Leipzig/Troisdorf. . Für ehemalige Teldafax-Kunden wird die Zeit knapp. Sie haben nur noch bis Ende des Monats Zeit, ihre Forderungen in dem Insolvenzverfahren anzumelden. Verbraucherschützer geben Tipps, was dabei zu beachten ist.

Kunden des insolventen Energieversorgers Teldafax können nur noch bis Ende des Monats ihre Forderungen anmelden. Bis 31. Januar müssen Ansprüche auf Guthaben schriftlich beim Insolvenzverwalter Biner Bähr vorgebracht werden, wie am Donnerstag in Leipzig die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilte. Bei verspäteter Meldung drohten zusätzliche Kosten.

Die meisten Gläubiger haben den Angaben zufolge vom Insolvenzverwalter bereits ein Formular erhalten, das sie nutzen können, um ihre Ansprüche anzumelden. Die Verbraucherschützer raten, dieses Papier auch einzusetzen, weil es den Bearbeitungsaufwand in dem Mammutverfahren reduziere. Insgesamt haben mehr als 700.000 ehemalige Kunden noch Geld von Teldafax zu bekommen. Ob und wie viel Geld sie in dem Insolvenzverfahren zurückbekommen, ist noch fraglich.

Schreiben des Insolvenzverwalters verwenden

Wer allerdings bis jetzt noch kein Schreiben des Insolvenzverwalters erhalten habe, müsse selbst tätig werden und seine Forderung anmelden: Betroffene müssten das Guthaben konkret berechnen und beziffern, notfalls durch Schätzung. Zugleich hätten sie den Insolvenzverwalter aufzufordern, eine Verbrauchsabrechnung zu erstellen.

Am 1. September hatte das Amtsgericht Bonn das Insolvenzverfahren des Troisdorfer Energieunternehmen Teldafax eröffnet. Gemessen an der Gläubigerzahl gilt es als das größte Insolvenzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Zahl ist so groß, weil viele Teldafax-Kunden Vorauszahlungen geleistet hatten, die die Pleitefirma ihnen nun schuldet.

Der Billig-Anbieter für Strom und Gas war nach eigenen Angaben der größte unabhängige Energie-Anbieter Deutschlands, beschäftigte zuletzt rund 600 Mitarbeiter und belieferte bis zu 750.000 Kunden. (afp)