Bonn. . Gläubiger, die Ansprüche gegenüber dem pleitegegangenen Strom-Discounter Teldafax geltend machen wollen, müssen diese bis 31. Januar beim Insolvenzverwalter des Unternehmens geltend machen. Wer später Unterlagen einreicht, muss eine Verspätungs-Gebühr bezahlen.

Die Frist für Teldafax-Gläubiger zur Anmeldung ihrer Ansprüche beim Insolvenzverwalter des pleitegegangenen Strom-Discounters Teldafax läuft am Dienstag, 31. Januar, ab. Darauf hat am Montag der Sprecher des Insolvenzverwalters hingewiesen. Betroffene können ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter Biner Bähr, Postfach, 40248 Düsseldorf, anmelden.

Wer es nicht mehr rechtzeitig schafft, die Unterlagen einzureichen, kann seine Forderungen aber auch noch später einreichen. Allerdings wird dann nach Angaben des Amtsgerichts Bonn eine Gebühr von 15 Euro pro „verspätetem“ Gläubiger fällig. Geld werden die schätzungsweise mehr als 700.000 Gläubiger - wenn überhaupt - aber ohnehin wohl erst in einigen Jahren nach Aufarbeitung der Pleite sehen. (dapd)