Hamburg/München. Im Februar will das Bundesumweltministerium neue Bestimmungen vorstellen, die festlegen, zu welchen Konditionen Unternehmen künftig Strom beziehen. So soll ein brancheninterner Vergleich bestimmen, ob ein Konzern einen reduzierten Umlagesatz zahlen darf.

Großen Unternehmen soll der Bezug von Strom zu vergünstigten Preisen erschwert werden. Wie der "Spiegel" am Sonntag berichtete, will das Bundesumweltministerium im Februar neue Bestimmungen vorstellen. Diese sollen festlegen, welche Unternehmen nur reduzierte Sätze für die Umlage zahlen müssen, die im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die höheren Herstellungskosten für Ökostrom ausgleicht.

In Regierungskreisen heißt es dem Magazin zufolge, die Pläne ähnelten jenen, die in einer Studie des Umweltbundesamts (UBA) erarbeitet worden seien. Danach müsse ein Unternehmen im brancheninternen Vergleich eine bestimmte Menge an Im- und Exporten nachweisen, um Anspruch auf Privilegien zu haben. Bislang können Unternehmen ab einem bestimmten Stromverbrauch beantragen, einen reduzierten Umlagesatz zu zahlen.

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Auch künftig sei mit steigenden Kosten zu rechnen

Wie der "Focus" am Sonntag unter Berufung auf einen noch unveröffentlichten Bericht der Bundesregierung zur Energiewende berichtete, hat ein Vier-Personen-Haushalt im vergangenen Jahr durchschnittlich 321 Euro mehr für Energiekosten aufwenden müssen als noch in 2010. Für Singles seien die Kosten um 173 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt um 217 Euro gestiegen. Wegen des teuren Umbaus der Energieversorgung müsse auch künftig damit gerechnet werden, dass sich "die Energiekosten der Verbraucher erhöhen", heißt es dem Magazin zufolge in dem Bericht. (dapd)