Düsseldorf. Die NRW-Behörde für Datenschutz hat am Mittwoch dem Discounter Lidl ein Bußgeld auferlegt. Die Handelskette muss 36.000 Euro zahlen, weil dort Krankheitsdaten von Mitarbeitern unzulässigerweise aufgezeichnet wurden. Laut Behörde ist Lidl "kein Einzelfall".
Wegen der unzulässigen Aufzeichnung von Krankheitsdaten von Beschäftigten hat die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte ein Bußgeld von 36.000 Euro gegen den Discounter Lidl verhängt. «Das Ausforschen und systematische Erfassen von Krankendaten hat mit Fürsorgepflichten des Arbeitgebers nichts mehr zu tun», erklärte Roland Schlapka, der Ständige Vertreter der Datenschutzbeauftragten, am Mittwoch in Düsseldorf klar.
Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Bericht des Magazins «Spiegel». Eine Bochumerin hatte zufällig in einem Mülleimer einer Autowaschstraße Papiere und Formulare mit Daten über Lidl-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter gefunden und dem Magazin zugeleitet.
"Leider scheint Lidl hier kein Einzelfall zu sein"
Im Zuge der Überprüfungen sei festgestellt worden, dass zumindest in vier Lidl-Filialen in Nordrhein-Westfalen Formulare im Einsatz gewesen seien, mit denen teilweise ohne Wissen der Beschäftigten Daten über ihre Erkrankungen festgehalten worden seien. Dabei sei mehrfach grob gegen Datenschutzrecht verstoßen, berichtete die Behörde.
«Leider scheint Lidl hier kein Einzelfall zu sein», betonte Schlapka. Solche Datenerhebungen und -speicherungen ohne Wissen und hinter dem Rücken der Betroffenen verstießen nicht nur gegen Gesetze, sondern schadeten den Unternehmen wegen des Vertrauensverlusts in der Regel mehr als sie ihnen nutzen. «Wir werden jedenfalls weiter mit allem Nachdruck gegen solche Praktiken vorgehen», kündigte der Behördenvertreter an», kündigt Schlapka an. (ap)