Essen. Lebensmittel im Internet zu kaufen ist ziemlich einfach. Doch gerade wer Ergänzungsmittel wie Diätpillen und Produkte zum Muskelaufbau kauft, muss aufpassen. Im besten Fall gibt er nur viel Geld für Präparate aus, die nicht helfen. Im schlimmsten Fall gefährdet er seine Gesundheit.
Lebensmittel einfach und bequem von zu Hause einkaufen - für jeden, der einen Internetanschluss hat, ist das kein Problem. Diverse Online-Shops bieten von Milch und Müsli bis hin zum Hacksteak so ziemlich alles an, was Verbrauchers Herz begehrt. Doch während die Produkte, die bei Lidl, Edeka oder Rewe im Regal stehen, regelmäßig kontrolliert werden, ist beim Lebensmittel-Shoppen im Netz mehr Vorsicht geboten. Denn hier tun sich die Lebensmittelkontrolleure noch schwer.
1800 Portale, auf denen Lebensmittel verkauft werden, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im vergangenen Jahr ausfindig gemacht. Jedes vierte davon besaß nicht einmal die Lizenz, die jeder braucht, der in Deutschland Lebensmittel produziert, verarbeitet oder mit ihnen handelt. In 120 Fällen fanden die Experten sogar Produkte mit Inhaltsstoffen, die entweder apothekenpflichtig sind oder gar nicht zugelassen - meistens handelte sich um Ergänzungsmittel wie Diätpillen.
Schwerpunkt der Recherche: Nahrungsergänzungsmittel
In diesen Fällen wurden die Aufsichtsämter in den Bundesländern eingeschaltet. In der Regel seien die Produkte dann aus den Shops der Anbieter entfernt worden - und in den meisten Fällen auch nicht wieder in anderen Shops aufgetaucht, sagt eine BVL-Sprecherin. In welchen Shops das Verbraucherschutzamt Produkte mit unzulässigen Inhaltsstoffen entdeckte, gibt die Behörde nicht preis. "Wir sichten die Produkte nur", erklärt die Sprecherin. Für alle weiteren Schritte seien die Länder zuständig, aus denen die Betriebe kommen.
In NRW wurden nach Angaben des Verbraucherministeriums 40 Anbieter überprüft. Bei 35 davon wurden weitergehende Verfahren eingeleitet - von Verwarnungen bis zu Bußgeldern wegen Ordnungswidrigkeiten. Die Betriebe gehören unter anderem zu den Kategorien Einzelhandel mit Nahrungsergänzungsmitteln, Reformhaus- oder Naturkostanbieter sowie Dienstleistungsbetriebe. Bei den beanstandeten Produkten handelte es sich laut Ministerium meist um "Nahrungsergänzungsmittel an der Grenze zum Arzneimittel": Anti-Aging-Produkte, Schlankheitsmittel oder Nahrungsergänzungsmittel für Sportler. Namen und Hersteller der beanstandeten Unternehmen gibt das Ministerium nicht bekannt.
Die Händler handelten nicht immer in krimineller Absicht. Oftmals wüssten die Händler nicht einmal, dass sie für den Handel mit Lebensmitteln eine Erlaubnis brauchen, sagt der Präsident der Behörde, Helmut Tschiersky-Schöneburg. Produkte würden dann als Nahrungsergänzungsmittel, Sportlernahrung oder diätetische Lebensmittel angepriesen, seien aber tatsächlich Arzneimittel mit starker Wirksamkeit.
So erkennen Sie sichere Online-Shops für Lebensmittel
Die Kontrolleure des Bundesamts achten nicht auf alle Einzelheiten. "Wir setzen den Schwerpunkt auf Nahrungsergänzungsmittel", erklärt die Behördensprecherin. Die Produkte, bei denen sie am häufigsten Grund zur Beanstandung fanden, sind Appetitzügler, Libidoverstärker, Mittel zur Entgiftung und Entschlackung, zum Muskelaufbau und zur Steigerung des Blutvolumens.
Um beim Online-Kauf solcher Produkte nicht an gesundheitsgefährdende Produkte zu geraten, empfehlen die Experten, die Beschreibung des Produkts genau zu lesen. Seriöse Händler geben das Zutatenverzeichnis, die Nährwertdeklaration und konkrete Daten zum Hersteller direkt oder zumindest auf Nachfrage des Kunden an.
Vorsicht bei Empfehlungen in Chats und Foren
Misstrauisch sollten Kunden werden, wenn der Verkäufer ihnen schnelle und unrealistische Versprechen bezüglich des Erfolgs des Produkts macht - zum Beispiel bei Diätpillen. Händler, die nicht genau angeben können, in welchen Mengen Kunden ihr Produkt zu sich nehmen sollen, sind ebenfalls nicht zu empfehlen. Gleiches gilt laut den Verbraucherschützern für Mittel, die in Chats und Foren besonders gelobt werden. Dabei würde es sich sehr häufig um versteckte Werbung handeln, die nicht von Kunden, sondern von den Händlern selbst dort platziert würde.
Besondere Vorsicht gilt bei Anbietern aus dem Ausland. Wenn die Ware importiert wird, könnte sie in den meisten Fällen gar nicht von deutschen Lebensmittelkontrolleuren überprüft werden. Der Kunde kann sich dabei sogar strafbar machen: Denn einige Produkte in den Sortimenten ausländischer Anbieter gelten in Deutschland als Medizin - und sind apothekenpflichtig. Wer sie trotzdem bestellt, dem droht eine Anzeige.