennen solche Probleme. Sie versuchen immer wieder, den Mietern zu helfen im Streit mit der Wohnungsgesellschaft.
Karl-Heinz Schempershauwe und Klaus Arnecke (li.) von der Hasseler-Annington-Mieterinitiative kennen solche Probleme. Sie versuchen immer wieder, den Mietern zu helfen im Streit mit der Wohnungsgesellschaft. © WAZ Fotopool
In fast jedem Raum seiner Wohnung in der Friesenstraße im Dortmunder Stadtteil Eving hat Christian Gerlach kennt das Schimmel-Problem. Seine Wohnung im Dortmunder Stadtteil Eving ist feucht, in fast jedem Raum wuchert der Schimmel.
In fast jedem Raum seiner Wohnung in der Friesenstraße im Dortmunder Stadtteil Eving hat Christian Gerlach kennt das Schimmel-Problem. Seine Wohnung im Dortmunder Stadtteil Eving ist feucht, in fast jedem Raum wuchert der Schimmel. © WAZ FotoPool
Der Vermieter, die Wohnungsgesellschaft Deutsche Annington, weist die Schuld den Mietern zu.
Der Vermieter, die Wohnungsgesellschaft Deutsche Annington, weist die Schuld den Mietern zu. © WAZ FotoPool
Ist die Tapete runter, zeigt sich das ganze Ausmaß des Problems. Risiken für die Gesundheit sind nicht ausgeschlossen.
Ist die Tapete runter, zeigt sich das ganze Ausmaß des Problems. Risiken für die Gesundheit sind nicht ausgeschlossen. © WAZ FotoPool
Auch im Dortmunder Stadtteil Eving gibt es Probleme bei Wohnungen der Deutschen Annington. Die Bausubstanz der Wohnungen ist heruntergekommen.Die Deutsche Annington plant ihre Bestände von rund 80 Wohnungen in der Volmarsteiner Straße im westlichen Kreuzviertel zu modernisieren. Geplant ist eine Wärmedämmung, aber keine Erneuerung der knapp 30 Jahre alten Fenster. Gegen die geplante Mieterhöhung auf ca. 6,00Euro pro qm haben sich viele Mieter in der " Mieterinitiative Volmarsteiner Straße " zusammengeschlossen. Verwahrloste Kellertreppe
Auch im Dortmunder Stadtteil Eving gibt es Probleme bei Wohnungen der Deutschen Annington. Die Bausubstanz der Wohnungen ist heruntergekommen.Die Deutsche Annington plant ihre Bestände von rund 80 Wohnungen in der Volmarsteiner Straße im westlichen Kreuzviertel zu modernisieren. Geplant ist eine Wärmedämmung, aber keine Erneuerung der knapp 30 Jahre alten Fenster. Gegen die geplante Mieterhöhung auf ca. 6,00Euro pro qm haben sich viele Mieter in der " Mieterinitiative Volmarsteiner Straße " zusammengeschlossen. Verwahrloste Kellertreppe © WAZ FotoPool
Jetzt will die Wohnungsgesellschaft nachbessern und die rund 80 Wohneinheiten modernisieren. Geplant ist eine Wärmedämmung, aber keine Erneuerung der knapp 30 Jahre alten Fenster.
Jetzt will die Wohnungsgesellschaft nachbessern und die rund 80 Wohneinheiten modernisieren. Geplant ist eine Wärmedämmung, aber keine Erneuerung der knapp 30 Jahre alten Fenster. © WAZ FotoPool
Anderer Ort, das gleiche Problem: In der Hattinger Wohnung der 24-jährigen Janine Herden macht sich ebenfalls Schimmel breit - in den Ecken der Zimmer und an den Außenwänden am Moselweg.
Anderer Ort, das gleiche Problem: In der Hattinger Wohnung der 24-jährigen Janine Herden macht sich ebenfalls Schimmel breit - in den Ecken der Zimmer und an den Außenwänden am Moselweg. © WAZ FotoPool
Vermieter der 24-Jährigen ist ebenfalls die Deutsche Annington.
Vermieter der 24-Jährigen ist ebenfalls die Deutsche Annington. © WAZ FotoPool
Selber Vermieter, diesmal in Duisburg. Verena Feck wohnt in einer Wohnung in Rheinhausen, in der über Monate die Heizung nicht funktionierte. Die Mieterin wusste sich nicht anders zu helfen, als sich in Decken zu hüllen, um der Kälte zu trotzen.
Selber Vermieter, diesmal in Duisburg. Verena Feck wohnt in einer Wohnung in Rheinhausen, in der über Monate die Heizung nicht funktionierte. Die Mieterin wusste sich nicht anders zu helfen, als sich in Decken zu hüllen, um der Kälte zu trotzen. © WAZ FotoPool
Gelsenkirchen-Bulmke, Hohenzollernstraße: Auch in der Wohnung von Elisabeth E. hat sich Schimmel gebildet.
Gelsenkirchen-Bulmke, Hohenzollernstraße: Auch in der Wohnung von Elisabeth E. hat sich Schimmel gebildet. © WAZ FotoPool
Ein Problem, das auch Ute Korte kennt. Die Mieterin wohnt in der Reichelsiedlung in Rheinberg. Fotos: Stefan Arend, Joachim Kleine-Büning, Svenja Hanusch, Friedhelm Geinowski, Martin Möller, Gisela Weißkopf
Ein Problem, das auch Ute Korte kennt. Die Mieterin wohnt in der Reichelsiedlung in Rheinberg. Fotos: Stefan Arend, Joachim Kleine-Büning, Svenja Hanusch, Friedhelm Geinowski, Martin Möller, Gisela Weißkopf © Foto: Gisela Weißkopf
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Solche Wärmebrücken entstehen besonders häufig, wenn die Wärmedämmung nicht der Isolierverglasung angepasst wurde. Der Vermieter ist in solchen Fällen gehalten, durch eine verbesserte Außendämmung Abhilfe zu schaffen. Außerdem muss er die Mieter präzise belehren, wie sie ihr Lüftungsverhalten ändern müssen, um Kondensatschäden zu vermeiden.

Egal, wer Schuld hat, in jedem Fall muss dem Schimmel gründlich und nachhaltig zu Leibe gerückt werden. Am besten gelingt das, wenn die Flecken klein und noch nicht tief ins Mauerwerk eingedrungen sind. "Bewohner von Mietwohnungen dürfen also nicht abwarten, sondern müssen ihren Vermieter unverzüglich benachrichtigen", betont Ropertz.

Schimmelbefall ist ein Wohnungsmangel

Denn bei Schimmelbefall handelt es sich um einen Wohnungsmangel. Der Mieter kann bis zur endgültigen Beseitigung des Schimmels die Miete kürzen. Bei Feuchtigkeitsschäden in der Küche und im Wohnbereich sind zum Beispiel 20 Prozent Mietminderung angemessen. Ist das Mauerwerk erheblich durchfeuchtet, sind sogar 80 bis 90 Prozent möglich. Allerdings gilt das nur, wenn der Mieter die Schäden nicht selbst verschuldet hat, weil er zu wenig geheizt oder gelüftet hat. (dapd)