München. Die Richter hatten schon vor Prozessbeginn Zweifel, ob die einstigen BayernLB-Topmanager für das Milliardendesaster um den Fehlkauf der Hypo Alpe Adria belangt werden können. Nun stellt das Gericht das Verfahren gegen vier der sechs Angeklagten ein - gegen Geldauflagen.
Der Strafprozess gegen die frühere Führungsriege der BayernLB ist für vier der sechs Angeklagten vorzeitig beendet - auch Bankenlobbyist Michael Kemmer kann aufatmen. Die Ex-Banker müssen aber Geldauflagen tragen, wie das Landgericht München entschied. Nach der Zustimmung aller Beteiligten stellte der Vorsitzende Richter Joachim Eckert am Dienstag das Verfahren um den milliardenteuren Fehlkauf der Kärntner Hypo Group Alpe Adria (HGAA) gegen die früheren Vorstände ein, zu denen auch Kemmer, seit Oktober 2010 Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken, zählt. Der frühere BayernLB-Chef Werner Schmidt und ein zweiter Vorstand müssen sich allerdings weiter vor Gericht verantworten.
Im Gegenzug für die Einstellung der Verfahrens müssen die Ex-Banker Geldauflagen tragen: Bei Kemmer geht es um 20.000 Euro, ein weiterer Vorstand trägt 15.000 Euro und die übrigen je 5000 Euro, insgesamt also 45.000 Euro. Kemmer, der einzige Angeklagte mit einem herausragendem Amt in der Branche, zeigte sich zufrieden. "Mir tut der Kauf der HGAA leid, aber ich bin überzeugt, als Vorstand pflichtbewusst gehandelt zu haben", sagte er. "De facto kann man die Einstellung als Freispruch sehen."
Die Anklage hatte den Ex-Bankern unter anderem Untreue vorgeworfen, weil sie die HGAA 2007 trotz Risiken gekauft und damit hohen Schaden angerichtet haben sollen. Alle Angeklagten hatten die Vorwürfe stets bestritten. Schon vor Prozessbeginn hatten auch die Richter erklärt, dass sie kein strafbares Handeln der Vorstände beim Kauf der HGAA sahen. Zunächst hatten sie die Anklage gar nicht zugelassen, mussten nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts aber doch die Hauptverhandlung eröffnen.
Bankenverband mit Urteil zufrieden
Die Beweisaufnahme habe noch weitere entlastende Tatsachen hervorgebracht, sagte Richter Joachim Eckert bei der Begründung der Einstellung. Zuvor hatten die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung und die vier Angeklagten dem Vorschlag zur Einstellung zugestimmt.
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Die Reaktion vom Bankenverband fiel entsprechend positiv aus: "Der Bankenverband war von Anfang an davon überzeugt, dass sich die Vorwürfe als haltlos erweisen werden. Das Gericht hat nun bestätigt, dass Michael Kemmer sich nicht strafbar gemacht hat."
Für die Staatsanwaltschaft sei das Ergebnis weder Sieg noch Niederlage, sagte Behördensprecher Thomas Steinkraus-Koch. Er erklärte: "Für bestimmte Angeklagte ergibt sich aus der Geldauflage ein faktisches Berufsverbot. Die Auflagen bedeuten außerdem finanzielle Einbußen, die für einen der Beteiligten an eine Insolvenz grenzen."
Staatliche Rettungsaktion konnte Pleite verhindern
Wie der Prozess gegen die beiden übrigen Angeklagten ausgeht, ist noch offen. Von einer Signalwirkung der Entscheidung für den weiteren Fortgang des Prozesse geht Steinkraus-Koch nicht aus. "Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass es zu einer Verurteilung kommen kann", sagte er.
Außer Frage steht, dass die Kaufentscheidung der BayernLB ein Fehler war. Bereits kurz nach der Übernahme riss die österreichische Bank die BayernLB mit Milliardenverlusten in die Tiefe. Nur eine staatliche Rettungsaktion konnte die Pleite verhindern. Die Angeklagten bestritten jedoch stets, dass sie das Desaster hätten erahnen können, als sie 2007 ihre Unterschriften unter den Kaufvertrag setzten. Stattdessen hätten sie durch die Übernahme auf ein Wachstum der BayernLB in Osteuropa gehofft.
Das Mammutverfahren lief seit Januar. Schon zum Auftakt hatte sich jedoch abgezeichnet, dass die einstigen Top-Manager keine hohen Strafen zu erwarten haben. Mehrere prominente Zeugen hatten die Vorstände in den höchsten Tönen gelobt und ihnen gewissenhafte Arbeit bescheinigt. Auch die Frage, ob der Kaufpreis für die HGAA mit 1,6 Milliarden Euro angesichts der bekannten Risiken zu hoch war, konnte vor Gericht bisher nicht eindeutig geklärt werden. (dpa)