Köln. Eingetragene Lebenspartner sind steuerrechtlich wie Ehepaare zu behandeln - mit diesem am Mittwoch veröffentlichten Urteil stärkt das Finanzgericht in Köln die Rechte homosexueller Paare. Die Gleichstellung mit Ehepaaren gelte zunächst bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Das Finanzgericht Köln hat die Position homosexueller Paare im Steuerrecht gestärkt. Eingetragene Lebenspartner seien bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln, urteilte das Finanzgericht Köln (4 V 2831/11) nach Angaben vom Mittwoch. Den Partnern war vom Finanzamt verboten worden, auf ihren Lohnsteuerkarten die Steuerklasse IV einzutragen, was nach der aktuellen Regelung nur Ehegatten erlaubt ist.

Das Gericht hob das Verbot auf und verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 611/07) zur Erbschaftsteuer. Darin wurde eine Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuerrecht als verfassungswidrig angesehen. Bezüglich des Einkommenssteuerrechts haben die Verfassungsrichter derzeit mehrere Verfassungsbeschwerden zu prüfen. (dapd)