Berlin. . Bis 1969 waren sexuelle Kontakte unter Männern strafbar. Heute sind Lebenspartnerschaften längst Alltag in den Standesämtern. Und die ersten Paare haben die förmliche Scheidung schon hinter sich.
Holland, Kanada, Südafrika und auch das katholische Spanien sind bei der rechtlichen Gleichstellung von Schwulen und Lesben weiter als Deutschland. Dort können homosexuelle Paare bereits heiraten. Ebenso in Norwegen, Schweden, Portugal, Island, Argentinien und Belgien. Jüngst hat ein Familiengericht in Brasilien einem schwulen Paar die Ehe ermöglicht.
Hierzulande gibt es die eingetragene Lebenspartnerschaft. Bis dorthin war es ein weiter Weg. So waren sexuelle Kontakte unter Männern nach Paragraph 175 des Strafgesetzbuches bis Ende der 60er Jahre strafbar.
Nach zwei Reformen in den Jahren 1969 und 1973 waren nur noch homosexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 gesetzeswidrig. 1994 schaffte die damalige Kohl-Regierung den Paragraphen aus dem Jahre 1872 vollständig ab.
In vielen Ländern droht die Todesstrafe
Im November 2000 beschloss Rot-Grün das Lebenspartnerschaftsgesetz. Wenngleich ein Teil am Widerstand des Bundesrats scheiterte, gab es vom 1. August 2001 die Lebenspartnerschaft.
Gleiche Rechte wie Ehepaare bekamen Homosexuelle aber nicht. Bis heute gibt es zwei Baustellen: Lesbische oder schwule Paare können kein Kind gemeinsam adoptieren. Zudem gilt für sie das Ehegattensplitting nicht.
Verglichen mit vielen anderen Ländern geht es schwulen und lesbischen Bürgern in Deutschland gut. In knapp 40 afrikanischen Ländern ist Homosexualität illegal. Für Aufsehen sorgte Uganda mit einem Gesetzentwurf, der homosexuelle Handlungen unter Todesstrafe stellen will. Auch im Jemen, Saudi-Arabien und im Iran droht laut Auswärtigem Amt die Todesstrafe auf gleichgeschlechtlichen Sex.