Köln. Baumängel in der Wohnung müssen vom Vermieter beseitigt werden. Weigert sich der Eigentümer, können Mieter mit der Miete runtergehen. In einem konkreten Fall musste eine Frau nach Umbauarbeiten im Badezimmer ohne Toilettenspülung auskommen.

Ein fehlender Spülkasten, kaputte Fliesen und eine ungünstig aufgestellte Toilette - Mängel wie diese berechtigen zu einer Mietminderung. Denn dadurch kann ein Badezimmer nur sehr eingeschränkt benutzt werden. Eine Minderung von bis zu 14 Prozent sei daher angemessen, entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 211 C 19/10), wie die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" (Heft 4/2013) berichtet.

In dem Fall wurden in der Wohnung einer Mieterin Rohre neu verlegt. Die Toilette wurde in diesem Zusammenhang direkt vor das Handwaschbecken versetzt. Der Spülkasten wurde abmontiert, so dass die Mieterin zum Spülen einen Eimer nutzen musste. Außerdem wurden Fliesen an der Wand beschädigt.

Vermieter muss Kosten der Renovierung übernehmen

Die Mieterin rügte diese Mängel. Nachdem die Vermieterin lange Zeit nichts unternahm, minderte die Bewohnerin ihre Miete. Die Vermieterin wollte das nicht hinnehmen und klagte. Für die Arbeiten im Bad wollte sie zudem die Mieterin in die Pflicht nehmen, denn dies sei aus ihrer Sicht eine Modernisierung.

Vor Gericht hatte die Vermieterin keinen Erfolg. Die angeführten Mängel schränkten die Mieterin erheblich ein. Die Minderung sei daher angemessen. Bei den Arbeiten handele es sich außerdem um reine Instandsetzungsarbeiten. Eine Kostenbeteiligung der Mieterin falle daher aus. Die Vermieterin müsse das Badezimmer auf eigene Kosten renovieren lassen. (dpa)