Essen. . Der insolvente Billigstrom-Versorger Teldafax unterhielt zahlreiche Einzelgesellschaften. Das wird ehemaligen Kunden nun zum Verhängnis. Durch das Insolvenz-Recht werden Ex-Kunden erneut zur Kasse gebeten, die Strom und Gas bereits im Voraus bezahlt haben und auf Rückzahlungen hoffen.

Auch dem Sprecher des Teldafax-Insolvenzverwalters ist die Sache hörbar unangenehm. „Wir können nicht anders, das deutsche Insolvenzrecht will es so“, sagt Wolfgang Weber-Thedy. Sein Chef Biner Bähr beauftragte die Wirtschaftsauskunftei Creditreform mit der Eintreibung ausstehender Beträge. Besonders brisant: Bähr bittet auch Ex-Kunden erneut zur Kasse, die Strom und Gas bereits im Voraus bezahlt haben und auf Rückzahlungen hoffen.

Teldafax hinterlässt Scherbenhaufen

Bähr kehrt zurzeit den riesigen Scherbenhaufen zusammen, den Deutschlands einst größter unabhängiger Energieversorger Teldafax hinterlassen hat. Der Insolvenzverwalter hat insgesamt 750 000 Endabrechnungen verschickt, jede dritte enthält Nachforderungen. Diese seien alle berechtigt, sagt der Sprecher des Insolvenzverwalters. Verbraucherschützer sehen das anders. Sie raten ehemaligen Teldafax-Kunden, Widerspruch einzulegen, wenn sie noch auf Geld aus dem Insolvenzverfahren warten.

Doch warum werden die Forderungen nicht einfach mit den Verbindlichkeiten verrechnet? Schuld daran ist das weit verzweigte Firmengeflecht von Teldafax. 14 Einzelgesellschaften versucht Biener Bähr zurzeit abzuwickeln. Und all diese Gesellschaften unterhielten untereinander Geschäftsbeziehungen, stellten sich gegenseitig Rechnungen aus. Und im Falle der jetzt angeschriebenen Kunden wurden Forderungen an andere Gesellschaften abgetreten.

Die Teldafax Marketing beispielsweise ging auf Kundenfang, die Lieferung von Strom und Gas übernahm Teldafax Energy. Und die Rechnung stellte Teldafax Services aus. Unüblich sei eine solche Arbeitsteilung nicht. Die Forderungen, sagt der Sprecher des Insolvenzverwalters, seien aber alle rechtens. Jedenfalls dann, wenn im Kleingedruckten des Liefervertrages ganz klar auf die Abtretungsklausel verwiesen wurde.

Ex-Teldafax-Kunden sollen Abrechnungen überprüfen

Doch das, so vermutet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, ist nicht immer der Fall. Ehemalige Teldafax-Kunden sollten deshalb sehr genau prüfen, ob in ihrem Fall eine entsprechende Abtretungsklausel vertraglich vereinbart wurde“, sagt Fabian Fehrenbach, Fachberater für Energierecht bei der Verbraucherzen­trale. Der Insolvenzverwalter müsse zweifelsfrei nachweisen, dass es eine rechtlich wirksame Abtretungserklärung gegeben habe, so Fehrenbach. Den Verbraucherschützern seien darüber Fälle bekannt, wo nicht korrekt abgerechnet wurde. Ehemalige Teldafax-Kunden, die ein Schreiben von Creditreform erhalten hätten, sollten deshalb auch einen Blick auf die berechneten Kilowattstunden bei Strom und Gas haben – und prüfen, ob der Preis pro Kilowattstunde stimme.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat darüber hinaus Zweifel daran, ob die Forderungen überhaupt rechtmäßig sind. Immerhin sei bei Teldafax ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung anhängig. Sollte das Firmengeflecht dazu genutzt worden sein, eine Insolvenz herauszuzögern, gebe es auch berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abtretungserklärungen. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen deshalb, die Zahlung zu verweigern und dies auch dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Ein entsprechendes Musterschreiben hielten die Verbraucherschützer bereit.

„Eine interessante Interpretation“, kommentiert Biner Bährs Sprecher Wolfgang Weber-Thedy die Zweifel der Verbraucherschützer. Sein Chef werde die Forderungen – wenn nötig – auch einklagen. Notfalls müssten dann Gerichte entscheiden.