Luxemburg. Die Landesbank WestLB musste 2009 mit einer staatlichen Finanzspritze von fünf Milliarden Euro gerettet werden. Doch die EU-Kommission erlaubte die staatliche Hilfe nur, weil die Bank gleichzeitig zerschlagen wurde. Dagegen klagten die damaligen Eigentümer vor dem EU-Gericht - und bekamen Unrecht.

Die von der EU-Kommission angeordnete Zerschlagung der WestLB war rechtens. Dieses Urteil hat das EU-Gericht in Luxemburg am Donnerstag gefällt. Im Zuge der Finanzkrise war die Landesbank in eine Existenzkrise geraten und hatte 2009 eine Garantie von fünf Milliarden Euro als staatliche Beihilfe erhalten.

Die EU-Kommission als oberste europäische Wettbewerbsbehörde genehmigte die staatliche Hilfe nur unter strengen Auflagen. So musste die Bank unter anderem drastisch schrumpfen, 21 Standorte schließen und den Eigentümer wechseln.

WestLB-Eigentümer beklagten Wettbewerbsverzerrung

Dagegen hatte der Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband als Eigentümer der damaligen WestLB geklagt. Das Argument lautete, der Entzug des Eigentums bedeute für die Eigentümer einen Schaden, der in einem unangemessenen Verhältnis zum Ziel der EU-Kommission stehe, Wettbewerbsverzerrungen im Finanzsektor zu verhindern. Die Richter folgten dem nicht und wiesen die Klage ab. Der Verband muss nun die Kosten des Verfahrens tragen.

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Die einst mächtige WestLB wurde 2012 auf Druck der EU zerschlagen. Krisen, Skandale und Milliardenverluste hatten die Landesbank erschüttert. Immer wieder musste der Staat einspringen, um das Schlimmste abzuwenden. Schließlich wurden Teile von der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) übernommen, andere Vermögenswerte wurden auf eine "Bad Bank" übertragen. Tausende Jobs fielen weg. (dpa)