Berlin. . Schwule und Lesben sollten heiraten können, fordert Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen. Am 1. August wird das Lebenspartnerschaftsgesetz zehn Jahre alt. Homosexuelle würden dadurch weiterhin diskriminiert, meint Beck.
Die Grünen fordern die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare. „Selbst wenn wir eines Tages die vollständige Gleichstellung für die eingetragene Lebenspartnerschaft erreicht haben, setzt sich die Diskriminierung fort, solange die Ehe selbst nicht allen Paaren offensteht“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck.
„Gleichberechtigung ohne Wenn und Aber ist unser Ziel“, so Beck. International werde die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare in den demokratischen Staaten immer mehr die Regel als die Ausnahme, sagte Beck. „Die Niederlande, Belgien, Schweden, Norwegen, aber auch Südafrika, Mexiko-Stadt oder Argentinien - sie alle haben die Ehe für lesbische und schwule Paare geöffnet.“ Selbst die katholischen Staaten Portugal und Spanien gingen in diesem Punkt voran. „Es ist an der Zeit, ein gemeinsames Rechtsinstitut für alle Paare zu schaffen“, sagte der Grünen-Politiker.
Die Gleichstellung sei politisch, aber auch verfassungsrechtlich geboten, sagte Beck. Das Bundesverfassungsgericht habe in zwei Grundsatzentscheidungen deutlich gemacht, dass eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung nicht zu rechtfertigen sei. Noch immer aber seien schwule und lesbische Paare bei der Einkommensteuer und im Adoptionsrecht diskriminiert.
Ohrfeigen aus Karlsruhe
Der Grünen-Politiker warf der schwarz-gelben Koalition vor, diese „dramatischen Ungerechtigkeiten“ zu vertagen. Aber für beide Themen gebe es aktuell Vorlagen beim Bundesverfassungsgericht. Beck prophezeite: „Noch vor Ende dieser Legislaturperiode wird die Bundesregierung erneut zwei kräftige Ohrfeigen aus Karlsruhe erhalten.“ Am 1. August wird das Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland zehn Jahre alt. 2010 lebten in Deutschland rund 23.000 gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene Lebenspartnerschaft in einem Haushalt zusammen.
Die katholische Kirche hat immer wieder das Lebenspartnerschaftsgesetz kritisiert. So wiederholten die deutschen Bischöfe anlässlich der Reform des Gesetzes im Jahr 2004 ihre Warnung, mit der rechtlichen Gleichstellung mit der Ehe werde „Ungleiches gleich behandelt“.
Benachteiligung auch bei der Einkommenssteuer
Das Bundesverfassungsgericht wird wahrscheinlich erst im nächsten Jahr darüber entscheiden, ob die Benachteiligung homosexueller Paare bei der Einkommensteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist. „Derzeit ist nicht absehbar, wann eine Entscheidung ergeht“, sagte Gerichtssprecherin Judith Blohm in Karlsruhe. Dem Zweiten Senat liegen drei Verfassungsbeschwerden gegen den Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting vor. Zwei der Klagen wurde bereits im Jahr 2006 eingereicht, eine im Jahr 2007.
Beim Ehegattensplitting, das mit dem besonderen staatlichen Schutz für die Ehe begründet wird, wird das Paar zusammenveranlagt und wie eine Wirtschaftsgemeinschaft angesehen. Welcher Partner den größeren Teil des ehelichen Gesamteinkommens erbringt, spielt dabei keine Rolle.
Erst Anfang 2011 hatte das Finanzgericht Niedersachsen den Ausschluss eines lesbischen Paares vom Ehegattensplitting als verfassungswidrig beurteilt. In dem Fall wollte eine Frau gemeinsam mit ihrer Lebenspartnerin zur Einkommensteuer veranlagt werden, was das Finanzamt ablehnte. (dapd)