Essen. Unwetter können zu allen Jahreszeiten Schäden an Gebäuden anrichten. Reicht der Schutz dagegen aus? Wir erklären, welche Versicherungen wichtig sind.
Stürme, Gewitter, Starkregen oder Hagelschauer hinterlassen mittlerweile zu allen Jahreszeiten Spuren an Gebäuden. Um auf den Schäden nicht sitzen zu bleiben, benötigen Hausbesitzer den passenden Versicherungsschutz. Denn eine Universalversicherung gegen Unwetterschäden gibt es nicht. Welche Policen wichtig sind, erfahren Sie hier:
Wohngebäudeversicherung
Auf eine Wohngebäudeversicherung sollte kein Hausbesitzer verzichten. Die Police kommt für Schäden an allen mit der Immobilie fest verbundenen Gebäudeteile auf, die durch Feuer, Leitungswasser und Sturm verursacht worden sind. Geld gibt es also beispielsweise für kaputte Türen, Fenster oder Treppen. Auch Schäden durch Hagel und Blitz sind abgedeckt.
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Doch Vorsicht! Blitz ist nicht gleich Blitz. „Der Versicherer kommt nur für Beschädigungen am Gebäude auf, die durch einen direkten Blitzeinschlag am Haus entstanden sind“, erläutert Stephan Schweda, Versicherungsexperte beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Auch Schäden durch Überspannung – etwa eine defekte elektronisch gesteuerte Ölheizung – ersetzt die Police nur bei direktem Blitzeinschlag. Sonstige Überspannungsschäden sind nur dann abgedeckt, wenn im Vertrag eine so genannte Überspannungsklausel vereinbart wurde.
Die Kosten der Wohngebäudeversicherung orientieren sich am Wert des Gebäudes und der Lage des Hauses. Und auch zwischen den einzelnen Versicherern existieren erhebliche Preisunterschiede, was ein Test der Stiftung Warentest (Finanztest 5/2011) zeigt. Bisweilen können Hausbesitzer über 500 Euro sparen, wenn sie auf einen günstigen Anbieter setzen.
Elementarschaden
Was viele Hausbesitzer nicht wissen: Gegen Naturkatastrophen wie beispielsweise Überschwemmungen, Erdbeben und Lawinen schützt die Wohngebäudeversicherung nicht. Diese Gefahren lassen sich mit einer Elementarschadenversicherung abdecken, die als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung erhältlich ist.
Immer mehr Versicherer, so GDV-Experte Schweda, böten die Wohngebäudeversicherung inzwischen jedoch inklusive Elementarschadenpolice an.
Achtung: Eine Elementarschadenversicherung zahlt nicht automatisch, wenn bei einem Rückstau in der Kanalisation Wasser ins Haus zurückdrückt, etwa aus Waschbecken, Toiletten oder Gullys. Pflicht des Versicherungsnehmers ist es, Rückstauklappen einzubauen.
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Die Preisunterschiede für den Zusatzbaustein Elementarschaden sind auch hier enorm. Je nach geografischer Lage und Versicherungsgesellschaft können die Beiträge um mehrere Hundert Euro im Jahr schwanken. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich. Achtung: Bei vielen Anbietern haben Hausbesitzer, die in den vergangenen fünf oder zehn Jahren einen Schaden hatten, keine Chance, diesen Zusatzschutz zu erhalten, bemängelten die Tester.
Haftpflichtversicherung
Auch die private Haftpflichtversicherung kann bei Unwetterschäden zuständig sein. Reißt etwa der Sturm einen Blumenkasten vom Balkon und trifft dieser einen Passanten, zahlt die Versicherung an die Geschädigten. Das Gleiche gilt, wenn der morsche Baum eines Gartenbesitzers auf Nachbars Zaun prallt. Aber: Trifft der umstürzende Baum das Nachbarhaus, zahlt die Wohngebäudeversicherung des Betroffenen.
Hausratversicherung
Für Schäden an beweglichen Gütern – etwa an Möbeln, technischen Geräten oder Kleidung – ist die Hausratversicherung zuständig. Alles was in der Wohnung, im Keller, auf Balkon oder Terrasse durch Sturm, Brand, Blitzschlag oder Leitungswasser in Mitleidenschaft gezogen wird, ist über diese Police abgedeckt.
Der Schutz greift allerdings nicht bei allen Schäden. Manche Versicherer schließen beispielsweise Überspannungsschäden an elektrischen Geräten durch Blitzeinschlag aus.
Grund- und Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung
Weil Hausbesitzer für Gefahren, die von ihrem Haus ausgehen, verantwortlich sind, sollten sie auch über eine Grund- und Hausbesitzerhaftpflichtversicherung nachdenken. „Die Police ist wichtig, wenn Eigentümer ihr Haus vermieten“, meint Experte Stephan Schweda.
Hitze, Hagel und Gewitter
„Übertragen sie zum Beispiel die Streupflicht auf den Mieter, der versäumt es aber, den Gehweg vor dem Haus zu streuen, hat der Vermieter im Zweifelsfall den Ärger am Hals.“ Breche sich beispielsweise ein Fußgänger wegen Glatteis das Bein, könne er sich deswegen direkt an den Hausbesitzer wenden.
Was man tun muss, damit die Versicherung auch zahlt
Umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer und vollgelaufene Keller - in der Regel kommen Versicherungen für Unwetterschäden auf, erklärt der Bund der Versicherten (BdV). Allerdings müssen sich Betroffene an Regeln halten, wenn sie ihren vollen Versicherungsschutz nicht gefährden wollen. Drei Schritte, an die man denken sollte:
Informieren
Ein Schaden muss der Versicherung unverzüglich gemeldet werden. Eine genaue Frist dafür gibt es laut Bianca Boss vom BdV nicht. Als erste Maßnahme könne es ausreichen, eine E-Mail mit einer Schadensbeschreibung zu schicken. Auch ein Anruf könne genügen. Wer von einem Vermittler betreut wird, sollte auch diesen unverzüglich informieren.
Dokumentieren
Die Versicherung muss die Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten. Zur Dokumentierung sollten Betroffene Fotos machen, rät Boss. Auch sollte eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt werden. In der Regel wird die Versicherung einen Gutachter schicken, der sich den Schaden ansieht. Wichtig zu beachten: Beschädigte Gegenstände sollten nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers entsorgt werden.
Sichern
Versicherte haben eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das heißt: Sie müssen alles tun, um den Schaden gering zu halten, erklärt Boss. Zerbrochene Fenster müssten beispielsweise abgedichtet oder Hausratgegenstände im Keller möglichst in Sicherheit gebracht werden müssen, damit der Schaden nicht größer wird. Man muss sich dabei aber nicht in Gefahr bringen, stellt Boss klar. Niemand müsse also beispielsweise auf das Dach klettern, um es provisorisch abzudecken. (mit dpa)